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Der offizielle Bundesmuxx-II Thread

Dieses Thema im Forum "Digital Radio / DAB+" wurde erstellt von robiH, 23. Mai 2012.

  1. Hallenser1

    Hallenser1 Talk-König

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    AW: Der offizielle Bundesmuxx-II Thread

    Wozu,läuft doch musikalisch eh überall die gleiche Gülle...Zumindest was die Chartsdudler angeht.
     
  2. HansEberhardt

    HansEberhardt Gold Member

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    AW: Der offizielle Bundesmuxx-II Thread

    Hinweis zu:
    = Das BAYERN FUNKPAKET besteht aus derzeit 57 Lokalradiostationen...
    siehe BAYERN FUNKPAKET.
    Wußte garnicht, daß wir so viele haben.
     
  3. Manfred Z

    Manfred Z Board Ikone

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    AW: Der offizielle Bundesmuxx-II Thread

    Dieser schon häufig gemachte Vorschlag ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich:

    1) Gesetzliches Verbot, dass die Landesrundfunkanstalten bundesweiten Hörfunk veranstalten (Rundfunkstaatsvertrag)

    2) Widerspricht dem gesetzlichen Auftrag der Landesrundfunkanstalten (BR-Gesetz, WDR-Gesetz, NDR-Staatsvertrag usw.)

    3) Gefährdet das verfassungsrechtlich gebotene duale Rundfunksystem aus privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk im Bereich des Hörfunks (Grundgesetz und diverse daraus abgeleitete Urteile des Bundesverfassungsgerichts)

    4) Wer soll das bezahlen?


    Also, einen Bumux II wird es nur als private Veranstaltung geben oder überhaupt nicht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Mai 2013
  4. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    AW: Der offizielle Bundesmuxx-II Thread

    Naja, darüber bzw. über die entsprechende Auslegung läßt sich bekanntlich streiten. :D Dem BR und WDR scheint dies jedenfalls egal zu sein, was die Ausstrahlung diverser Radioprogramme via DAB+ in Berlin anbelangt. Programme des MDR und SWR sind dort auch zu finden. Ganz zu schweigen von der üblichen Praxis landesfremde dritte TV-Programme über DVB-T zu verbreiten.
     
  5. Manfred Z

    Manfred Z Board Ikone

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    AW: Der offizielle Bundesmuxx-II Thread

    Beim Fernsehen gibt es ein entsprechendes Verbot nicht. Die Ausstrahlung erfolgt aber durch die zuständige Landesrundfunkanstalt (Ausnahmen wieder in Berlin, wo einige Dritte in den mabb-Muxen sind).
     
  6. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    AW: Der offizielle Bundesmuxx-II Thread

    Bei DVB-T besteht also kein Verbot. Ist das irgendwo niedergeschrieben? Wie gesagt, in Berlin werden Hörfunkprogramme des BR, WDR, SWR und MDR via DAB+ übertragen, fernab des eigentlichen Verbreitungsgebietes. Über die Kostenfrage bewahrt man ja Stillschweigen und redet(e) dabei von "Synergieeffekten". Die Sache ist einfach nicht koscher.
     
  7. robiH

    robiH Foren-Gott

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    AW: Der offizielle Bundesmuxx-II Thread

    Bundesweite Verbreitung von ARD-Landesprogrammen (Hörfunk+Fernsehen) findet bereits statt über DAB+ (nur in Berlin), DVB-T (nur Fernsehen) DVB-S, DVB-C.

    Wo im Rundfunkstaatsvertrag ist eigentlich diese Weiterverbreitung ortsfremder ARD-Landesprogramme geregelt und welche Unterschiede werden da gemacht?
     
  8. Manfred Z

    Manfred Z Board Ikone

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    AW: Der offizielle Bundesmuxx-II Thread

    Es geht hier um den 2. Bundesmux. Dazu ist alles gesagt, was zur Zeit zu sagen ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Mai 2013
  9. HansEberhardt

    HansEberhardt Gold Member

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    AW: Der offizielle Bundesmuxx-II Thread

    Berlin hat insofern eine Sonderstellung, als in der Bundeshauptstadt die Landesvertretungen und viele sonstige Politiker aus den Bundesländern anwesend sind, die gerne Ihre Presseangestellten die Kommentare des Rundfunks ihrers Heimat-Bundeslandes im Auge behalten lassen. Dazu noch sehr viele Lobbyisten aus allen Bundesländrn.
    Hätte man damals den Regierungssitz in Bonn belassen, hätte man dann in Bonn diese Auswahl.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Mai 2013
  10. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    AW: Der offizielle Bundesmuxx-II Thread

    DVB-S läßt sich insofern erklären, dass der "Sendeturm" in ca. 36.000km die Versorgung der einzelnen regional unterschiedlichen Gebiete übernimmt. Nenne es einen Technisch bedingten Overspill. Die Verbreitung via DVB-C ist letztendlich die Entscheidung des jeweiligen KNB, ob und wieviel Programme von ARD und ZDF er einspeist, um die Wünsche seiner Kunden zu erfüllen.
    Anders ist es eben bezüglich DVB-T und DAB+. Technisch bedingt ist nur die Versorgung eines regional begrenzten Gebietes durch einen Senderstandort möglich. Bezüglich der Diskrepanz zwischen der Ausstrahlung landesfremder TV-Programme via DVB-T und der Nichtausstrahlung landesfremder Hörfunk-Programme via DAB+ habe ich schon einen längeren Mailverkehr mit einem Verantwortlichen des MDR gehabt, welcher aber abgebrochen wurde, weil man diese nicht erklären konnte oder wollte.