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Der ist nicht schlecht: 36 Schüler stürmten Supermarkt

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von PapaJoe, 11. Juli 2007.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Der ist nicht schlecht: 36 Schüler stürmten Supermarkt

    Zwischen Theorie und Praxis liegen aber bedauerlicherweise oft Welten.
    Und wenn mir selbst der stellvertretende Leiter der dort zuständigen Polizeidienststelle sagt, dass sie gegen diese Spackos praktisch (nicht theoretisch!) machtlos sind, weil sie keine Handhabe gegen sie haben, dann neige ich dazu, ihm Glauben zu schenken.

    Gag
     
  2. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Wenn ich wüsste, was digitales Fernsehen überhaupt ist, könnte ich meine Geräte hier angeben.
    Obwohl die Arbeitsplätze der Polizisten zwar von einer "ausreichend" hohen Kriminalitätsrate abhängt, glaube ich nicht, dass diese Beamten deswegen unbedingt ein Interesse an einer möglichst hohen Kriminalitätsrate haben bei so einem harten und äußerst gefährlichen Knochenjob.

    Das eigentliche Problem sehe ich eher bei den höhergestellten Justizbeamten, die erst mal ein langjähriges Studium absolvierten und dann natürlich auch das Interesse haben, jetzt schön und in angesehener Position entsprechend Kohle abzugreifen.

    Und da hat natürlich kein solcher Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt das Interesse an einer möglichst niedrigen Kriminalitätsrate, im Gegenteil. Je höher diese ist, um so sicherer der eigene Arbeitsplatz.

    Und unter solchen Umständen gibt es genügend "Möglichkeiten", jeweils lieber unbescholtenen und rechtschaffenen Bürgern was anzuhängen. Die Strafgesetze sind da zum Teil in der Auslegung sehr flexibel.

    Bspw. der Paragraph, dass man das Recht hätte, einen bevorstehenden rechtswidrigen Angriff abzuwehren wird gern entsprechend missbraucht, um Unschuldigen was anzuhängen; denn dieser Paragraph ist praktisch fast völlig stumpf.

    Denn woran wollte jemand einen bevorstehenden rechtswidrigen Angriff erkennen? Da müsste das Opfer ja jeweils hellseherische Fähigkeiten haben. Bspw. wenn jemand geschlagen und/oder beraubt wurde, oder wenn ein Diebstahl stattfand. Zurückschlagen gilt eben grundsätzlich als Selbstjustiz und ist deswegen verboten.