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der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

Dieses Thema im Forum "Digital TV über die Hausantenne (DVB-T/DVB-T2)" wurde erstellt von goto2, 10. Februar 2005.

  1. octavius

    octavius Board Ikone

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    Re: der Betrug mit dem Kabel-Netz

    Lieber Eike,

    verzeih, ich will Dich nicht ärgern, aber das ist echt das dümmste, was Du in den letzten Monaten geschrieben hast. [​IMG]

    Verwandte von mir haben DVB-T im Dachgeschoss, weil wir bisher den Aufwand gescheut haben, ein Koaxial-Kabel dorthin zu legen.

    Erdgeschoss und Mittelgeschoss sind mit modernem Digital-Fernsehen ausgestattet. Aber wie kommt das Kupfer-Kabel ins Dach? Soll ich eine Bohrmaschine nehmen und die Stahlbeton-Decke durchboren?

    Und wenn ich nach einem halben Jahr entscheide, dass ich den Fernseher doch lieber in die gegenüberliegende Ecke stelle?

    Wenn Du einmal gesehen hast, wie unendlich bequem DVB-T Empfang per Zimmer-Antenne ist...
    [​IMG]

    Interessant. Welche denn? Nenn doch mal Modell und Marke. Wo kann man diese Geräte kaufen, und was taugen sie?
    Das glaube ich Dir sofort. [​IMG]

    Zum Thema Aufwand gehört nicht nur die Frage, ob ich eine Bohrmaschine in die Hand nehmen muss, sondern natürlich auch der finanzielle Aufwand. 100 Euro sind deutlich mehr als 70 Euro für DVB-T, vor allem, wenn ich mehrere Geräte brauche. Es stellt sich auch die Frage, ob die 100 Euro Kiste zukunftssicher ist. Wird das Kabel-Fernsehen grundverschlüsselt? In welcher Norm? Und wenn die Hacker das cracken - wird die Codierung gewechselt? Brauchen wir dann neue Receiver?

    Als die Holländer die neuen Irdeto 2 Karten gedruckt haben, haben sie schweren Herzens die Kompatibilität zur aller ersten Receiver-Generation beachtet. Das bedeutet: Meine Irdeto 2 Karte läuft in einem 8 Jahre alten DVB-S Receiver.

    Und was ist in 8 Jahren mit Deiner 100 Euro teuren Kabel DVB-C Box?

    Was ist in 8 Jahren mit meiner Aldi DVB-T Kiste?
    [​IMG]

    Interessant. Ich war mir sicher, dass Goto2 in Mülheim an der Ruhr lebt. Ich erinnere mich nämlich, dass ich mit ihm schon mal über seinen defekten Kabel-Anschluss diskutiert habe, und da wollte ich wissen, wo er wohnt und wo es so ein miserables Kabel geben solle. Ich erinnere mich, dass er damals etwas von Mülheim an der Ruhr geschrieben hat.

    Dein Einwand ist vollkommen berechtigt. Wobei es aber in Mülheim möglich sein dürfte, mit erhöhtem technischen Aufwand an das Kölner Signal heran zu kommen. (Gemeint ist eine ordentliche Dachantenne mit hoher Richtwirkung und vertikaler Polarisation.) DVB-T sendet seit Mai 2004 vom Colonius. Vorher gab es Testsendungen von Köln und von Langenberg auf Kanal 10: zwar nur vier Kanäle, aber immerhin.

    Wie sich das genau verhält, soll Goto2 am besten selbst erklären.
    Definitiv nicht. Da lege ich mich fest. Gut, vielleicht habe ich mich vertan. Oder Goto2 ist irgendwann mal umgezogen. Wie gesagt, ich meine, er hätte in einem früheren Posting über das Mülheimer Kabel geschimpft, aber vielleicht irre ich mich. Fragen wir ihn doch einfach:

    Hallo Goto2: wo wohnst Du? Und wieso hast Du seit Mai 2004 DVB-T.
    Dieses Argument teile ich voll und ganz. Das habe ich auch schon mehrfach gepostet. HR 3 Radio gibt es in Mülheim analog im Kabel (digital noch nicht.) Über Satellit kann man HR 3 Radio zur Zeit nur in der ADR-Technik empfangen, die kaum jemand nutzt.

