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der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

Dieses Thema im Forum "Digital TV über die Hausantenne (DVB-T/DVB-T2)" wurde erstellt von goto2, 10. Februar 2005.

  1. octavius

    octavius Board Ikone

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    Re: der Betrug mit dem Kabel-Netz

    Vinyl schrieb:
    [​IMG]

    Hallo Vinyl, wenn Du Dich tatsächlich mit der Rechtsgrundlage einigermaßen gut auskennen würdest, dann würdest Du hier nicht so ein fragwürdiges Posting verfassen.

    Goto2 hat mit diesem Thread einen hochinteressanten Punkt ins Rollen gebracht: Mit der Ankunft von DVB-T in Mülheim an der Ruhr hat sich die Rechtslage verändert. Seit dem 8.11.2004 gibt es in Mülheim an der Ruhr eine ganze Reihe von ortsüblich terrestrisch empfangbaren Fernseh-Programmen, die vorher nicht da waren.

    Das wirft eine ganze Reihe von rechtlichen Fragen auf, die bisher noch nicht annähernd geklärt sind.

    Richtig ist, dass jeder Mülheimer Bürger verlangen kann, die herkömmlichen DVB-T Programme in seiner Wohnung sehen zu dürfen.

    Rechtlich strittig ist, ob der Vermieter den Kunden auf einen vorhandenen (funktionierenden) Kabelanschluss verweisen darf - oder ob er darüber hinaus den zusätzlichen Empfang von DVB-T gewährleisten muss.

    Die Klärung dieser Frage wird voraussichtlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

    Konstruieren wir mal den Fall, dass jemand eine Souterrain-Wohnung hat, wo der DVB-T Empfang mit Zimmerantenne nachweislich gestört ist. Das Haus hatte bisher eine Hausantenne für ARD und ZDF und zusätzlich Kabel. Nehmen wir an, der Mieter gehört zu den berühmten 6% Antennen-Guckern.

    Wenn der Mieter vor dem 8.11.2004 keinen Kabel-Anschluss bestellt hatte, finde ich es rechtlich bedenklich, ihn ab dem 8.11.2004 zu einem kostenpflichtigen Kabel-Anschluss zu zwingen.

    Ich könnte mir vorstellen, dass der Vermieter verpflichtet ist, die vorhandene Hausantenne zu modernersieren, was im Klartext heisst: Da muss eine vertikal polarisierte Antenne dran, die entweder nach Langenberg, Wesel oder Düsseldorf zeigt.

    Deswegen ein Klageverfahren anzustrengen, finde ich gar nicht so abwegig.

    sdl schrieb:
    Schönes Posting. Damit bin ich voll und ganz einverstanden.

    Lord Dragon schrieb:
    @Lord Dragon, Gorcon, Eike und alle anderen:

    Warum glaubt Ihr Goto 2 nicht einfach?

    Der Junge postet seit vielen Monaten immer und immer wieder, dass sein Kabelanschluss nicht funktioniert.

    Wenn Ihr mich fragt, ist das ein Fehler in der Hausverteilung. Sowas gibt es ja.

    Folglich hat Goto2 einen ausgesprochen miesen, dämlichen und kaputten Kabelanschluss. Wir alle wissen, dass digitale Signale sehr empfindlich sind.

    Wenn das Haus in Mülheim, wo Goto2 drin steckt, von ish versorgt wird, dann ist selbstverständlich klar, dass ish die digitalen Pakete von ARD und ZDF in das Kabel hinein tut.

    Aber das heisst nicht, dass die Signale bei Goto2 auch wirklich ankommen.

    Es ist gut möglich, dass Goto2 keinen digitalen Kabel-Empfang hat, weil das digitale Signal in der Hausverteilung kaputt geht bzw. unbrauchbar ist.

    Goto2 hat einen Anspruch, die ortsüblichen terrestrischen Fernseh-Programme zu sehen. Diesen Anspruch könnte er theoretisch auch einklagen - falls sein Vermieter ihm das Fernseh-Vergnügen ernsthaft verwehren will.

    Eine Klage gegen den Vermieter könnte zwei Ziele verfolgen:

    1.) Bitte lass mich DVB-T oder DVB-S gucken

    oder

    2.) Bring gefälligst endlich meinen Kabelanschluss in Ordnung. Ich zahle für das Ding, also muss es auch funktionieren. Wenn Du, lieber Vermieter, eine Hausverteilung gemacht hast, die dazu führt, dass die DVB-C Signale bei mir nachweislich nicht ankommen, dann musst Du das reparieren.

    Für Variante 2 würde ich mir einen Techniker kommen lassen, der meinen Kabel-Anschluss durchmisst. Ich würde die Pegel aufschreiben, mehrere DVB-C Receiver im Freundeskreis ausleihen und zu mehreren Leuten durchtesten. Ich würde die Bildqualität vor Zeugen protokollieren - und meinen Vermieter zum Probe-Gucken einladen.

    Und wenn sich herausstellt, dass das DVB-C Signal nicht in Ordnung ist, dann hat der Vermieter mehrere Optionen:

    1.) Das Kabel wird repariert.

    2.) Das ganze Haus wird auf Satellit umgestellt.

