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der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

Dieses Thema im Forum "Digital TV über die Hausantenne (DVB-T/DVB-T2)" wurde erstellt von goto2, 10. Februar 2005.

  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Hat goto überhaubt schon mal was Brauchbares gepostet, wohl nicht...
     
  2. bibineustadt

    bibineustadt Board Ikone

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig



    überhaupt schreibt man mit p und nicht mit b und was ,,brauchbares,, klein und nicht groß.




    mfg deine ausländische Mitbürgerin BIBI die derzeit in HESSEN zuhause ist.;)
     
  3. Terranus

    Terranus Moderator Premium

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Das Brauchbare. Das ist ein substantiviertes Adjektiv. Wird groß geschrieben ;)
     
  4. bibineustadt

    bibineustadt Board Ikone

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    Technisches Equipment:
    jede Menge ! ( von DSR - HD und von analog bis digital,egal ob SAT oder KABEL )
    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig



    :winken: danke ! ich wollte ja damit nur sagen wenn man sich etwas mühe gibt die deutsche Sprache zu erlernen dann dürfte das auch kein Problem sein. Ich selbst bin erst mit 11 Jahren nach Germany gekommen und konnte nicht ein Wort...




    mfg die BIBI aus NEUSTADT
     
  5. vinyl

    vinyl Gold Member

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Ich bin mit 0 Jahren nach Deutschland gekommen und kann immer noch kaum ein Wort - am liebsten hab ich sie immer zusammen mit anderen :p - Sollte übrigens goto2 ein Mitbürger mit anderer Muttersprache sein, dann nehme ich meine Bemerkung bzgl. der Sprache gern zurück. Man weiß ja nicht, wie lange er schon hier wohnt. Trotzdem bin ich aus eigener Erfahrung der Auffassung, dass man, wenn man sich genügend anstrengt, viele Sprachen im jeweiligen Land in kurzer Zeit erlernen kann. Aber jetzt fange ich an wirklich am Thema vorbei zu philosophieren ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Februar 2005
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    :rolleyes:Leute, Leute...

    Ich wollte meine Bemerkung zu Goto eher als inhaltliche Anmerkung verstehen.
    Wie Gorcon schon begemerkt hat, ist der Aufwand HR3 zu empfangen beim Kabel oder DVB-T gleich groß. Für beides braucht man einen Receiver. Daher war seine erste Post überflüssig wie ein Kropf.

    Wer sich nun an meinen Tippfehler p/b aufhält, hat zur Sache wohl nichts beizutragen.
     
  7. goto2

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    was sind denn hier z.t für Trolls am Werke ?

    Fakt ist:
    Kabel kostet zwischen 8 bis 12 € monatlich
    ohne das es dabei möglich ist,
    die ortsüblichen Sender zu bekommen,

    ein Abo für Digital TV kostet von 9 € aufwärts.
    plus einen minderwertigen Digital Resiever der mit 99 € zu buche schlägt.

    (das möchte ich mal sehn eine mischung aus Anlog TV und
    Digital TV, wie das mit dem Videorecorder so funktioniert und es gibt ja nicht einmal Digital KAbel Festplatten Riesever) !



    tickt ihr eigendlich noch ganz richtig in der Birne
    oder sind es mal wieder die Angestellten von den Kabel firmen die in ihrer Freizeit die
    Foren mit s.g. Unwahrheiten versorgen, um die Masse davon abzuhalten sich dvb.t anzuschaffen
    angst Kunden zu verlieren.

    wir haben hier in Deutschland die freie markt Wirtschaft,
    wer Nix taugt und daruch Kunden verliert hat selber schult
     
  8. König

    König Guest

    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Ich versuch es mal sachlich: ;)

    @goto...
    Wenn es sich um hessen3 als Wunsch handelt, unterstelle ich jetzt mal das Rhein-Main-Gebiet als Wohnlage.
    Bei meinen Eltern im Haus (Sat-Schüssel OHNE hessen3 Empfang, da Einkabellösung) wurde z. B. im Dez.04 seitens des Vermieters die terr. Antenne von alt Feldberg auf neu Krehberg (Odenwald) gedreht, um eben diesen Empfang bis auf weiteres noch analog ohne weitere Zusatz-Box zu ermöglichen. Vielleicht hilft so etwas ja auch bei Dir .
    Aber lass doch mal die Katze aus dem Sack: In welchem örtlichen Kabelnetz (in Hessen) fehlt denn hessen3 analog ???

    @ alle: Irgendwelche Rechtschreibfehler ? :D
     
  9. PapaJoe

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    Technisches Equipment:
    Artikel 26
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Hast du die Beiträge nicht richtig gelesen?
    Viel mehr hätte uns doch interessiert,
    seit wann du in Deutschland lebst!

    Bitte, befriedige unsere Neugier! :winken:
     
  10. tommy0910

    tommy0910 Silber Member

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    AW: der betrug mit dem Kabel Netz, Kabel z.t. gesetzwidrig

    Also ich unterstelle GOTO2 pure Böswilligkeit. Es ist ja nicht so, dass ihm noch nie jemand gesagt hätte, dass es nicht Resiever heisst...