    Aber klickt mal hier: http://forum.transponder-news.de/viewtopic.php?t=2661

    Es besteht also noch Grund zur Hoffnung!
     
  2. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    @octavius, die Pace-Box und den Technisat PK habe ich für 99.- Euro ohne Premiere-Abo gesehen. Für 80.- Euro bekommst Du einen Humax PX-Fox allerdings mit Pr. Start. Und bei Ebay werfen sie dich mit D-Boxen tot. Also sag nicht es gäbe keine Receiver.
    Die ÖR werden weiterhin unverschlüsselt sein und eine Zeitschrift orakelt dies auch für die Zukünftigen Privaten im Kabel. Es gibt auch schon Receiver mit CI-Schacht. Daher ist die zukünftige Verschlüsselung mir wurscht. Siehe meine Signatur.

    Wie "problemlos" der DVB-T Empfang sich bei einem Freund in Berlin abspielte, habe ich schon berichtet. Ich erlaube mir nur von Dingen zu berichten die ich kenne.

    P.S. Soll ich Dir helfen Kabel ins Dachgeschoss zu verlegen?;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Februar 2005
  3. casper100

    casper100 Wasserfall

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Ohne jetzt irgend jemand nahetretten zu wollen, bin ich mal so frech und stelle mal eine Gleichung in den Raum.

    octavius=goto2

    Da bin mal ganz Mr.Spock, natürlich rein logisch betrachtet.
     
  4. Kaufmann

    Kaufmann Senior Member

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Sowas wie Dr. Jekyll and Mr. Hyde, nur mit Intelligenz statt Bösartigkeit?
     
  5. vinyl

    vinyl Gold Member

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    goto2 schrieb:
    Worum bitte gehts denn ansonsten? Solange Du nicht in klaren Worten beschreibst, was Dein Anliegen ist, kann Dir wohl auch nicht geholfen werden.

    octavius schrieb:
    Warum konnte mir bitte bisher noch niemand auch nur einen einzige Paragraphen nennen, in dem goto2's Recht denn beschrieben wird? Genau diese Frage stellte ich mehrmals, aber auch Du, octavius, bist ihr leider nicht nachgekommen. Meine Postings gingen daher auch nicht am Thema vorbei, solltest Du das so aufgefasst haben, solltest Du vielleicht etwas genauer lesen.

    Na schön. Jetzt wissen wir auch endlich, dass das Landesmediengesetz von NRW zugrunde liegt. In NRW könnte er sogar tatsächlich auf die Must-Carry-Regelung pochen, da sie im Landesmediengesetz verankert ist. Nur leider wird laut meinen Informationen in NRW kein Hessen Fernsehen verbreitet. Must-Carry ist ein Sender übrigens nur dann, wenn der Sender entweder zu der Grundversorgung im entsprechenden Bundesland gehört (was meistens tatsächlich nur mit ARD/ZDF und dem dritten des Bundeslands getan ist - je nach Landesmediengesetz) oder aber, wenn der Sender im gesamten Bereich (!!!) der Kabelanlage mit überschaubarem Aufwand terrestrisch empfangbar ist. Das muss also gewährleistet sein, ansonsten hat der Kabelanbieter ein Schlupfloch. In NRW regelt übrigens §18 des Landesmediengesetzes das ganze.

