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der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

Dieses Thema im Forum "Digital TV über die Hausantenne (DVB-T/DVB-T2)" wurde erstellt von goto2, 10. Februar 2005.

  1. goto2

    goto2 Board Ikone

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    die Rechtslage ist die,
    das es bereits eine Rechtsgrunde gibt,
    das Recht alle Ortsüblichen Sender in der Wohnung empfagen zu dürfen,

    HR3 zählt zu einem Öffentlich Rechtlichen Sender,
    das dürfte noch einfacher sein,
    das jetzt rauszusuchen, dazu habe ich keine Lust,
    mich hatte das mal vor Jahren interessiert,
    als SAT/RTL vom Funkturm gesendet wurde,
    aber die Hausgemeinschaft Antennen Anlage
    diese Sender nicht einspeiste,
    die Hausverwaltung mußte damals auf eigene Kosten
    die Antennen so umrüsten lassen,
    Das diese Sender in den Wohnungen über die Anlage zuempfagen waren,
    eine HW ist Betreiber wenn einen KAbelanschluss im WH,
    Diese Gesetzes Grundlage ist heute genau gültig,
    wie vor einigen Jahren noch.
    wenn man einen Vertrag mit einem Kabel Anbieter direkt hat,so muß man diesen an den Pranger.
    ich finde es ziehmlich unverfrohen wie sich einige Kabel Anieter die Preise hoch schrauben
    ohne sich dabei an geltende Gesetze zu halten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Februar 2005
  2. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    @goto2
    Fakt ist das bei jedem Kabelanbieter HR3 oder andere öffentlich-rechtliche Programme zu empfangen sind. Und zwar mit jedem Kabelreceiver. Und um Fernsehen über einfache Antenne zu gucken muss man ja auch ein Receiver kaufen. Wo ist das Problem? Und wenn du Kabelgebühren nicht bezahlen kannst, dann kannst du ja kündigen. Und nicht hier so ein Unsinn schreiben.
     
  3. Kaufmann

    Kaufmann Senior Member

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Schon verloren. Ich glaube nicht, dass er jemals so eloquent war oder sein wird um überhaupt mal irgendwann etwas vorzubringen, was nicht nur völlig zusammenhangloser Gedankenbrei, den man eigentlich nur nach dem 15. Kopfschuss fabrizieren kann, war, sondern auch noch glaubhaft! UND plausibel! Um Himmels willen, er ist jetzt noch ungefähr 30 Jahre intensivstes lernen (bei seinem lerntempo) davon entfernt sich der deutschen Sprache so langsam zu nähern und nicht nur ein paar Buchstaben wahllos aufs Papier zu erbrechen.

    Auf unseren goto2, der uns immer wieder zum lachen bringt und durch den sich endlich auch mal eine leere Dose Mais darüber freuen kann im Vergleich zu anderen Dingen, die auf dieser Erde ihr Unwesen treiben, einen ziemlich hohen IQ zu besitzen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Februar 2005
  4. Captain_Grauhaar

    Captain_Grauhaar Board Ikone

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Eine Hausverwaltung "verwaltet" (wie der Name schon sagt) Gelder die sie von den Wohnungseigentümern für Nebenkosten, Rücklagen, Umlagen etc. einzieht. Eure Antennenanlage wurde also nicht auf Kosten der Hausverwaltung, sondern im Auftrag und auf Kosten allen Eigentümern (per Beschluss auf einer Eigentümerversammlung) umgerüstet.
    Warum schreibe ich das eigentlich ..? Wirst es ja eh nicht lesen und kapieren.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Februar 2005
  5. vinyl

    vinyl Gold Member

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Wäre eh vollkommen sinnlos, weil nicht existent. Aber bitte, tu Dir doch den Gefallen und klag endlich. Du wirst sicher Recht bekommen ;)
     
  6. goto2

    goto2 Board Ikone

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    falsch,
    ein Mieter hatte Rechtliche Schritte damals gegen die HW
    eingeleitet, und das auch zu recht,
    ich war damals auch am überlegen,
    weil wir SAT/RTL auch haben wollten..
    Du hast nach geltendem Recht, ein Recht dem Empfang Aller Sender in der Wohnung (nur Ortsübliche),
    das was vom Sende Trum Analog/Digital abgestrahlt wird !

    Immer an dehn man zahlt, ist der Vertrags Partner,
    und dort kündigt man auch,
    Kabel in den Nebenkosten mit drin über die HW
    oder direkten Einzelvertrag mit Kabel Firma .

    @vinyl

    wieso zum Teufel soll ich klagen ?

    1.Lesen
    2.Denken
    3.Posten

    1.) Seit März 2004 habe ich das DVB-T
    2.) im Juni den Kabel Anschluss gekündigt
    3.) vom März 2004 bis heute an, mit dem DVB.T Empfang recht zufrieden

    4.) heute konnte ich die Sendung von HR3 das CT Magazin kucken, war wieder sehr interessant;
    4a.) hätte ich heute nicht kucken können wenn nur teuren Kabel Anschluss und kein DVB-T hätte.

