1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

Dieses Thema im Forum "HD+, Diveo, Freenet TV + weitere Anbieter via Sat" wurde erstellt von ChrSchn, 26. September 2006.

  1. Indymal

    Indymal Talk-König

    Registriert seit:
    20. März 2003
    Beiträge:
    5.414
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    Anzeige
    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Die Verwertungskette ist mir ja durchaus geläufig...
    Erst Pay TV Premiere
    Dann Free TV Premiere
    Und am Schluss halt wer es haben will...

    Aber nur weil RTL verschlüsselt, kann RTL sich noch lange keine "Pay TV Premieren" leisten, da derartige Premiumoptionen für RTL selbst dann nicht finanzierbar wären, wenn jeder deutsche Haushalt für Entavio und Co zahlen würde.
    Es sei denn jeder Haushalt sollte Gebühren ab 20 Euro aufwärts zahlen.

    Und da dies weder im Interesse von RTL liegt, noch irgendwelche Erfolgschancen hätte, wird RTL wohl mit dem weiter machen müssen, was sie jetzt auch machen...
    Nämlich sich die "Free TV" Erstausstrahlung zu sichern.

    Und solange RTL nicht gerade in der Bedeutungslosigkeit untergeht, weil keiner den Sender mehr sehen "kann", wird sich für die Konkurenz (trotz Verschlüsselung seitens RTL) sicherlich kein Rechtsanspruch auf Freigabe der Free TV Rechte ableiten lassen.

    Gruß Indymal
     
  2. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

    Registriert seit:
    8. Februar 2005
    Beiträge:
    9.097
    Zustimmungen:
    24
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Aber nur weil RTL verschlüsselt, kann RTL sich noch lange keine "Pay TV Premieren" leisten, da derartige Premiumoptionen für RTL selbst dann nicht finanzierbar wären, wenn jeder deutsche Haushalt für Entavio und Co zahlen würde. Es sei denn jeder Haushalt sollte Gebühren ab 20 Euro aufwärts zahlen.

    Ich geb Dir vollkommen Recht. Wenn Du Dich erinnerst, ich hatte mal die meiner Meinung angedachte langfristigere Planungsstrategie von Frau Schäferkordt angeschnitten. Danach wäre das momentane Geplänkel nur Vorspiel eines weitergehenden Szenarios. Eine solche Geschichte kann man nur planen und umsetzen, wenn generelle Umbrüche grundlegender Distributionsstrukturen im TV-Geschäft anstehen. Damals mit Einführung des Digitalfernsehens hat man den Zug echt verpasst (Decoderstreit) und die Schublade zum Ausleeren geöffnet, bevor die darin enthaltenen Pläne Geld kosten. Mit dem anstehenden switch-over ist eine ähnliche Situation gegeben, nur daß man sich heute sehr viel mehr Zeit nehmen kann um den Markt entsprechend zu präparieren. Im Grunde stehen die Chancen nicht mal sonderlich schlecht.

    So nun muß ich aber "Hellrider" weiterhören, vorgetragen von Sangeskünstler Rob Halford. :) ;) :)
     
  3. octavius

    octavius Board Ikone

    Registriert seit:
    10. Januar 2004
    Beiträge:
    4.528
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    46
    Was ich an Mischobo schätze, ist seine sachliche Art, eben nicht mit Flames und Anfeindungen zu reagieren, sondern auf die Sachebene zurück zu kehren.

    [​IMG]
    Wir wissen von Kopernikus 23, dass die RTL-Group von den Kabel-Anbietern verlangt hat, in Höhe von 1% an deren Umsätzen beteiligt zu werden. Hintergrund dafür ist die europäische Fernseh-Richtlinie, die genau das vorsieht:

    Für die Weiter-Verbreitung von Radio- und Fernseh-Programmen darf der Kabel-Anbieter dem Programm-Veranstalter etwas bezahlen.

    In Deutschland ist die Umkehr des Cash Flows ein Meilenstein in der Entwicklung des Kabel-Fernsehens. Vorher war es nämlich so, dass die TV-Veranstalter Geld an die Kabel-Firmen gezahlt haben: sogenannte Einspeise-Entgelte.

    [​IMG]

    Als Kabel-Kunde geht Mischobo fälschlich davon aus, dass die Zustände im Ish-Kabel "normal" seien. Ich schrieb mehrfach: Ich halte die Verschlüsselung von Free-TV im Kabel für falsch. [​IMG]

    [​IMG]

    Deswegen habe ich auch keinen Kabel-Anschluss. [​IMG]

    Burkhard Koenitzer schrieb am 6.4.2004:
    [​IMG]

    Das Posting von Burkhard Koenitzer ist zwar schon zwei Jahre alt, aber ich kann ihm immer noch voll und ganz beipflichten. [​IMG]

    Mischobo schrieb:
    Nö. [​IMG] - Hier muss ich Dir energisch widersprechen. Das ist keine wilde Spekulation. Das hat Transponder ausspioniert - ein Mann mit Insider-Kenntnissen, der uns schon viel verraten hat.