    3.) Diejenigen Mieter, die mit dem Kabel unzufrieden sind, kriegen Sat-Empfang.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Februar 2005
  2. Captain_Grauhaar

    Captain_Grauhaar Board Ikone

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Woher soll ich denn das wissen ..? Ich habe mit "goto2" nix zu schaffen.
    Ich habe nur was zu seiner Behauptung geschrieben, dass die Hausverwaltung eine Umrüstung aus eigener Tasche gezahlt hat und das ist definitiv falsch, da die Verwaltung nur Gelder im Sinne des Vertrages mit einer Eigentümergemeinschaft "verwaltet", aber selber kein eigenes Geld hat und deswegen alle Kosten immer auf alle umlegt.

    Was für eine Klüngelei ? Eine Eigentümergemeinschaft, oder Gesellschaft oder ein Eigentümer entscheidet was sie macht. Entweder kommt eine Sat Anlage auf's Dach oder man nimmt das Kabel was in der Strasse verfügbar ist oder man bastelt eine eigene Sat -> Kabelkopfstation (bei einer größeren Wohnungsanzahl) damit nicht in jede Wohnung Receiver gestellt werden müssen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Februar 2005
  3. casper100

    casper100 Wasserfall

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    @ octavius

    Da hast du dir aber Mühe gegeben uns so zusammenzustauchen.

    Frage:

    Wieso hast DU nicht gleich, sachlich und themenbezogen, auf alle Fragen von goto2 geantwortet?

    Manchmal postet goto2 einfach nur Müll. Und das da der Spott nicht lange auf sich warten lässt, dürfte ja wohl auch klar sein.
     
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    @Octavius, zunächst würde ich Dir raten mal ein Buch zu schreiben. Hoffentlich dann ein Gehaltvolleres als Deine letzten Postings...

    Dann möchte ich Dich bitten Smilies zu unterlassen die "grenzwertig" Beleidigend sind.

    So sachlich: Ich habe nichts gegen Goto persönlich. Aber seine andauernden Postings die seinen angeblich defekten Kabelanschluss beschreiben, halte ich für gelinde gesagt übertrieben wenn nicht provozierend. Ich gebe Dir Brief und Siegel: wenn ich in diesem Haus wohnen würde, wär der Kabelanschluss binnen zwei Tagen repariert oder der Hausverwalter hat ein Problem. Punkt. Ende. Und mit einem ordnungsgemäßen Kabelanschluss hat er HR3-Fernsehen digital. Punkt. Ende.

    Also kann ja sein das es bei Euch keine Kabelreceiver gibt, hier sind welche für 100 Euro im Handel. Punkt. Ende.

    Ich bezweifle auch nicht das jemand mit DVB-T zufrieden ist. Aber der Aufwand ist gleich groß ob ich ein Coaxkabel verlege oder mir mühselig einen optimalen Emfang mit ner Zimmerantenne suche. Punkt. Ende.

    P.S. Wie war das noch mit dem Rundfunkempfang via DVB-T? Schreit Goto auch nach HR 3-Radio?
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Februar 2005
  5. essell

    essell Junior Member

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    AW: Re: der Betrug mit dem Kabel-Netz

    So lange gibt es in Mülheim a.d.R. schon DVB-T *staun* , ich dachte die wären auch erst am achten November 2004 gestartet, so wie der Rest der Region Rhein- Ruhr? :eek:

    Ansonsten ein sehr interessanter Thread, macht nur weiter so!

    S L
     
  6. Captain_Grauhaar

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Nö, wissen sicher nicht alle (ich nicht) und ich bezweifle mal dass das stimmt, weil Zitat "goto2":

    "früher waren es ARD,ZDR,N3,SAT 1, RTL, gab auch mal DDR 1, DDR2"

    In Mülheim an der Ruhr (also im Ruhrgebiet zwischen Dusiburg und Essen) soll es also DDR1 und DDR2 terrestisch gegeben haben, sorry, aber das kann ich irgendwie nicht glauben. Zumal es in Mülheim, da NRW, eh kein HR3 sondern WDR3 als lokales 3. Programm gibt.
    Wenn er DDR1 und DDR2 hatte und es HR3 als drittes ist, dann wohnt er ganz sicher nicht in Mülheim, sondern eher im Grossraum Fulda, Bad Hersfeld und Kassel
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Februar 2005
  7. casper100

    casper100 Wasserfall

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Jetzt hört halt mal auf über goto2 herzuziehen.
    Vlt hat er ja wirklich ein Problem.

    Hilfe gibts hier.
    Klick

    Mehr sag ich nicht mehr !
     
  8. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Und wenn sein Geburtsdatum stimmt, kennt er DDR1/DDR2 nur vom hörensagen...
     
  9. Terranus

    Terranus Moderator Premium

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    DDR1/2 gab es mit extrem viel Aufwand etwa bis kurz vor Dortmund. (vom Brocken)
    Es kann aber gut gewesen sein, dass die Bundespost das per Richtfunk dort einspeiste, damals trieb man noch wesentlich mehr Aufwand als heute.
    zu goto2: naja Leute, er wirft halt viel durcheinander, ist bestimmt nicht böse gemeint. Allerdings kann man die Inhalte beim besten Willen nicht ernst nehmen.
     
  10. Captain_Grauhaar

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Glaubst Du dass sich das Freiwillig jemand im Westen angetan hat ...? Nee nee, die damalige Post hat das sicher nicht im Ruhrgebiet verbreitet. Das konnte man eigentlich nur im damaligen Zonenrandgebiet empfangen.