1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

Dieses Thema im Forum "Digital TV über die Hausantenne (DVB-T/DVB-T2)" wurde erstellt von goto2, 10. Februar 2005.

  1. Captain_Grauhaar

    Captain_Grauhaar Board Ikone

    Registriert seit:
    6. Mai 2004
    Beiträge:
    4.185
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    Anzeige
    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Kannste getrost vergessen. Der Gute ist absolut Beratungsresistent und alles was man schreibt, liest er erst gar nicht, oder er liest es und ignoriert es.
    Es gab da schon mal einen, "Tuvok", dürften sicher einige kennen, der sich noch immer in diversen Foren rumtreibt. Gleiches Spiel wie hier, alles was man schrieb war schlicht für die Katz. Das hat ihn überhaupt nicht gejuckt. Und wenn es derb wurde, dann wurde er dann so richtig schön ausfallend.

    Am besten ist es wirklich, das man so jemanden konsequent ignoriert. Jede Sekunde investierter Zeitaufwand ist hier schlicht verlorene Zeit.
     
  2. vinyl

    vinyl Gold Member

    Registriert seit:
    1. Juli 2002
    Beiträge:
    1.519
    Zustimmungen:
    83
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Naja. Aber ich hab da noch nen guten Tipp:
    Klag doch einfach. Ist Dein gutes Recht.
     
  3. casper100

    casper100 Wasserfall

    Registriert seit:
    16. September 2004
    Beiträge:
    7.900
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Vorsorglich sagen ich, das wenn gelesen BGB und habenwas an der Klatsche. :D
     
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    149.141
    Zustimmungen:
    27.191
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Der Richter sperrt dann goto2 aber gleich weg.:D
    Gruß Gorcon
     
  5. casper100

    casper100 Wasserfall

    Registriert seit:
    16. September 2004
    Beiträge:
    7.900
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Zitat Terminator:

    Ver-s*c*h*e*i*s*s*-ern wird nicht angewendet. :D
     
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    149.141
    Zustimmungen:
    27.191
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    [​IMG][​IMG]

    Gruß Gorcon
     
  7. sdl

    sdl Silber Member

    Registriert seit:
    25. Juni 2004
    Beiträge:
    767
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Nicht 100%ig richtig. Du kannst im Prinzip klagen auf was Du willst. Wenn ein Ausländer kommt, und seine Heimatprogramme sehen will, die er über - schlag mich tot - 41E auf Türksat reinbekommt, und das Kabel ihn keine ausreichende Anzahl in hinreichender Vielfalt zur Verfügung stellt, gewinnt er vor Gericht. Genauso wie jemand, der nachweisen kann, daß er Satelliten-TV braucht, z.B. Journalisten, Börsenmenschen, Hobby-DXter etc. etc.

    Wenn Du da natürlich angewatschelt kommst, und meinst die 15 Euro Kabelgebühr seien zu teuer, oder Du möchtest so aus Jux und Dollerei mal sehen, was auf AlHuhraa läuft, ziehst Du natürlich den kürzeren. Mußt Deine Klage halt glaubhaft und plausibel begründen können.
     
  8. anovi

    anovi Gold Member

    Registriert seit:
    7. März 2004
    Beiträge:
    1.410
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    Technisches Equipment:
    (siehe Signatur)
    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    :rolleyes: Interessant wäre in diesem Zusammenhang schon, ob das Programm in Must-carry aufgeführt ist ?!
    So ist es für analoges Kabel geregelt und mindestens in Hessen muss HR3 also analog via Kabel eingespeist sein.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Februar 2005
  9. neuling 456

    neuling 456 Junior Member

    Registriert seit:
    28. Januar 2005
    Beiträge:
    23
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    einfach nur schön zu lesen

    danke für die schöne unterhaltung



    :eek: :D :D :eek:
     
  10. sniper.de

    sniper.de Junior Member

    Registriert seit:
    29. November 2003
    Beiträge:
    111
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Dem darf ich mich voll und ganz anschließen.. einfach köstlich :)