    5.)in der letzten Zeit werde immer wieder gebieten die an oder andere Sendung aufzuzeichnen, für
    anderen Leute, die nur Kabel haben und wo nicht die Qualität so gut ist, u.a oft Senderausfälle im KAbelsnetz.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Februar 2005
  7. Asket_

    Asket_ Silber Member

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Das ist die Theorie.
    Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Anwalt.

    Cheers :cool:
     
  8. Captain_Grauhaar

    Captain_Grauhaar Board Ikone

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Daran sieht man mal, dass Du keinerlei Ahnung von der Materie hast. Die Hausverwaltung (HV ..? oder HW in Deiner Schreibweise) holt sich das Geld vom Eigentümer wieder, oder glaubst Du die haben im Lotto gewonnen oder einen Dukatenesel in der Ecke stehen. Für alle Einrichtungen des Hauses ist immer die Eigentümergemeinschaft verantwortlich, diese tritt die Verwaltung des Haus i.a.R. an eine Hausverwaltung ab, die sich dann um alle Angelegenheiten kümmert und Bedarf auch Geld direkt von den Eigentümern einfordert sofern es nicht aus den Rücklagen deckt werden kann. Kannst mir glauben, damit kenne ich mich aus.
    Von daher ist Deine Behauptung die Hausverwaltung muss das aus eigener Tasche zahlen genau solch ein Himbuck wie alles andere was Du da so verzählst, sofern man es denn überhaupt deuten kann.

    Ja und wer ist denn nun der Kabelbetreiber? Diese Frage hast Du bisher immer noch nicht beantwortet. Wird wohl seine Gründe haben, dass Du damit nicht rausrückst, weil man Dir dann sofort das Gegenteil beweisen könnte, dass Deine zahlreichen Behauptungen schlicht unwahr sind.
     
  9. Asket_

    Asket_ Silber Member

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    He Captain, und wer ist der Eigentümer ? Resp. die Gesellschaft derer ?
    Ich will hier nicht einem Forumsteilnehmer Vorschub geben und habe auch kein Problem mehr mit irgendwelchen HV's, aber warum gibt es dann immer diese Klüngelei zwischen den Vermietern und den Kabelbetreibern ?

    Cheers
     
  10. octavius

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    Re: der Betrug mit dem Kabel-Netz

    Goto2 schrieb:
    [​IMG]

    Applaus! Unser Freund Goto2 hat völlig recht. Die hier von mir zitierte Textstelle aus dem Eröffnungs-Posting unseres allseits geliebten DVB-T Apostels ist sachlich richtig.
    Applaus! Unser Freund Goto2 hat völlig recht. Die hier von mir zitierte zweite Textstelle aus dem Eröffnungs-Posting unseres allseits geliebten DVB-Apostels ist ebenfalls sachlich richtig.

    Gorcon schrieb:
    Unser ehemaliger Foren-Gott sollte Goto2 doch gut genug kennen. Was ist der Zweck von Gorcon's Posting? Erstens ist es sachlich falsch und zweitens geht es am Thema vorbei.

    Der Aufwand, digital im Kabel zu empfangen, ist bei DVB-C sehr wohl höher als bei DVB-T. Das hat mehrere Gründe:

    1.) DVB-C Receiver sind entweder subventioniert oder deutlich teurer.

    2.) DVB-C Receiver sind schwerer zu bekommen, weil nicht jeder Händler welche hat. Ich habe in meinem Leben zwei DVB-T Receiver gekauft. Beide Händler - einerseits ein spezialisierter Sat-Shop, andererseits die Firma Aldi - haben bisher keine vergleichbar teuren Kabel-Receiver verkauft.

    Oder hat jemand bei Aldi für 70 Euro DVB-C Kisten ohne Abo-Vertrag gesehen?

    3.) Der Aufwand ist deshalb höher, weil ich dort, wo ich mein Zweit-Fernseh-Gerät hinstellen will, erstmal ein Koaxial-Kabel hinverlegen will. Nehmen wir an, das Zweitgerät kommt in die Küche oder ins Dach.

    Frage: wer von Euch hat herkömmliches Kupfer-Kabel in der Küche?

    Fazit: Gorcon's Behauptung, der Aufwand, digital im Kabel zu empfangen, sei nicht größer als mit DVB-T - das ist sachlich falsch.

    Sie geht auch am Thema vorbei. Goto 2 hat eingangs geschrieben, dass er kein Hessen 3 im Kabel empfangen kann.

    Vinyl schrieb:
    Lieber Vinyl, Dein Posting finde ich deplaziert. Goto 2 hat völlig recht: er hat ein einklagbares Recht auf den Empfang von Hessen 3, weil dieses Programm seit 8.11.2004 in seiner Wohngegend terrestrisch empfangbar ist - und zwar mit Zimmerantenne.