    Nach allem, was wir wissen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Transponder sachlich korrekt beschrieben hat, wie es bei €ntavio laufen soll.

    [​IMG]

    Mischobo schrieb:
    Deshalb haben sich ja die Firmen Eutelsat und Irdeto eingeschaltet. Ich bin Kunde von Irdeto: Ich habe in den letzten drei Jahren zwei neue Irdeto CI-Module gekauft. Ich verwendete in den letzten Jahren mehrere Original Irdeto Smart Cards. Eine davon ist kostenpflichtig und auch weiterhin freigeschaltet. [​IMG]

    Gerade jetzt in diesem Moment läuft unten im Erdgeschoss der Technisat. Eingeschaltet ist - wie so oft - ein in Irdeto verschlüsseltes Fernsehprogramm. Im einzigen CI Schacht des Technisat steckt ein Irdeto Modul, und darin befindet sich eine Irdeto Smart Card.

    So ist das hier in Hagen in einer grossen Familie am Samstag abend zur besten Sendezeit. [​IMG]

    Soweit ich weiss, ist meine Irdeto Karte bisher nicht gehackt. Irdeto ist ein sicheres Verschlüsselungs-System - während für Nagravision Tausende von Piraten-Karten in Umlauf sind.

    Warum soll die geplante Pay-TV Plattform exclusiv im Piraterie-gefährdeten Nagravision verrschlüsselt werden?

    Vieles spricht dafür, dass hier Absprachen getroffen wurden, die den Wettbewerb behindern. [​IMG]

    Folglich sind die Aussichten gross, dass das Kartellamt - wie der Name des Threads besagt - den zweiten Sargnagel für €ntavio eingeschlägt. [​IMG]
     
  4. hopper

    hopper Lexikon

    Registriert seit:
    3. April 2003
    Beiträge:
    20.842
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Es geht auch wunderbar ohne Verschlüsselung -> Kabel BW

    Alle Sender -> FTA
    Alle Sender -> ohne Transcoding (1:1 Sat-Abgriff)

    ÖR komplett, HDTV komplett, ORF/SF/FRANCE 2,3/TF1/...................

    Und von Zeit zu Zeit gibt's sogart BBC ONE.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. September 2006
  5. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

    Registriert seit:
    8. Februar 2005
    Beiträge:
    9.097
    Zustimmungen:
    24
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Das ist ein Denkfehler. Auf der Webseite der KEK ersichtlich dokumentiert der Antragsteller unzweideutig, welchen Satelliten er zur Verbreitung zu nutzen plant. Ein Vergleich der Lizenzanträge von z.B. Dügün TV, Body in Balance, i Music und anderen belegt dies. Auf Grundlage des Lizenzantrages entsteht der öffentliche Vertrag mit der lizensierenden LMA, besser als Sendelizenz bekannt. Das wiederum bedeutet, daß zum Wechsel einer Satellitenposition ebenso wie für die Änderung der Distributionsform und anderer Kriterien eine neue bzw. geänderte Sendelizenz erforderlich wird. Im Lizenzvergabeverfahren wird dann erneut auf Kriterien wie Mißbrauch der Marktstellung, geplante und ersichtliche Umgehung bundesdeutscher Gesetze und anderer Aspekte geprüft.
    Ist Astra als verbreitender Satellit vereinbart, bleibt´s auch bei Astra. Soll auf einer nicht per Sendelizenz erbringungspflichtigen Plattform vermarktet werden, bleibt die Parallelverbreitung Pflichtbedingung.
     
  6. NFS

    NFS Institution

    Registriert seit:
    20. März 2006
    Beiträge:
    18.579
    Zustimmungen:
    3.111
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Genau. Die Entavio-Fraktion dürfte weder zu Premiere noch zu KDHome (oder vergleichbaren Angeboten) konkurrenzfähig sein.
     
  7. ChrSchn

    ChrSchn Gold Member

    Registriert seit:
    8. Mai 2002
    Beiträge:
    1.020
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    An deren Stelle würd eich auch versuchen, das den Leuten einzureden. Aber letztendlich bleibt es dem Zuschauer überlassen, wie er es qualifiziert. Das hat aber natürlich nichts damit zu tun, wie die Studios oder der Gestzgeber dies beurteilen sollten...

