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Der Fall Daschner - Folterkammer Deutschland?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von klebnikow, 16. Dezember 2004.

  1. IGLDE

    IGLDE Talk-König

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    AW: Der Fall Daschner - Folterkammer Deutschland?

    Deine Argumente Geiselnehemer und USA haben ja nun nichts mit diesem Fall zu tun. Solche Argumentation kenne ich noch aus der DDR Zeit aus dem ND.
    Wenn eine Polizist eine Geiselnehmer erschiesst soll hat er meine volle Zustimmung.Soll er denn solange warten bis der Geiselnehmer die Geisel erschiesst.Wenn jemand Geiseln nimmt muss er auch mit dem Echo rechnen können. Deutschland geht den Bach runter weil hier die Täter bald mehr Rechte haben wie die Opfer.

    bye Opa
    :mad:
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Dezember 2004
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Der Fall Daschner - Folterkammer Deutschland?

    Ja, ich frag mich auch, was erwartet ein Geiselgangster, wenn er Geiseln nimmt? Daß man ihm Blumen bringt und ihm zu einem kleinen netten Plausch bei ner guten Tasse Dallmayer Prodomo einläd? Die haben ja auch keine Probleme damit, auf Geiseln und Polizisten zu schießen. Natürlich muß man erst versuchen zu verhandeln, aber wenn sich die Sache zuspitzt, darf man nicht einfach hilflos zuschauen und hoffen, daß alles gut geht...:eek:

    Nebenbei: ein normal tickender Mensch nimmt keine Geiseln und bringt andere Leute vorsätzlich um...
     
  3. Bertel

    Bertel Silber Member

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    AW: Der Fall Daschner - Folterkammer Deutschland?

    Ja.

    Ist auch legitim, man nennt das NOTHILFE.

    ---

    Was wäre denn, wenn man das Kind so hätte retten können? Der Mann hätte einen
    Orden bekommen.

    Verdient hätte er ihn auch so.

    klebnikow und n0NAMe ... euer politisch korrektes Täterschutzgeschwafel ist genau das Problem - wegen Leuten, die mehr Tränen für die armen Verbrecher vergießen als für die toten und geschändeten Opfer werden wieder und wieder verurteilte Vergewaltiger und Kinderschänder freigelassen -> Fall Levke.

    In einer solchen Ausnahmesituation war Daschners Verhalten richtig.


    DAS ist der springende Punkt.

    Die Menschenrechte gelten für alle, d'accord.

    Aber wer mit seinem Verhalten sich derart krass außerhalb jeglicher Konventionen stellt und selbst anderen die Menschenrechte beschneidet, muß in Kauf nehmen, daß ihm selbst diese Rechte entzogen werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Dezember 2004
  4. nevers

    nevers Gold Member

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    AW: Der Fall Daschner - Folterkammer Deutschland?

    Bleibt nur zu hoffen, dass das Gericht deutlich über die Forderungen der Staatsanwaltschaft geht. Das gibt es ja nicht grade selten.
     
  5. klebnikow

    klebnikow Junior Member

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    AW: Der Fall Daschner - Folterkammer Deutschland?

    Es gibt eben Gesetz und Gerechtigkeit.

    Die Polizei ist teil des Gesetztes und hat sich folglicherweise auch an die Buchstaben des solchen zu halten.

    Gerechtigkeit ist, wenn es dem Kindermörder im Gefängnis richtig dreckig geht - Kindermörder müssen bluten! Die Knakis werden sich schon darum kümmern.:)
     
  6. nevers

    nevers Gold Member

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    AW: Der Fall Daschner - Folterkammer Deutschland?

    Man kann die Prinzipien des Rechtsstaats nicht einfach mal so kurz wegwerfen. Dabei ist es egal, welche Konsequenzen das hat. Dies ist mit legalen Mitteln nicht zu ändern. Der Staat hat nicht das Recht illegal zu handeln, sondern muß sich an die Rechte halten

    Stimmt. Er ist ein Verbrecher (sofern sein Prozess dann rechtskräftig abgeschlossen ist).

    Er hat das Recht gebrochen.

    Weil wir den Menschen nicht per Gesetz ein Handeln vorschreiben können, welches wir selbst brechen.

    Was würde ein härter rechtswidriger menschenverachtender Umgang bringen? Dem Kinderschänder dürfte es zum Zeitpunkt der Tat egal sein, wie viele Jahre /Umstände er nun in Haft kommt. Niemand wird da mit einem "8 Jahre - Ok, das mach ich" und "10 Jahre - nein da mach ich es doch nicht" kommen.

