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Der Fall Daschner - Folterkammer Deutschland?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von klebnikow, 16. Dezember 2004.

  1. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    AW: Der Fall Daschner - Folterkammer Deutschland?

    Daschners Vorgehen ist absolut nachvollziehbar und in Ordnung. Solche Lumpen und Verbrecher wie Gäfgen gehören an den Galgen. Schlimm genug, daß der überhaupt noch den Mund aufmachen darf, diese Drecksau!
     
  2. sderrick

    sderrick Board Ikone

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    AW: Der Fall Daschner - Folterkammer Deutschland?

    ..hab mich schon gewundert, dass die dumpfen *rüberunterzeitgenossen* nicht schon eher auf dem plan waren :rolleyes:

    ..übrigens @Gag, grundrechte sind unteilbar und nicht durch abwiegeln des kleineren übels einschränkbar. Das dilemma seh ich sehrwohl, gleichfalls darf man es trotzdem nicht zulassen. Anders adé rechtstaat... wenn es so einfach wäre, wie manche hier meinen, hätte es sicher nicht dieses verfahrens bedurft.
     
  3. Creep

    Creep Guest

    AW: Der Fall Daschner - Folterkammer Deutschland?

    Genau. Auch, wenn verschleppte kleine Kinder sterben - Hauptsache, der Moerder wurde schoen in Watte gepackt, damit er sich keine Schramme holt. Es lebe der Rechtsstaat!
    Ich hoffe, dass es auch weiterhin Beamte mit gesundem Menschenverstand gibt, die versuchen, Menschenleben zu retten, auch wenn sie wissen, dass sie damit ihre eigene Karriere auf's Spiel setzen.
     
  4. CoolMcCool

    CoolMcCool Silber Member

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    AW: Der Fall Daschner - Folterkammer Deutschland?

    Damals war er es noch nicht, damals war er nur ein Verdächtiger. Natürlich kann man sagen: "Er hat die Tat gestanden, also war er es auch". D.h. aber für zukünftige Fälle: Wenn der Verdächtige gesteht kann er gefoltert werden, wenn er es nicht tut, passiert ihm nichts. Ist das sinnvoll?

    Übrigens ist das Folterverbot ja kein "Täterschutz" sondern er schützt ALLE Bürger, die vielleicht unschuldig unter Verdacht kommen! Deswegen ist es wichtig, dass das Folterverbot unteilbar bleibt. Natürlich waren die Polizisten in einer besch... Situation, keine Frage.
     
  5. berry

    berry Gold Member

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    AW: Der Fall Daschner - Folterkammer Deutschland?

    Achtung!
    Ihr müßt nur aufpassen, dass ihr euch nicht für einen Mann einsetzt, der ein Kind getötet hat.

    Gruß
    Berry
     
  6. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Der Fall Daschner - Folterkammer Deutschland?

    Was wollt ihr eigentlich, es wurde doch nur angedroht dass er gefoltert wird. Habt ihr vielleicht schon mal von dem Spielchen mit guter Bulle böser Bulle gehört. Da wird das genauso gemacht. Ich könnte auch jemand anderen irgendwas androhen solange ich die Drohung nicht ausführe ist noch nichts passiert.
    Und wenn da einer von Nötigung redet. eine Vergewaltigung ist vor Gericht auch nur (sexuelle) Nötigung und das ist weit schlimmer. Aber dabei kommen selbst geständige Täter recht häufig mit recht geringen Strafen davon.

    Gruss Uli
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Der Fall Daschner - Folterkammer Deutschland?

    Hier müsste man mal darüber nachdenken, inwieweit ein Mörder seine Grundrechte verwirkt hat.
    Andererseits muss auch nochmals festgehalten werden, dass es damals noch nicht bewiesen war, dass er ein Mörder war. Damals war er "nur" der mutmaßliche Entführer!

    Ich halte es für richtig, dass in einem Rechtsstaat dieser Fall vor Gericht kommt. Aber meine persönliche Meinung ist, dass die Polizisten in diesem besonderen Fall vielleicht nicht richtig, aber angemessen gehandelt haben, um das Leben des Jungen zu retten.

    In der Haut der Richter möchte ich nicht stecken -- schließlich spielen hier eine ganze Menge Faktoren hinein. U.a. auch "rechtfertigender Notstand", usw.

