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Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

Dieses Thema im Forum "HD+, Diveo, Freenet TV + weitere Anbieter via Sat" wurde erstellt von ChrSchn, 26. September 2006.

  1. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Mit Verlaub, alles Schnee von gestern. Am 01.03.2007 tritt der neunte RstV vorbehaltlich der Zustimmung der Länder in Kraft, der die Übertragung von Großereignissen generell vereinfacht reguliert.
    Die Übertragung von Großereignissen hat auch nichts mit der Erfüllung der erteilten Sendelizenz zu tun. Das bedeutet, die ARD oder auch RTL können nicht mal eben so zwischendurch ganz nach Belieben verschlüsseln. Erlaubt die beantragte und erteilte Sendelizenz ausgewiesenermaßen die Verschlüsselung, so besteht ja auch kein rundfunkrechtliches Problem.
    Quintessenz: der RstV reguliert in Verbindung mit der EU-Fernsehrichtlinie den Fernsehrundfunk in der Bundesrepublik. Ein luxemburgischer Satellitenbetreiber hat für beides nicht die geringste rundfunkrechtliche Bedeutung. Weil dies nach momentaner Rechtslage eben so ist, sehe ich für den angedachten "Astra-Satellitenanschluss" vergleichbar mit dem Kabelanschluß eines in Deutschland lizensierten KNB keinerlei rundfunkrechtliche Grundlage. Auch im neunten RstV ist dies nicht anders geregelt.
    Nicht vom Tisch dagegen sehe ich berechtigte Interessen der in Deutschland lizensierten privaten (und öffentlich-rechtlichen) Programmveranstalter. Das bedeutet z.B., daß ich es durchaus für diskussionswürdig erachte, ob z.B. durch eine Gebietsbeschränkung des Satellitensignals den Programmveranstaltern ein Vorteil entstünde und ob eine tatsächliche Grundverschlüsselung für alle Marktteilnehmer dafür erforderlich wäre. Würde ein x-beliebiger Satellitenbetreiber aus Paris z.B. mit einem öffentlich-rechtlichen Programmanbieter demonstrieren können, daß dies ohne Verschlüsselung durchaus machbar wäre, dann wäre das Thema ziemlich sicher für den Gesetzgeber gestorben. Ließe sich eine Grundverschlüsselung des Satellitensignals nicht umgehen und würde sie durch eine Gebühr finanziert werden müssen, wären mindestens eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrages und des Rundfunkgebührenstaatsvertrages nötig. Dies ginge nicht ohne Zustimmung aller Länder und davon sind wir momentan noch ein gutes Stück entfernt.
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    ... die KeK ist das quasi das Kartellamt der Medien. Die KeK ermittelt, in wie weit die Meinungsvielfalt durch bestimmte Beteiligungen eingeschränkt wird. Der KeK ist dabei mitzuteilen, wie das Programm aussehen wird und wie es verbreitet wird. Das hat aber keine direkten Auswirkungen auf die Sendelizenz. Auf die Sendelizenz hat nur eine zu hohe Meinungskonzentration direkte Auswirkungen ...

    ... Entavio verlangt im Übrigen Entgelte und keine Gebühren. Entgelte werden zwar im allgemeinen mit Gebühren bezeichnet, was i.d.R. aber nicht zutrifft ...
    ... Artikel 22 der EU-Richtlinie definiert den Jugendschutz u.ä.:
    ( Quelle )

    Was du mit Artikel 22 beschreibst ist in Wirklichkeit die Fußnote 22 die der Begriffserklärung in der entsprechenden EU-Richtlinie dient ...
     
  3. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Mag sein, daß die nachlesbare Quelle eine Fußnote ist, es ändert sich nichts daran, daß sie den Begriff "freier Empfang" definiert. Die in der Bundesrepublik Deutschland "überwiegend anzutreffenden Formen der Gebührenerhebung" werden basierend auf dieser Fußnote im RstV beschrieben. In den bei der KEK anhängigen Verfahren werden/wurden alle Dinge offengelegt, die der Entscheidungsfindung im Lizenzvergabeverfahren dienlich sind. Am Grundsatz, daß es in Deutschland nur frei empfangbar lizensierte und programmentgeld-basierte, zugangskontrollierte private Rundfunkveranstalter gibt, ändert sich ja ebenfalls nichts. Auch nicht daran, daß es jedem privaten Rundfunkveranstalter jederzeit freisteht, von einer in die andere Distributionsform zu wechseln.
    Entavio als Dienstleistung eines luxemburgischen Satellitenbetreibers ist für das deutsche Rundfunkrecht de facto ohne Bedeutung. RstV, TKG und andere Gesetze regeln unzweideutig u.a. den Fernsehrundfunk in der Bundesrepublik.
     
  4. prodigital2

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Doch!
     
  5. prodigital2

    prodigital2 Institution

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Richtig! :winken::love:
     
  6. prodigital2

    prodigital2 Institution

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Schon wieder richtig! Mann o mann, es werden ja immer mehr!:love::love::love::winken::winken::winken::):cool:
     
  7. doku

    doku Guest

    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Hi. :)

    Richtig! Einige reden ja auch immer noch von "Grundverschlüsselung". Entweder sind die alle lernresistent oder einfach nicht aufnahmefähig und können den Unterschied zu Pay-Tv nicht kapieren!

    Leute wie Floppy u. michobo sind nicht doof und wissen das auch alles. Nur haben sie eben ein persönliches Interesse daran, dass die Sat-Leute endlich blechen sollen. So einfach ist das...
     
  8. AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

     
  9. prodigital2

    prodigital2 Institution

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    AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Eine Grundverschlüsselung (über Kabel und Satellit) wäre noch akzeptabel. Hier wäre auch das Argument der Rechtekosten (SAT) und der Schwarzseher (Kabel) stichhaltig.

    Eine zusätzliche monatliche Gebühr und Receiver-Restriktionen lassen aber auf Gewinnmaximierung schließen.

    Ich gehe davon aus, dass RTL und MTV auch eine Pay-TV-Lizenz erhalten würden. Allerdings wird die breite Masse sich dem erfolgreich verweigern. :):):):):)
     
  10. AW: Der zweite Sargnagel für €ntavio wird vom Kartellamt eingeschlagen

    Tja, vielleicht sollte der Gesetzgeber mit Einführung von Dolphavio das Kabel-TV verbieten. Dann stehen Floppy, Mischibo & Co n bissel dumm dar. Gleiche Versklavung für alle.