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Der Borussia-Mönchengladbach-Thread -3-

Dieses Thema im Forum "Special: Sport im TV - Sport Live-Talk" wurde erstellt von Max Orlok, 2. Juli 2015.

  1. BMG forever

    BMG forever Institution

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    Hinterher ist man immer schlauer, aber wenn einer von tausenden Zuschauern einen Bierbecher auf den Schiedsrichter wirft , liegt es doch wohl am Werfer und nicht am Verein oder an der Bierbude.

    Wenn ich einen Waffenschein habe und mir legal eine Waffe kaufe , ist dann auch das Geschäft schuld wenn ich jemanden damit erschiesse?

    Ich verstehe auch nicht wie lange der DFB braucht um eine Entscheidung zu treffen, heute ist schon Mittwoch und sie haben den Idioten der ja dazu noch aus Bochum kommt.
    Worauf warten die denn , für mich ist die Sachlage eigentlich klar und alles andere als ein 2:0 Sieg für uns wäre lächerlich!
     
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  2. Coolman

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    Ich will deinen Beitrag nicht zerpflücken, aber um einen Waffenschein zu bekommen, wird man schon auf Zuverlässigkeit geprüft und die Hürden sind dafür sehr hoch. Da kommt man nicht ohne weiteres an die Waffen.

    Mit dem Becher ist es natürlich was anderes, weil man Becher quasi überall kaufen kann, was bei einer Waffe natürlich nicht geht. Es sei denn, man kauft sich eine Waffe im Darknet... ;)
     
  3. -Rocky87-

    -Rocky87- Lexikon

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    Frühestens Ende der Woche soll das Urteil verkündet werden.
     
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  4. Aissurob

    Aissurob Wasserfall

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    Dann sollten die Vereine zunächst mal den Ordnungsdienst abschaffen im Stadion, der beim Einlass reicht zukünftig. Wer beim Einlass nur erlaubte Gegenstände dabei hat, darf diese ja werfen, was kann der Verein dafür und die Fans erst? Oder sollte man Wurfgeschosse per Hausordnung nicht sogar erlauben? Dann kann gar keiner mehr was dafür. Dann stellt man noch ein Schild vorm Spielertunnel auf "Betreten des Platzes auf eigene Gefahr" und alles wird gut.



    Sie haben eine Fristverlängerung bis morgen erwirkt.
     
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  5. BMG forever

    BMG forever Institution

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    Ok , mit der Waffe war vielleicht etwas unglücklich gewählt, aber wenn ich ein Auto kaufe und damit durch die Menge fahre ist auch nicht das Autohaus für zuständig ;)
    Ich denke du weiß wie ich es meine :rolleyes:
    Jeder Erwachsene ist für seine Handlung selbst verantwortlich, aber die Unsitte mit Bechern , Feuerzeugen oder Bananen (zumindest bei Kahn:D)zu werfen gibt es ja schon länger.

    Aber es ist ja auch kein Kavaliersdelikt, also wird derjenige wohl mit einer saftigen Strafe rechnen können.
     
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  6. Coolman

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    Da bin ich völlig bei dir, aber man sollte diese Lage auch moralisch und juristisch bewerten können. :) Unstreitig ist es jedoch, dass es kein Wiederholungsspiel geben darf, weil sonst die Türen für Nachahmer geöffnet werden und das wollen wir am allerwenigstens.
     
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  7. -Rocky87-

    -Rocky87- Lexikon

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    Nebeneffekt der Pandemie, seit Corona wird man ja überhaupt nicht mehr am Eingang kontrolliert so wie es früher mal war.
     
  8. Obelix73

    Obelix73 Foren-Gott

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    Das kann ich nicht bestätigen. Ich bin beim Pokalspiel in Stuttgart sehr wohl kontolliert worden. In etwa so, wie es immer war. Auch in Frankfurt wurde vernünftig kontroliert, allerdings schon auf dem Weg aufs Stadiongelände, was ja recht weitläufig ist. Wobei es da schon ziemliche Unterschiede gibt an den verschiedenen Standorten. In Köln waren die Kontrollen eigentlich immer recht gut (damit meine ich intensiv, denn ich halte es für wichtig, dass die Fans kontrolliert werden, weil es immer wieder welche gibt, die unerlaubte Dinge ins Stadion schmuggeln).

    Auch in Bochum wurde man (allerdings waren die Spiele, die ich in Bochum besucht habe alle deutlich vor der Pandemie) als Köln-Fan immer sehr intensiv kontolliert. Das kann natürlich auch daran liegen, dass die FC-Fans in den vergangenen zehn oder 15 Jahren einen gewissen Ruf hatten (bzw. immer noch haben).
     
  9. Aissurob

    Aissurob Wasserfall

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  10. Coolman

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    Wenn man den Text genauer durchliest, so widerspricht sich die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB:

    Zu einem: "Wird ein Bundesspiel ohne Verschulden beider Mannschaften vorzeitig abgebrochen, so ist es an demselben Ort zu wiederholen."

    Zu anderem: "Trifft eine Mannschaft oder ihren Verein oder beide Vereine ein Verschulden an dem Spielabbruch, ist das Spiel dem oder den Schuldigen mit 0:2-Toren für verloren, dem Unschuldigen mit 2:0-Toren für gewonnen zu werten."

    Wenn man hier ein wenig philosophieren möchte, könnte man hergehen und sagen, es trifft dem Verein keine Schuld, wenn das Spiel abgebrochen wird, da laut deren Hausordnung das Trinken des Bier aus einer Becher zulässig ist und somit für das eigene Handeln selbst verantwortlich ist. Dann würde es ja bedeuten, das Spiel müsste eigentlich wiederholt werden.

    Aber im gleichen Atemzug den nächsten Paragraph zu erwähnen, hatte man genauso deswegen einen Urteil gefällt, dass dem Verein eine Schuld träfe, dass man quasi dem Werfer den Bierbecher nicht vorher weggenommen hätte, weil man davon ausgehen könnte, dass der Verein für das Handeln der Besucher verantwortlich sei.

    Abgesehen davon, es mag moralisch der richtige Urteil gefällt worden sein, was ich auch gestern in meinem anderen Beitrag erwähnt hatte, aber rein rechtlich war es aus meiner Sicht juristisch gesehen der falsche Urteil gefällt worden.

    Dem Bochumer Verein wurde jedoch eine Berufung noch eingeräumt und ich gehe davon aus, dass Bochum vermutlich auch dagegen eine Berufung einlegen wird.

    Solche Paragraphen liest man nicht alltäglich.... :)
     
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