    Die Absprache bzw. der Eingriff in den Wettbewerb läuft doch folgendermaßen:
    Das ganze €tavio-Projekt läuft eigentlich nur, wenn die beiden reichweitenstarken dt. Privat-TV-Gruppen dabei mitmachen. Tun sie das nicht, dann ist €ntavio eben nur die fünfte Pay-Plattform auf den dt. Markt, die sich, wie die anderen vier, mit Werbung und interessanten Sendern seinen Markt schaffen muss. Durch den exklusiven Beitritt der dt. Privatsender gewinnt aber €ntavio auf einen Schlag an Attraktivität, ja schon beinahe einen "must-have"-Status. Damit würden aber die anderen Plattformen (evtl. mit Ausnahme von Premiere und arena, und selbst diese dürften nicht lange widerstehen, wenn €ntavio sich so verbreitet, wie sich das ASTRA erhofft) aber faktisch aus dem Markt gedrängt. Weitere Probleme ergeben sich mit €ntavio im Bereich der Hardware (wenn die Boxen sich nur durch die Gehäusefarbe und -form unterscheiden, gibt es keinen Wettbewerb) und im Bereich des Cryptsystems.

    Sollte das Kartellamt aber diese Wettbewerbseinschränkungen mit Auflagen beseitigen (bspw.: die goßen Privaten müssen ihre Signale allen interessierten Pay-Plattformen zur Verfügung stellen, es muss neben NAGRA auch CW und Conax unterstützt werden und auf die Zertifizierung der Box muss verzichtet werden, einzig der Crypthersteller darf die Funktionsfähigkeit der Entschlüsselung zertifizieren), dann prophezeie ich Dir ein schlagartiges Nachlassen von Interesse bei ASTRA und den Sendern...

    Achja, sitzt Du im Kartellamt, hast Du irgendeine Idee, was dort abgeht? Nein!
    Also: Das Kartellamt äußert sich i.d.R. erst, sobald das Verfahren abgeschlossen ist. Dass sich aber Böge schon jetzt in dieser Form geäußert hat, deutet m.E. auf nichts gutes für €ntavio hin. Ebenso ein Indiz ist die große Zahl der zum Verfahren hinzugezogenen Parteien (Conax, Eutelsat, einige Receiverhersteller, etc.), diesen Aufwand würde das KA nicht treiben, wenn es da nichts gäbe, was es zu finden gäbe...
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Oktober 2006
  8. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

    Registriert seit:
    8. Februar 2005
    Beiträge:
    9.097
    Zustimmungen:
    24
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Du sagst es, das Ganze funktioniert mit einem psychologischen Trick und eventuell garniert mit nicht unattraktiven Programm- oder Mehrwertdienst-Angeboten. Legal und gesetzeskonform. Ist die Plattform marktrelevant installiert, d.h. ausreichend passende Empfangsgeräte beim Endkunden, stehen RTL preiswert die Türen zum PayTV-Markt offen.... Dumm gedacht ist das auf jeden Fall nicht, denn dem potentiellen Kunden zu erzählen, daß man Entavio-taugliche Geräte auch zukünftig nicht brauchen wird, dazu ist niemand verpflichtet.
    Daß dieser psychologische Trick bereits heute funktioniert, läßt sich daraus kolportieren, daß hier immer wieder gern von "Grundverschlüsselung" gesprochen wird, die es de facto so in Deutschland nicht gibt und nicht geben wird.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Oktober 2006
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

    Registriert seit:
    3. März 2003
    Beiträge:
    29.059
    Zustimmungen:
    3.486
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    ... der Antragsteller muß beim Lizenzantrag der Landesmedienanstalt mitteilen wie das geplante Programm aussehen und wie es verbreitet werden soll. Die Landesmedienanstalt prüft dann, ob das geplante Programm in der Form geltendem Recht genügt. Daneben hat die KeK die Aufgabe zu ermitteln, wie sich das Programm in Sachen Meinungsvielfalt auswirken wird. Die Entscheidung der KeK wird natürlich bei der Lizenzvergabe durch die Landesmedienanstalt berücksichtig. Verläuft das Antragsverfahren für den Programmveranstalter positiv, wird die Lizenzvergabe bekannt gegeben. Die Bekanntgabe das es sich z.B. um ein Free-TV-Programm, das über Astra verbreitet handelt ist rein informativ und entspricht dem, was der Antragssteller bei Antragsstellung der Landesmedienanstalt mitgeteilt hat. Der Programmveranstalter muß auch nach dem Erhalt der Lizenz weiterhin die Landesmedienanstalt über Änderungen im Programm infomieren. Das bedeutet aber nicht automatisch, das die alte Lizenz nicht mehr gültig ist. Die Landesmedienanstalt muß natürlich prüfen, ob die Änderungen geltendem Medienrecht entsprechen und ggf. muß die KeK ermitteln, in weit weit sich die Änderung auf die Meinungsvielfalt auswirkt. Was die KeK angeht, dürfte sich eine Änderung von Free-TV in Pay-TV in der Entscheidung der KeK positiv auswirken, denn die Macht von RTL wird in Sachen Meinungsbildung geringer, die Medinkonzentration wird dadurch reduziert und die Hauptaufgabe der KeK ist doch die Vermeidung zu hoher Medienkonzetration damit die Meinungsvielfalt erhalten bleibt. Wenn aus RTL Pay-TV wird, bedeutet das zwangsläufig auch, das aufgrund der zu entrichtenden Aboentgelte die Zuschauerzahlen deutlich geringer ausfallen dürfte und damit würde dann auch der Einfluß auf die Meinungsbildung der deutschen Bevölkerung entsprechend reduziert.