    Mein Posting war absolut nicht fragwürdig. Ich denke, man kann durchaus erwarten, dass wenn jemand ein solches Post wie goto2's Eröffnungspost verfasst, er auf Anfrage zumindest die entsprechenden Gesetzesstellen korrekt angibt (wenn nicht zitiert). So hätte ich vielleicht auch sein Post nicht falsch verstanden - mal abgesehen von der etwas fragwürdigen Sprache, die er verwendet.

    Für mich stellte sich sein Post so dar, als ob er sagen wollte, dass er von der digitalen terrestrischen Ausstrahlung der Programme darauf schließen kann, dass die entsprechenden Programme auch im analogen Kabelnetz eingespeist werden müssen - und das ist je nach Bundesland eben variabel (wie oben bereits dargestellt - in NRW besteht diese Pflicht allerdings). Dass ihm sein Vermieter den Empfang per DVB-T nicht verbieten darf, das ist eine vollkommen andere Sache. Wäre das Anfangspost etwas präziser formuliert, hätte sich das allgemeine Echo garantiert etwas anders dargestellt. Somit lasse ich mir auch "provokative Kommentare" von Dir sicherlich nicht verbieten, Dein provokativer Kommentar gegenüber mir war übrigens weder sachlich, noch bist Du auf meine Fragen eingegangen, noch hat er überhaupt irgendetwas zum Thema beigetragen. War er somit auch deplatziert und sollte "dem Forum" erspart bleiben?
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Februar 2005
  6. Archimedes

    Archimedes Junior Member

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Goto2 kommt wohl aus Hannover oder Umgebung.

    Im Niedersächsisches Mediengesetz §37(1) ist festgelegt dass:

    Die Satzung über den Betrieb des technischen Multiplex durch private Veranstalter im Rahmen der Einführung der digitalen terrestrischen Verbreitung von Fernsehen legt noch mal eindeutig fest:

    Jetzt ist doch die Frage:

    Hat dadurch ein Kabelkunde ein einklagbares Recht auf analogen Kabelempfang von z.B. HR3 (bzw. einen Kündigungsgrund wenn der Empfang nicht gegeben ist), oder könnte nur der entsprechende Programmanbieter dieses Recht einklagen?

    Ich würde auf letzteres tippen.
     
  7. Captain_Grauhaar

    Captain_Grauhaar Board Ikone

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Da diese Gesetze der Realität immer weit hinterher hinken und nicht den digitalen Kabelanschluss und DVB-T, sondern immer nur den analogen Teil abdecken, kann man fast alles vergessen was da so steht. Zudem steht dort "Vorrang" und nicht analoge Pflichteinspeisung. Wenn das Kabel voll ist (und das ist es im analogen Bereich) wird es nichts werden. Zumal es in Hannover NDR3 und nicht HR3 ist was den regionalen Bedarf abdeckt.
    Und wie bereits mehrfach geschrieben wurde, in einem "normalen" Kabelanschluss ist HR3 zumindest im digitalen Bereich auf 410 MHz (S34) enthalten. Wenn sein Kabelanschluss gestört war (ist), dann hätte er aber auch ARD, Arte, Phoenix etc. nicht sehen können, da die auch alle auf dem Transponder S34 liegen.
     
  8. sdl

    sdl Silber Member

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Ich würde jetzt spontan darauf tippen, daß dies ein extrem schlauer Zug vom H3 ist, wenn der nicht klagt.

    1) Die Kabelkunden regen sich darüber auf.
    2) Die Kabelkunden werden unzufrieden.
    3) Die Kabelkunden werden kündigen.
    4) Der Kabelgesellschaft wird die Kinnlade runterklappen, Intelligenz vorausgesetzt :D.

