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Der hochoffizielle TSV 1860 Thread: Einmal Löwe, immer Löwe

Dieses Thema im Forum "Special: Sport im TV - Sport Live-Talk" wurde erstellt von first_basti, 1. Februar 2008.

  1. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    Ich hab mir gerade meinen "Mitgliederausweis" (ein kleines Heftchen mit der Satzung) unseres Turn- und Sportvereins hervorgeholt.
    Dort heißt es u.a. "... Leibesübungen im Sinne des Amateurgedankens als Mittel zur körperlichen und geistigen Gesunderhaltung. Der Verein pflegt Heimatgefühl und Volksbewusstsein und will seine Mitglieder, besonders die Jugend, zu aufrechten Menschen, Staats- und Weltbürgern im Geiste der Freiheit und Menschenwürde erziehen helfen. [...] Der Verein ist frei von rassischen, parteipolitischen und konfessionellen Tendenzen."

    Geb ich exakt diese Sätze bei Google ein, bekomm ich einige Satzungen pfälzischer Sportvereine.

    Wenn du beruflich damit zu tun hast, kannst mir doch sicher nochmal auf die Sprünge helfen bzgl. dieser "35.000 Euro-Grenze" bzgl. der Gemeinnützigkeit.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Juni 2017
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Nein, Schalke hat die Profiabteilung bislang nicht ausgegliedert und nur um die geht es.
     
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Dann sollten die diese schnell anpassen. Im Rahmen der Gemeinnützigkeit kann jedenfalls nur ein Hauptmerkaml angeführt werden.
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Diese 35.000 €-Grenze ist eine steuerrechtliche Grenze. Z. B. bei einem Sportverein: Sportliche Veranstaltungen sind ein steuerfreier Zweckbetrieb, wenn die Einnahmen (NICHT Gewinn!) nicht über 35.000 € gehen. Gehen die darüber hinaus, ist es ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und der Gewinn hieraus muss versteuert werden. Grob beschrieben, Freibeträge und bestimmte Fallstricke etc. lass ich mal aus Vereinfachungsgründen weg, das würde jetzt zu weit führen.

    Die Grenze beläuft sich aktuell bei sportlichen Veranstaltungen übrigens bei 45.000 €.

    Aber wie gesagt, das ist nur eine steuerrechtliche Vorgabe. Die Gefahr für Vereine wie Schalke liegt in § 21 BGB, wonach ideelle Vereine keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zum Hauptzweck haben dürfen. Gemessen an den tatsächlichen Umständen, nicht nachdem, was in der Satzung steht. Bei den Millionenumsätzen der Profiabteilung im Vergleich zum ideellen Teil des Vereins ist das unzweifelhaft der Fall. Folge: Zwangslöschung aus dem Vereinsregister -> Verlust aller Vorteile, auch steuerrechtlich. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb Profimannschaft ist da nicht so das Problem, weil der ja eh steuerpflichtig ist. Aber der ganze ideelle Teil (Bereich Mitgliedsbeiträge, Spenden etc.), steuerfreie Zweckbetriebe, steuerfreie Vermögensverwaltung, das wird dann alles nachversteuert.

    Deutsche Vereine dürfen nur ideel ausgerichtet sein und nur minimale Gewinne erzielen. Sonst sind sie keine Vereine im Sinne des Gesetzes mehr, sondern einfach eine BGB-Gesellschaft mit zig Anteilshabern. Die dann auch alle gemeinschaftlich unbegrenzt haften.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Juni 2017
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  5. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    Diese Satzungen wurden ja aber alle mal vom jeweiligen Amtsgericht abgesegnet.

    Die Frage ist, wem es etwas nützen würde, eine uralte Standardformulierung, bzw. generell kulturelle Aktivitäten von Sportvereinen in Dörfern in Frage zu stellen.
     
  6. BSI

    BSI Silber Member

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    Wie jedes Jahr: Sobald der allerletzte Abpfiff einer Saison ertönt ist, schlägt die große Stunde der Löwen und damit auch dieses Threads. Solange wir nicht Fußball spielen, sind wir ein richtig interessanter Verein!
     
    flob, Zonenkind und pallmall85 gefällt das.
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Dem Amtsgericht ist das auch egal, nicht aber dem Steuerrecht bzw. genauer: dem Spendenrecht.

    Mitgliedsbeiträge von Vereinen, deren Mitglieder sich selbst aktiv kulturell betätigen, sind seit einigen Jahren steuerrechtlich nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig. Spenden ja, Mitgliedsbeiträge nein. Darunter fallen eben auch Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen, Musikvereinen, Chöre, Karnevallsvereine etc. pp.

    Während bei anderen kulturellen Zwecken duchaus auch Mitgliedsbeiträge als Sonderausgaben abgezogen werden dürfen. Das muss genau geprüft und eventuell auch getrennt werden.

    Und deswegen prüft das Finanzamt das auch genau. Ich hatte vor zwei Jahren den Fall, dass die vorläufige Satzung eines neuen Vereins viermal geändert werden musste, weil das Finanzamt, dem man ja zur Feststellung der Gemeinnützigkeit die Satzung einreichen muss, mit der Formulierung nicht einverstanden war.
     
  8. pallmall85

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    Leider im negativen Sinne.
     
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Naja, bis morgen Nachmittag wird ja nichts Neues zu den 60ern kommen, bis dahin haben die ja noch Zeit, die fehlenden Millionen zu beschaffen.
     
  10. pallmall85

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    Oh ja bestimmt sehr wahrscheinlich...mal eben ne Bank überfallen? Oder bei der Mafia um Geld betteln??