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Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

Dieses Thema im Forum "HD+, Diveo, Freenet TV + weitere Anbieter via Sat" wurde erstellt von ChrSchn, 26. September 2006.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    ... eine Sendelizenz erlaubt dem Fernsehveranstalter die Verbreitung von Fernsehsendungen. Und wie schon mehrfach erwähnt sieht das Rundfunkrecht keine Differenzierung zwischen verschlüsselten und nicht verschlüsselten Inhalten vor. Lediglich in Sachen entgeltpflichtigen Inhalten gibt es lediglich eine Einschränkung in Sachen Grossereignissen. Mehr nicht.
    Für RTL werden keine Abonnement-Entgelt verlangt. Und solange keine Abonnementsentgelte gezahlt werden, bleibt ein Fernsehveranstalter per Definition Free-TV.
    Das von Astra geplante mtl. Entgelt in Höhe von bis zu 3,50 € ist hanz klar als Infrastrukturentgelt deklariert.
    Solange nicht von Aboentgelten die Rede ist, sondern Infrastrukturentgelten bleiben die Free-TV-Programme weiterhin Free-TV-Programme, auch wenn die grundverschlüsselt werden.
    Das Kartellamt muß Astra nachweisen, erstmal nachweisen, dass es sich nicht um Infrastrukturentgelte sondern um Aboentgelte handelt, damit die Free-TV-Programme erst zu Pay-TV-Programme. Selbst wenn zwischen Free-TV- und Pay-TV-Lizenzen differenziert werden würde, müßte erstmal der Beweis erbracht werden, dass es sich eben um Aboentgelte und nicht um Infrastrukturentgelte handelt. Natürlich erhalten die Fernsehveranstalter Geld von Entavio. Aber das sind dann Urheberechtsabgaben, die den Fernsehveranstalter zustehen.
    Ob das Kartellamt da was anderes nachweisen kann, wage ich zu bezweifeln. Es gibt ja auch keine Preisabsprachen unter den Mineralölkonzernen, sondern der gleiche Preis ist "reiner Zufall". Es gibt da doch eindeutig Absprachen. Und wenn das Kartellamt versucht das nachzuweisen heisst es: "Wir beobachten den Markt und können so schnell auf die Preise der Mitbewerber reagieren" und das Kartellamt steht wieder dumm da ...
     
  2. PC Booster

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Auf jeden Fall wagt sich RTL auf sehr dünnes Eis..
    Und ich bezweifle mittlerweile das die das durchziehen werden.
     
  3. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Diese Differenzierung macht doch bereits der Lizenzantrag und der darauf basierende öffentliche Vertrag zwischen LMA und Programmveranstalter. Weil das so ist, muß es das Rundfunkrecht nicht noch einmal tun.
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    ... eine "Fernsehsendung" kann gem. Definition der EU-Richtlinie verschlüsselt und unverschlüsselt sein. Der Begriff Fernsehsendung differenziert nicht zwischen verschlüsselt und unverschlüsselt. Bei der Lizenzvergabe an einen Fernsehveranstalter geht es doch um Fernsehsendungen. Es spielt in der Lizenzvergabe keine Rolle, ob verschlüsselt oder unverschlüsselt gesendet wird. Aber verschlüsselt oder unverschlüsselt sagt rein gar nichts in Sachen Free-TV und Pay-TV aus, was in Fachjargon als nicht entgeltfinanziertes bzw. entgeltfinaziertes Programm bezeichnet wird.
    Wie in einem anderen Beitrag erklärt, handelt es sich bei dem über Entavio verbreiteten RTL um ein nicht entgeltfinanziertes Programm, womit eine Änderung einer etwaigen Free-TV-Lizenz in eine mögliche Pay-TV-Lizenz überhaupt nicht zur Debatte steht ...
     
  5. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Lizenz = frei empfangbares Programm

    Das bedeutet nach Lesart der EU-Fernsehrichtlinie:

    Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Begriff "frei zugängliche Fernsehsendung" die Ausstrahlung eines der Öffentlichkeit zugänglichen Programms auf einem öffentlichen oder privaten Kanal, ohne daß neben den in dem betreffenden Mitgliedstaat überwiegend anzutreffenden Arten der Gebührenentrichtung für das Fernsehen (beispielsweise Fernsehgebühren und/oder Grundgebühren für einen Kabelanschluß) eine weitere Zahlung zu leisten ist.

