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Der sog. Mindestlohn

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von suniboy, 2. April 2014.

  1. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Der sog. Mindestlohn

    Wieso? Diese Definition gibt es doch bereits.
    ALG I, dann ALG II ( für unbedarfte-Hartz IV) dann Langzeitarbeitslos, nach einer Bezugsdauer des ALG I von einem Jahr
    § 18 SGB III

    Mehr: Arbeitslosigkeit
     
  2. Andy77

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    AW: Der sog. Mindestlohn

    Mir ging es eher darum darzustellen, daß der Unterschied zwischen 8.50 und 10.00 € nicht so wahnsinnig hoch ist, wie die Debatte insgesamt vermuten ließe ;)
     
  3. Andy77

    Andy77 Gold Member

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    AW: Der sog. Mindestlohn

    Interessant wäre dann auch mal die Definition nach folgendem Beispiel:
    Ein gesunder arbeitsfähiger hat 5 Jahre nicht gearbeitet um innerhalb der eigenen Familie die häusliche Pflege für einen Elternteil zu übernehmen. Dann ändert sich entweder durch den Tod des zu Pflegenden oder eine andere Betreuungsmöglichkeit die Situation und der ehemals Pflegende kann nun wieder einer geregelten Arbeit nachgehen, muss aber kurzfristig ALG II beantragen. Er findet sogar eine Arbeit, bekommt aber nur einen 6-Monats-Vertrag. Innerhalb dieser sechs Monate erkrankt der Arbeitnehmer nun am Ellenbogen, ist mehrere Wochen arbeitsunfähig und verliert natürlich den Job, weil der Arbeitgeber seine Chance sieht den Dauerkranken über den Vertrag los zu werden. Rechtlich in Ordnung, moralisch möglicherweise fragwürdig.

    Wo aber steht der nun wieder Arbeitslose? Für ALG I reichen die 6 Monate nicht, also wieder ALG II. Zählt er nun automatisch als Langzeitarbeitsloser oder folgt das dann erst wieder nach 12 Monaten ALG II ?
     
  4. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Der sog. Mindestlohn

    Ja sicher, aber bei einem Mindestlohn geht es darum die Schwankungen im unteren Lohngefüge zu bündeln und sie nicht künstlich nach oben zu ziehen. 1,50€ an sich ist sicherlich nominal kein großer Unterschied wenn man es auf einzelne Bereiche begrenzt, aber auf alle Bereiche wäre es politisch nicht durchsetzbar. 8,50 ist auch nicht viel, aber wenn es wenigstens für alle gelten würde....

    Ist doch eigentlich ganz klar geregelt. Wer mehr als 1 Jahr als arbeitslos gemeldet war, ist ein Langzeitarbeitsloser.
     
  5. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Der sog. Mindestlohn

    Es muss nichtmal Krankheit eine Rolle spielen.

    Sondern nehmen wir mal folgenden Fall. Ein Arbeitssuchender war gut zwei Jahre ohne Arbeit, gilt nun als Langzeitarbeitsloser und bekommt einen Niedriglohnjob für 6 €/h. Nun ist aber der Job z.B. auf vier Monate befristet und die Beschäftigung endet damit ganz regulär. Oder aber es wird sechs Monate Probezeit vereinbart und der Arbeitnehmer ohne Angabe von konkreten Gründen oder aus betrieblichen Gründen gekündigt.

    Damit fällt der Betroffene wieder in ALGII. Ist er jetzt trotzdem dann ein Jahr vor Niedriglohnjobs geschützt oder kann er durch solche kurzen Befristungen oder Kündigung in der Probezeit dauerhaft im Niedriglohnsektor "gefangen"?

    *****

    Besser wäre es gewesen man hätte auf die Ausnahmen Minderjährige und Langzeitarbeitslose verzichtet, und wenn dann lieber eine Ausnahme für Geringqualifizierte geschaffen.

    Als Geringqualifizierte würde definieren wer weder Mittlere Reife noch eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung besitzt.
     
  6. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Der sog. Mindestlohn

    Tja, das wäre aber kein Mindestlohn mehr. Das haben wir doch heute schon, dass für gering qualifizierte Arbeiten noch weniger als wenig gezahlt wird. Der Mindestlohn soll ja Mindeststandards sichern und nicht nochmals aufspalten.;)
     
  7. Gorcon

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    AW: Der sog. Mindestlohn

    Und wann ist man dann nun "Langzeitarbeitslos"? Wenn man ALG II bekommt jedenfalls noch nicht!

    Ich denke erst nach 5 Jahren.
     
  8. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Der sog. Mindestlohn

    Nach 1 Jahr Hartz IV ist man im Club.

    Nach 5 Jahren Arbeitslosigkeit ist man Sozialschmarotzer. :D
     
  9. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Der sog. Mindestlohn

    Man muss aber schon unterscheiden zwischen Arbeitnehmern die unverschuldet in Niedriglohnjobs gedrängt werden (für die würde dann der Mindestlohn ja gelten) weil sie keine Jobs die ihrer Qualifikation entsprechen angeboten bekommen - und Arbeitnehmern die einfach so gering Qualifiziert sind, das sie einfach nicht genug erwirtschaften können, so das man ihnen den Mindestlohn zahlen könnte.

    Ausserdem haben es diese Menschen ja durchaus in der Hand, die für den Mindestlohn notwendige Mindestqualifikation, sagen wir mal Mittlere Reife oder altnativ eine mindestens zweijährige Berufsausbildung nachzuholen. Natürlich müsste das dann auch von staatlicher Seite aus gefördert werden.
     
  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Der sog. Mindestlohn

    Aber nicht laut Arbeitsamt! denn dort gibt es andere Maßstäbe!
    Die haben ja auch eine extra Abteilung für Langzeitsarbeitslose und da kommt man nicht nach einem Jahr rein.