    Gag
     
  8. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Der Fall Daschner - Folterkammer Deutschland?

    Also, soweit ich das mitbekommen hab, hatte er da schon die Entführung gestanden. Aber mutmasslich ist er ja solange bis er vor Gericht zu vermutlich nicht über 5 Jahren verurteilt ist. Also bei solchen Sachen wär mir doch die Methode ganz recht die es wohl immer noch in einigen US-Bundesstaaten gibt. Bei Kidnapping gibts ohne Wenn und Aber die Todesstrafe, da tut der Mord ersten Grades auch schon nicht mehr weh.
    Gruss uli
     
  9. nevers

    nevers Gold Member

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    AW: Der Fall Daschner - Folterkammer Deutschland?

    Aber ein falscher Gebrauch des Ermessens führt dazu, dass die Rechte des Gefangenen gebrochen werden. Die Abwägung führt bei falscher Entscheidung zu einem Rechtsverstoß. Angenommen die Polizei würde einen unbewaffneten Einbrecher stellen und würde ihn erschießen. Hier würde man auch das Ganze mit einem Fehlermessen begründen können.

    Es war pure, und wie sich später auch herausstellte falsche, Vermutung der Polizei, dass das Kind noch leben würde. Später betrachtet ging also von dem Gefangenen zum Zeitpunkt der Androhung der Gewalt für niemanden mehr Gefahr aus. Das ist genau das hier kritisierte. Man bricht auf Grund von Vermutungen Rechte, die man bei späterer Betrachtung nicht brechen würde.

    Zudem kann der Mann sagen: "Er war es". Dadurch kann er aber auch nur Andere schützen oder er ist geistig verwirrt und war es gar nicht. Dies können nicht die Polizeibeamten entscheiden, sondern NUR ein Gericht.

    Mir geht es hier um unseren Rechtsstaat. Für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit muß man Opfer bringen. Das Opfer hier wäre keine illegalen Methoden einsetzen zu dürfen.
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Der Fall Daschner - Folterkammer Deutschland?

    Dieser Absatz bringt mich ein wenig zum Nachdenken, weil ich nicht weiß, wie Du ihn tatsächlich gemeint hast.

    Die Polizei muss immer davon ausgehen, dass eine vermisste oder gar entführte Person noch am Leben ist. Oder soll sie einfach die Ermittlungen in einem Entführungsfall einstellen, mit der Begründung: "Wir glauben nicht mehr dran, dass das Kind noch am Leben ist."

    Was ist besser: Annehmen, dass Kind sei tot, und damit billigend in Kauf nehmen, dass es sicher sterben wird, falls es doch noch am Leben sei?
    Oder doch besser alles tun, wenn auch nur die geringste hoffnung besteht, dass das Kind noch am Leben sei?

    Also ich würde mich immer für die zweite Möglichkeit entscheiden. Erst wenn ich die Gewissheit habe, dass ich nicht mehr helfen kann, dann werde ich meine Versuche einstellen. Und diese Gewissheit hatten die Polizisten nicht, da sie zu dem Zeitpunkt davon ausgingen, dass der Junge noch am Leben war.

    Was wäre gewesen, wenn es genau umgekehrt gewesen wäre? Was wäre gewesen, wenn das Kind noch am Leben gewesen wäre und die Polizei aber "vermutet" hätte, es sei tot, und deshalb nichts weiter unternommen hätte? Bei der Obduktion der Leiche hätte man herausgefunden, dass das Kind in seiner Gefangenschaft eledig verreckt ist, weil die Polizei die Suche eingestellt hat. Wäre es dann nicht auf Unterlassene Hilfeleistung oder gar fahrlässige Tötung hinausgelaufen?

    Das Argument, dass sich später herausgestellt hat, dass das Kind bereits tot war, kann bei der Urteilsfindung des o.g. Falles keine Rolle spielen. Denn bis auf den Mörder hat das bis dahin niemand gewusst. Also war es die Pflicht der Polizei, alles zu tun, um das Leben des Kindes zu retten.
    Und genau hier ist der Kritikpunkt: Welche Mittel sind hier recht?

    Ich bin sehr gespannt auf das Urteil.

    Ich tippe darauf, dass sie eine Strafe aufgebrummt bekommen, die aber recht mild ausfallen wird.

    Gag