    Entavio will eine in dieser Definition nicht enthaltene Gebühr ähnlich dem KD Free-Gebührenmodell beanspruchen. Daraus ist der Rückschluß zulässig, daß beide Gebührenmodelle nicht der Verbreitung von frei zugänglichen Programmen dienen, sondern es sich um Vermarktungsmodelle handelt. Diese sind zulässig, wenn die Pflichtbedingungen des Sendelizenz-Vertrages erfüllt wurden.
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    @Schüsselmann

    ... die einzig und allein gültige EU-Fernsehrichtlinie ist die EU-Richtlinie 89/552/EWG. Die von Dir gern zitierte EU-Richtlinie 97/36/EG ist eine Änderungsrichtlinie die Vorschläge zur Änderung der Fernsehrichtlinie 89/552/EWG aufgeführt werden. In der aktuellen Fassung der EU-Richtlinie wird die Änderungsrichtlinie 97/36/EG bereits berücksichtigt. Was die "freie zugänliche Fernsendung" angeht, wurde das sowohl in der Richtlinie 89/552/EWG als auch im deutschen RStV berücksichtigt. Artikel 1 Buchstabe a), der die Fernsehsendung definiert, resultiert aus der Änderungsrichtlinie 97/36/EG. Es wird aber lediglich nur noch die Fernsehsendung als solches definiert, eine Definition einer "frei zugänglichen Fernsehsendung" wurde nicht in die Richtlinie 89/552/EWG übernommen. Davon blieb nur die Regelung für Großereignisse mit hohem öffentlichem Interesse übrig. Aber selbst diese dürfen verschlüsselt und gegen Entgelt gesendet werden, wenn mind. 2/3 der TV-Haushalte damit erreicht werden können. Wenn z.B. 2/3 aller deutschen TV-Haushalte Premiere Sport abonniert hätten, dann hätte die WM 2006 auch exklusiv bei Premiere verschlüsselt und gegen Entgelt verbreitet werden dürfen.

    Davon mal abgesehen verbeitet RTL das Programm nicht gegen Entgelt. Astra hat vor ein Infrastrukturentgelt zu verlangen und ist per Definiton nichts anderes als das Entgelt für einen Kabelanschluss. Die Fernsehgebühren und/oder Grundgebühren für einen Kabelanschluß werden lediglich als Beispiel aufgeführt. Aber das von Dir aufgeführte Zitat hat rechtlich keinerlei Bedeutung, weil es a. nur eine Fußnote ist und b. Teil einer "Vorschlagsliste" ist.

    Maßgebend ist die EU-Richltinie 89/552/EWG. Und nur nach dieser Richtlinie müssen sich die Mitgliedsstaaten in der Gesetzgebung richten. In Deutschland wird die EU-Richtlinie 89/552/EWG im Rundfunkstaatsvertrag umgesetzt und die Landesmedienanstalten müssen sich bei ihren Entscheidungen nach dem deutschen RStV richten, denn nur dieser ist für die LMA verbindlich.
     
  7. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Von welcher rechtlich abgesicherten Definition des Service-Entgeltes sprichst Du denn beim Satellitenanschluss ? Wie verhält es sich mit anderen, nicht auf der Entavio-Plattform vertretenen Programmveranstaltern ? Wird für sie kein Service-Entgelt fällig, wenn es doch den rechtlich angesicherten Entgelt-Anspruch vergleichbar zum Kabelanschluss gibt ? Verbindlich ist der Rundfunkstaatsvertrag, dort sind alle in Deutschland rechtlich abgesicherten Gebührenmodelle aufgeführt, oder ?
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Oktober 2006
  8. Thomas5

    Thomas5 Guest

    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Oh doch, das ist sogar erheblich anders. Beim Kabelanschluss bekomme ich das Signal fertig aufbereitet ins Haus geliefert und muss nur noch meinen Fernseher anklemmen und mich um nichts anderes kümmern. Beim Sat-Empfang sieht das so aus: Die reinen Betriebskosten des Satelliten (über den BTW auch viele Kabelnetze gespeist werden) wird durch die Transpondermieten der TV-Sender abgedeckt. Die Empfangsantenne muss ich mir aber selber kaufen, muss sie selber einrichten (lassen) und muss sie auf eigene Kosten warten und instandhalten. Wofür bitteschön soll ich dann ein "Infrastrukturentgelt" bezahlen? Bezahlst du ein "Infrastrukturentgelt" dafür, dass du über UKW private Radiosender hörst? Oder dafür, dass du dir die Werbung auf einer Plakatwand ansehen darfst? Dein Vergleich ist völlig absurd!
     
  9. octavius

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    Opa 38 fragte mich:
    Mischobo schrieb am Tag der deutschen Einheit um Viertel vor Drei:
    [​IMG]

    Was soll man denn dazu sagen?

    Mischobo hat es immer noch nicht verstanden. [​IMG]

    Zur Klarstellung - für alle:

    Das Gerede von einem Infrastrukturentgelt für das digitale Fernsehen ist eine Lüge:

    Die Infrastruktur für digitales Fernsehen ist bereits vorhanden. Seit über zehn Jahren empfangen wir in Deutschland, in Frankreich, in den Niederlanden und anderswo digitales Fernsehen.