    Erspare uns und dem Forum daher bitte provokative Kommentare, wenn sie am Thema vorbei gegen.
    [​IMG]

    Interessanter Vorschlag. Später mehr dazu.

    Eike schrieb:
    Doch: Am 10.2.2005 um 15:09 Uhr. [​IMG]
    Hallo Eike: siehe oben: Gorcon und Du - Ihr habt beide unrecht.

    Goto2 schrieb:
    Das frage ich mich auch. [​IMG]

    Kaufmann aus Köln fragte:
    Hallo Kaufmann: Satz 1 ist eine Tautologie: Wenn Du weder Kabel noch Satellit hast, dann hast Du das Recht, Deinen Vermieter aufzufordern, eine gescheite Empfangsmöglichkeit für Premiere und andere moderne Digital-Programme zu schaffen. Satz 2 ist Quatsch, aber das weisst Du selbst. [​IMG]

    Satz 3 ist ein Treffer in Schwarze. Dazu später mehr.

    Goto2 schrieb:
    Ja. Das ist richtig.

    Wobei es heissen muss: aller ortsüblich terrestrisch empfangbarer Sender.

    Gorcon schrieb:
    @Gorcon: Ja, es ist so, wie Goto2 schreibt. Bitte akzeptiere das.

    Goto2 kann den Empfang von Hessen 3 von seinem Vermieter verlangen. Das ist zunächst mal ein Konflikt zwischen Goto2 und seinem Vermieter.

    Lieber Gorcon: Könntest Du so nett sein und hier die Ebenen trennen? Goto2 hat einen rechtlichen Anspruch auf den Empfang von Hessen 3. Das hast zunächst mal nichts mit dem Thema Kabel-Anschluss zu tun.

    Goto2 schrieb:
    Das ist richtig.
    Hallo Goto2, jetzt begibst Du Dich aufs Glatteis. Das kannst Du so nicht schreiben - da kommen die Kabel-Freaks und machen Dich kalt.

    Gorcon schrieb:
    Hallo Gorcon, Dein Posting finde ich grenzwertig arrogant.

    Warst Du bei Goto2 in der Wohnung uns hast seinen Kabelanschluss nachgemessen?

    [​IMG]

    Hallo Captain Grauhaar!
    Jetzt kommen wir der Sache schon näher: Was Captain Grauhaar schreibt, ist im Prinzip richtig. So sollte es sein.

    Terranus schrieb:
    Genau. So ist es.

    Gorcon schrieb:
    Hallo Gorcon, darf ich mal höflich nachfragen, ob Du schäfst?

    Wir wissen doch alle, dass Goto2 in Mülheim an der Ruhr wohnt. Dort gibt es KDG Fernsehen nur über Satellit. Das Kabelnetz ist entweder von ish oder von einem Dritt-Anbieter.

    JensBS schrieb:
    Darüber sind wir uns einig. Aber das heisst nicht, dass Goto2 diese Sender auch empfangen kann.

    Goto2 konterte:
    Treffer. [​IMG]

    Warum sollte Goto2 klagen? Er hat ja bereits Hessen 3. Seinem grundgesetzlich garantierten Anspruch auf den Empfang von Hessen 3 hat der Vermieter genüge getan, indem er ihn auf den Empfangsweg DVB-T verwiesen hat.

    Ziel der im Eröffnungs-Posting geäusserten Klage-Absicht war es, Hessen 3 sehen zu dürfen.

    Eine mögliche Variante, diesen Wunsch zu befriedigen, ist der Empfang via DVB-T. Wenn der Vermieter also vorbei kommt und sagt: "Hier in dieser Wohnung kann man DVB-T benutzen. Gehen Sie doch zu Aldi und kaufen sie sich so ein Ding" - ja, dann ist der Streitfall erledigt, und niemand braucht deswegen zum Rechtsanwalt zu gehen.

    Goto2 schrieb am Donnerstag um 18:12 Uhr:
    Was genau meinst Du mit diesem Posting? Schildere den Fall mal im Detail: Welches Ziel will der Mieter mit der Klage verfolgen, und welche Position hat der Vermieter?

    Dann kann ich Dir sagen, wie die Chancen vor Gericht sind.

    Siehe oben: Das solltest Du in dieser Form nicht schreiben, da es ein dummes Posting ist, was die Kabel-Freunde unnötig provoziert. Lass das!

    Lieber Goto2: nimm bitte zur Kenntnis, dass es Menschen gibt, die einen funktionierenden Kabel-Anschluss haben.

    In jedem funktionierenden Kabel-Anschluss ist Hessen 3 vertreten - siehe das Posting von Terranus.

    (Fortsetzung folgt)
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Februar 2005