    Wieso sollte der H3 für eine weitere Analogverbreitung im Kabel zahlen, wenn er erstens sowieso schon digital im Kabel sendet, und er zweitens durch DVB-T auch mehr und mehr Kunden anspricht. Führt doch letztenendes dazu, und darauf wird's der H3 mehr oder weniger anlegen, daß sich die gesammte Wut der Leute am Kabelbetreiber entlädt. Und wenn der handelt und ein Programm zugunsten des H3 rausnimmt, tritt er wiederrum anderen auf die Füße.
    Fazit, wie es der Kabelbetreiber auch macht, er kann nur verlieren, solange analog nicht endlich weiterausgebaut wird. Seit Jahren wird hier nichts gegen den Kabelenpaß getan. Stattdessen wird digitales PayTV vermarktet, das sowieso keine alte S** interessiert.
    Ne falsch. Gibt doch einige wenige, die hocherfreut sind der Kabelgesellschaft das Geld freiwillig in den Rachen zu werfen, damit die mit ihrer Abzocke weitermachen können. Entweder weil sie zuviel Geld haben, oder weil sie nicht verstehen, was sie damit anrichten. In naher Zukunft, wird es dann nämlich nur noch alles verschlüsselt geben, so daß man pro TV-Gerät zahlen muß. Wer digitales Fernsehen im Kabel in seiner heutigen Form unterstützt, trägt doch maßgeblich dazu bei, daß das analoge KabelTV, so wie wir es kennen, unverschlüsselt, "umsonst", problemlos, nicht 1:1 ins digitale transferiert wird. Auch schön, zahlen wir eben 2010 für unsere 3 Fernseher und 3 Videorecorder jeweils extra, anstatt nur für einen Hausanschluß.
     
  9. Archimedes

    Archimedes Junior Member

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Das würde ich so nicht sagen, in §37 Abs. 6 NMedienG geht es um digitale Kabelanlagen. Das Gesetz wird schon den aktuellen Gegebenheiten angepasst (zuletzt im Dezember 2003). Vermutlich wird auch deswegen im ersten Absatz die explizit die analoge Austrahlung betont.

    Ich deute das so:
    Die Kabelbetreiber müssen nicht alle Sender die über DVB-T ausgestrahlt werden von sich aus analog einspeisen, wenn diese Sender das aber wollen haben sie Vorrang vor denen die nicht terrestrisch ausgestrahlt werden.

    Deswegen auch der zweite Absatz:
    Dass es nicht unbedingt Sinn macht auf dieses Recht zu pochen steht auf einem ganz anderen Blatt.
     
  10. octavius

    octavius Board Ikone

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    Re: der Betrug mit dem Kabel-Netz

    Hallo Goto2,

    wo bist Du? Liest Du hier überhaupt noch mit?

    1.) Wo wohnst Du? An welche DVB-T Region bist Du angeschlossen?

    2.) Hast Du verstanden, was Gorcon, Eike, Captain Grauhaar, Terranus, Vinyl und die anderen Dir sagen wollten?

    Wenn Du einen funktionierenden Kabelanschluss hättest, dann könntest Du Hessen 3 und alle anderen Dritten Programme im Kabel sehen, indem Du eine x-beliebige DVB-C Kiste in der Preislage von 100 Euro aufwärts an Deinen Kabelanschluss dran klemmst.

    Das Bild, das der neue DVB-C Receiver (das schreibt man RECEIVER) liefert, ist signifikant besser als das, was Du über DVB-T bekommst.

    Das ist eine Rechenaufgabe. Man rechnet das in MBit/Sek, und die Zahlen sind eindeutig.

    Hast Du das verstanden?

    3.) Was wolltest Du mit diesem Thread genau bezwecken? Warum heisst der Thread "Der Betrug mit dem Kabel"? Was genau ist Deiner Meinung nach der Betrug, und was ist daran zum Teil ungesetzlich?

    4.) Wer soll bitteschön wen und weswegen verklagen?

    5.) Wie wäre es, wenn Du Deine Beiträge für dieses Forum offline tippst - zum Beispiel in einer Textverarbeitung. Dann könntest Du die Rechtschreibprüfung laufen lassen, und alle Forums-Kollegen würden Dich belobigen. [​IMG]