    Man würde eventuell persönlich dieses Gesetz in der Situation brechen, wüsste aber ganz genau, dass man dafür verurteilt werden müsste. Und das ist auch gut so.
     
  7. nevers

    nevers Gold Member

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    AW: Der Fall Daschner - Folterkammer Deutschland?

    Von einem Gefangenen, der ruhig auf seinen Stuhl sitzt und der keine Waffen besitzt, geht keine Gefahr aus und daher ist der "unmittelbare Zwang" auch nicht gegeben.

    Es waren noch genügend andere Möglichkeiten vorhanden gewesen. Z. Bsp. weitere Interviews.

    Auf der anderen Seite hätte man (so hat dies mal irgendein Wissenschaftler dargestellt) durch das Angebot "den Gefangenen laufen zu lassen" ein für den Gefangenen viel erstrebenswerteres Mittel gehabt um das Leben des Jungen zu retten. Mal ganz von den Folgen abgesehen und dass ich das auch nicht befürwortet hätte.

    Zusätzlich geht es aber auch darum, ob dieses Mittel bei einem wehrlosen Gefangenen angemessen ist.


    Falsch, siehe Menschenrechte
     
  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Der Fall Daschner - Folterkammer Deutschland?

    Welches "Recht" hat er denn gebrochen? Hier geht es nur darum, ob des schon angemessen war, zu diesem Mittel zu greife. Das ist der feine, aber wichtige Unterschied. Es geht hier um die Verhältnismäßigkeit, nicht darum, ob dies überhaupt erlaubt ist.

    Nicht mehr für die übrige Bevölkerung, wohl aber für die Geisel. Eine tödliche Gefahr, wie sich später rausstellte. Angenommen, das Kind hätte zu dem Zeitpunkt noch gelebt und wäre nur deshalb gestorben, weil man es zu spät gefunden hat, was dann?

    Sorry, aber ich kann deine Meinung nicht nachvollziehen. Hier geht es nicht darum, irgendeinen Menschen zu denunzieren und ihm ein falsches Geständnis abzupressen. Hier ging es darum, ein Menschenleben zu retten. Daß er der Täter ist, war ja zu dem Zeitpunkt bereits bewiesen. Ich denke schon, daß dies ein Grund ist, der zu härtere Maßnahmen berechtigt. Je mehr Zeit vergeht, desto geringer sind die Überlebenchancen, wenn man z. B. bedenkt, daß das Kind hätte verletzt sein können, ohne Wasser, ohne Nahrung, unterkühlt und was weiß ich. Daß das Kind schon tod war, konnte keiner (außer der Täter selbst) wissen...
     
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Der Fall Daschner - Folterkammer Deutschland?

    Nein, Du bist im Irrtum. Hier ging es nicht um Anwendung von Folter, die gegen Menschenrechte verstoßen, sondern um Anwendung legaler Vollzugsmittel. Aber Blöd und Co machen wieder reißerische Schlagzeilen und alle reden über den armen jungen Gäfken, der von der bösen, bösen Polizei gemartert wurde.:rolleyes:

    Nebenbei, es geht hier um strafrechtlliche Konsequenzen, die ich in diesem Fall ablehne. Daneben erwartet den Daschner immerhin noch ein Disziplinarverfahren und das Kariereende. Ich denke, damit ist er, sollte er tatsächlich zu Unrecht gehandelt haben, genug bestraft...
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Der Fall Daschner - Folterkammer Deutschland?

    Leute, ich kann mich eigentlich nur 100% der Meinung von Wolfgang Daschners Anwalt anschließen:

    Wolfgang Daschner habe bei der angeordneten Gewaltandrohung gegen den Entführer des Jungen Rechtsgüter abwägen müssen, sagte Rechtsanwalt Eckart Hild vor dem Frankfurter Landgericht. Die Menschenwürde Jakob von Metzlers habe gegen die Menschenwürde des Verbrechers gestanden. Die Menschenwürde des inzwischen verurteilten Mörders sei allenfalls partiell beeinträchtigt gewesen, sagte der Anwalt weiter. Dagegen habe bei Jakob akute Lebensgefahr bestanden.

    Alle weiteren Diskussionen und Vergleiche zu Folter, Terrorismus, usw. sind in dieser Angelegenheit völlig fehl am Platz!

    Gag