    Es handelt sich um eine Geschäftsidee. [​IMG]

    16 Millionen Satelliten-Haushalte in Deutschland sollen künftig jeweils 40 Euro im Jahr bezahlen.

    Daraus entsteht ein Jahresumsatz von 16 x 40 = 640 Millionen Euro.

    Das ist eine simple Rechen-Aufgabe.

    Mischobo und Schüsselmann können sich hier noch stundenlang die Paragraphen um die Ohren hauen - hier geht es um Geld. [​IMG]

    Ich persönlich finde es sehr schade, dass sich Mischobo freiwillig vor den Karren dieser Geld-Verdiene-Maschine sperren lässt. [​IMG]

    Mischobo ist ein lieber Kerl. Er ist fleissig. Er hat eine tolle Webseite ins Netz gestellt, die vielen Kabel-Freunden hilft.

    Es gab eine Zeit, da hat sich Mischobo gegen die Interessen der Hollywood-Studios gestellt.

    [​IMG]

    http://www.mischobo.de/Audiokopierschutz/audioks.htm
    Aus welchen Gründen Mischobo nun hier im Forum kostenlose Reklame für eine Geld-Verdiene-Maschine macht - das habe ich nicht verstanden - und die Mehrheit meiner Forums-Kollegen ist genauso ratlos wie ich.

    [​IMG]

    Es liegt nahe zu vermuten, dass Mischobo irgend welche Komplexe hat, weil er als Kabel-Kunde bisher gegenüber den Satelliten-Freunden in vielerlei Hinsicht benachteiligt wird. Zum Beispiel hat Mischobo selber zugegeben, dass er gerne das Hörfunk-Programm "SWR 3" in digitaler Qualität empfangen würde. Das geht aber nicht, weil seine Kabel-Firma "Ish" weder das SWR-3 Signal aus dem ARD Hörfunk-Transponder einspeist noch das (ortsmöglich empfangbare) DAB-Signal des SWR. Die Kabel-Firma Ish hat leider bisher mit dem Südwestfunk auch noch keine anderweitige Vereinbarung über die Zur-Verfügung-Stellung eines Digital-Signals der gängigen Rundfunk- und Fernseh-Programme getroffen.

    Bonn ist der Wohnsitz von Mischobo, und dort sind drei Hörfunk-Programme des SWR (92.4 / 94.8 / 97.4 von Linz sowie das Dritte Fernsehprogramm des SWR (auf Kanal 56 von Ahrweiler) absolut ortsüblich.

    Die Kabel-Firma Ish weigert sich bisher, Mischobo diese ortsüblichen Radio-Programme in Digital-Qualitärt zur Verfügung zu stellen.

    Ish will nicht. [​IMG]

    [​IMG]

    Hier in Hagen habe ich eine billige Parabol-Antenne aufgestellt. Kostenpunkt: zwölf Euro. Darin befindet sich ein Single-LNB, welches zu heutigen Marktpreisen 9.90 € kosten dürfte. Dazu kommen ein paar Meter Kabel und eine vermieter-freundliche Flachband-Durchführung bis zum "Hausübergabepunkt" im Keller. Dort wird das "Astra 19" Signal gesplittet, mit den anderen von mir gewünschten Radio-und TV-Signalen zusammengemixt und anschliessend auf drei Wohnebenen verteilt.

    Heute ist Feiertag, und ich habe mich zwei Stunden lang damit vergnügt, die Radio-Liste von meinem Technisat aufzuräumen, weil sie mit Nr. 999 voll gelaufen war.

    Auf Platz 770 der Radio-Liste beginnt der ARD-Hörfunk-Transponder mit "Bayern 1". Das von Mischobo gern gehörte Radio-Programm "SWR 3" liegt gegenwärtig auf Platz 819, und bei 831 endet der ARD-Hörfunk-Transponder mit "WDR 2 Klassik". Auf SWR 3 läuft gerade Shakira. [​IMG]

    Keine Frage - Mischobo ist benachteiligt, weil er Kabel-Kunde ist.

    Man kann nun über die psychodynamischen Motivationen unseres verehrten Forums-Kollegen rätseln: Ist es Schadenfreude? Freut sich der Mann, dass die privilegierten Satelliten-Kunden jetzt zur Kasse gebeten werden sollen?

    [​IMG]

    Mir geht es um 'was anderes. Ich bin ein Anhänger der "Best of Both Worlds" Philosophie.

    (Kommt die gleichnamige TNG-Folge heute bei Kabel 1?)
     