    RTL verbreitet sein Programm selbst ausschliesslich über Sat. Die Verbreitung des RTL-Programms über andere Wege erfolgt durch Dritte, wie z.B. T-Systems bei DVB-T, im Kabel durch diverse Kabelnetzbetreiber (ish, iesy, Kabel Deutschland, Netcologne, Kabel BW. Primacom, ewt usw.), im Internet von z.B. Telekom oder Hansenet. Warum sollte RTL die Verbreitung durch Dritte über Sat untersagt werden ?

    RTL hat nun Entavio mit der Verbreitung des seines Programms beauftragt und das ist vollkommen konform zum geltendem Medienrecht.
    Wie Entavio das Programm distributiert, hat keinerlei Einfluß auf die Sendelizenz von RTL. RTL bleibt ein Free-TV-Programm, das u.a. anderem über Astra verbreitet wird. Mit Entavio ändert sich daran rein gar nichts. RTL verlangt vom Zuschauer den gleichen Betrag wie bisher auch, nämlich nichts. Wer Knete vom Zuschauer haben möchte ist Entavio und das für die Benutzen der Plattform.
    Wäre das Entavio-Entgelt medienrechtlich relevant, dann hätte RTL nie eine Sendelizenz erhalten dürfen, denn was den Empfang über Kabel angeht, war der Empfang von RTL immer mit Kosten verbunden. Astra verlangt nun auch ein Engelt, damit man das Astra-Angebot nutzen kann. Eine Unterscheidung Kabelanschluss und Satanschluss spielt überhaupt keine Rolle. Ein Fernsehveranstalter wird gem. Artikel 1 Buchstabe b) der EU-Richtlinie 89/552/EWG, geändert durch die Änderungsrichtlinie 97/36/EU, wie folgt definiert
    ... Kabelanschluss und Satanschluss fallen unter "Dritte". In Buchstabe a) wird die "Fernsehsendung" definiert
    ... gem. dieser Begriffsbestimmung wird generell bei einer Fernsehsendung gar nicht zwischen verschlüsselt oder unverschlüsselt differenziert. Diese Begriffbestimmungen sind auch die Grundlage für den deutschen RStV. ...

    ... die Landesmedienanstalten können die Grundverschlüsselung nicht verhindern, da denen dazu die rechtliche Grundlage fehlt, was eine Medinkonzentration angeht, so wird die zumindest vorübergehend durch einen gewissen Zuschauerschwund reduziert. Das Kartellamt hat bisher keine Beweise finden können, die auf kartellrechtliche bedenkliche Absprachen hinweisen und eine gravierende negative Beeinträchrigung konnte das Kartellamt auch noch nicht feststellen. So wie es aktuell aussieht wird Entavio im nächsten Jahr starten und spätestens 2012 gibt's RTL über Sat nur noch für Entavio-Teilnehmer.
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

    Registriert seit:
    3. März 2003
    Beiträge:
    29.059
    Zustimmungen:
    3.486
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    @ChrSchn

    kann denn Deiner Ansicht nach das Kartellamt die Verschlüsselung der Programme verhindern ? Es geht hier im Thread um einen "Sargnagel" der von Kartellamt eingeschlagen worden sein soll. Bisher sieht es nicht danach aus, dass das Kartellamt Entavio verhindern kann. Entavio wird kommen, wenn evtl. auch mit Auflagen durch das Kartellamt. Eine mögliche Auflage hat zwar mit der Verschlüsselung zu tun, aber wird nicht die Grundverschlüsselung verhindern. Wenn Entavio ausschliesslich mittels Nagravision verschlüsselt, dann dürfte das die Marktmacht der Kudelski Group gravierend erhöhen.
    Ich persönlich gehe davon aus, dass es diesbzgl. Auflagen geben wird. Aber hat das Astra nicht schon einkalkuliert ? Die Schweiz und Österreichversionen von RTL sollen auch grundverschlüsselt werden, wobei die Frage besteht, in wie weit es Sinn macht, die Programme in Nagravision zu verschlüsseln. ...