  10. octavius

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    Best of both Words - das heisst: Warum verbinde ich nicht die Vorteile des Kabel-Fernsehens mit denen des Satelliten-Fernsehens?

    Ich habe schon mehrfach geschrieben, dass ich sofort Kabel-Anschluss bestellen würde, wenn ich im digitalen Ausbau-Gebiet von Kabel BW leben würde. Denn dort gibt es Dutzende von Radio- und TV-Programmen, für die ich als Satelliten-Kunde einen erheblichen technischen Aufwand treiben muss.

    Hinzu kommt, dass Kabel BW drei deutschsprachige TV-Programme kostenlos einspeist, welche über Satellit verschlüsselt sind:

    ORF 1, ORF2V und SF 1. [​IMG]

    In Bezug auf ORF 1 wissen wir, dass Kabel BW das hochwertige Digital-Signal von Astra 1 H (12692 H) unverändert weiter gibt - mal abgesehen davon, dass Kabel BW die lästige Cryptoworks-Codierung herausnimmt. [​IMG]

    Wer auf www.linowsat.de nachschaut, der weiss, dass die ORF-Programme technisch zum besten gehört, was Europa zu bieten hat: eine Datenrate von fast konstant 6 Mbit/sek, 720x576 Screen Resolution etc. pp.

    Kabel BW zeigt, wie gut Kabel-Fernsehen sein könnte.

    Leider hat Mischobo das persönliche Pech, dass er im Ausbaugebiet der Firma "Ish" lebt - und nicht bei Kabel BW.

    Was hindert Mischobo daran, mit seinem Vermieter zu verhandeln, dass der gefälligst eine Gemeinschafts-Parabol-Antenne auf's Dach setzen soll?

    [​IMG]

    Ich verlange ja nicht, dass Mischobo, Opa 38 und F. ihre Kabel-Anschlüsse abmelden sollen. Wenn Opa 38 damit glücklich ist, der Firma Ish jeden Monat 55 € in den Rachen zu schmeissen: meine Freundin C. aus B. (jetzt F.) würde sagen: "This is a free country".

    [​IMG]

    Soll Opa 38 doch 55 € im Monat an Ish blechen. Wenn's ihm Spass macht... In seiner Signatur schreibt er, dass er zur Stunde kein Premiere High Definition TV gucken kann. Warum nicht? Ganz einfach:

    Ish will nicht. [​IMG]

    [​IMG]

    Mein Vorschlag: Anstatt sich in Satelliten-bezogenen Threads dafür stark zu machen, dass Satelliten-Freunde in Zukunft zur Kasse gebeten werden sollen, empfehle ich Mischobo, Opa 38 und F., künftig die Vorteile des Satelliten-Direktempfangs für sich selber zu nutzen.

    Hallo Opa 38: Weisst Du eigentlich, wie viele HDTV Kanäle im Sky Paket aktuell auf Sendung sind?

    Da Du ja genug Geld hast - frag doch mal Marty aus Irland, wenn er in zwei Wochen aus dem Urlaub zurück kommt, ob er Dir einen Digital-Empfänger samt Karte besorgen kann...

    Mein Tipp: das macht er bestimmt. [​IMG]

    [​IMG]

    http://www.skydigitalcards.com/modules.php?name=catalog&file=product_info&products_id=38
    Und während wir hier über €ntavio diskutieren... [​IMG]

    http://www.bbc.co.uk/hd/
    Für Kabel-Freunde in Bonn und Düsseldorf: Kostet nix. Einmalige Anschaffungs-Kosten für die Parabol-Antenne: siehe oben. 12€ + 2x10€ + Kabel + Satelliten-Receiver.

    Für Kabel-Freunde in Dresden und Wien: Schade. Der Satellit Astra 2D kann in Dresden und Wien nur mir riesengrossen Parabol-Antennen empfangen werden.
    Quelle: Lyngsat

    Davon, dass 16 Millionen Deutsche 640 Millionen Jahres-Umsatz aufbringen, um einige Grosskapitalisten noch reicher zu machen als sie es jetzt schon sind - davon wird der Kabel-Anschluss in Bonn und in Düsseldorf auch nicht besser. [​IMG]

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    Die Kabel-Freunde hätten vielleicht den psychologischen Effekt, dass sie sich weniger benachteilgt fühlen - aber die schlechten Leistungen und die Mängel des Ish-Kabels werden durch €ntavio nicht behoben. [​IMG]

    Also hört auf, diese Satelliten-Threads mit Pro-Entavio-Postings zuzumüllen!

    Entweder, Ihr setzt Euch für die Verbesserung des Ish-Kabels ein! Oder Ihr wechselt die Seiten und kommt zu uns Satelliten-Freunden herüber gelaufen. Na, wie wär's?

    [​IMG]