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Der allgemeine Politik Thread

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Gast 140698, 6. November 2021.

  1. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Es geht nicht um einfache Beleidigung, es geht bei Habeck und Co um Majestätsbeleidigung. Wie kann es der Pöbel nur wagen, einen verdienten Politiker mit einem Meme zu verspotten? Dies ist nur Hofnarren vorbehalten.
     
  2. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Ach wenn ich mir das die Strafanzeigen vieler AfD Politiker wegen vermeintlicher oder wirklichen Beleidigungen ansehe. :whistle:

    Das Problem für viele scheinen in ihren Framing nur die bitterbösen Grünen zu sein.
     
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  3. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Ja, zeig mal ein paar Links. (y)
    Es würde mich interessieren, ob die Staatsanwaltschaften aufgrund der Anzeigen auch Hausdurchsuchungen beantragt hatten und Gerichte hohe Geldstrafen verhängten.
     
  4. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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  5. Pille Palle

    Pille Palle Senior Member

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  6. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Der X User hatte ein Meme geteilt in dem Robert Habeck's Konterfei in Anlehnung an ein Shampoo von Schwarzkopf in "Schwachkopf" geändert wurde. Darauf folgte Monate! später eine Hausdurchsuchung bei dem X User.
    Die Äußerung des Stadtrats war schon eine ganz andere Hausnummer. Denn die Hausdurchsuchung erfolgte nicht wegen der Schmähung "FCK AfD" sondern wegen einer Fülle von Entgleisungen (siehe Link), die sich der Stadtrat geleistet hat.
    Hausdurchsuchung wegen Anti-AfD-Post: Fassungslosigkeit bei Füssener Stadtrat

    Aber um das auch in aller Deutlichkeit zu sagen, ich halte beide Hausdurchsuchung durch die Polizei für völlig überzogen. Hier war weder Gefahr in Verzug noch bestand die Gefahr, dass Beweismittel vernichtet werden könnten. Hier haben meiner Meinung nach Richter und Staatsanwaltschaft Artikel 13 GG (1 Die Wohnung ist unverletzlich) missachtet.
    Dieses Vorgehen kennt man sonst von totalitären Staaten.

    Art 13 GG - Einzelnorm
     
  7. Coolman

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    Nein, die Polizei darf nur auf Beschluss des Staatsanwaltes eine Hausdurchsuchung durchführen, solange noch kein Gefahr im Verzug ist und diese Hausdurchsuchung muss rechtlich begründet sein.

    Nur bei Gefahr im Verzug darf die Polizei in die Wohnung rein, auch ohne Durchsuchungsbeschluss des Staatsanwaltes.
     
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  8. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Habe ich denn etwas anderes gehauptet? o_O
     
  9. ralphausnrw

    ralphausnrw Silber Member

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    aus Zeit Online 21.11.24:
    "
    Die Wohnungsdurchsuchung wegen der "Schwachkopf"-Beleidigung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ist laut Staatsanwaltschaft schon beantragt gewesen, bevor der Grünenpolitiker Anzeige erstattete. Der Vorfall sei zuvor über ein Onlineportal des Bundeskriminalamts gemeldet worden, teilte die Staatsanwaltschaft Bamberg mit.

    Die Ermittlungsbehörde begründete den Antrag auf Durchsuchung mit einem besonderen öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung. Dabei wurde auf die Position Habecks als Bundesminister und Vizekanzler verwiesen. Zudem hätten bei dem 64 Jahre alten Beschuldigten aus Unterfranken "Verdachtsmomente einer antisemitischen Gesinnung" bestanden. Habeck habe erst mehr als einen Monat nach Beantragung des Durchsuchungsbeschlusses Anzeige in dem Fall gestellt."
     
  10. Coolman

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    Entschuldige, aber ich gehe mal davon aus, dass man vorher alles rechtlich abgeklopft hatte, ob die Hausdurchsuchungen verhältnismäßig sind und ich denke, die Staatsanwälte werden schon ihre Gründe gehabt haben, Hausdurchsuchungen anzuordnen.

    Allerdings hat man als normaler Bürger das Recht, sich gegen die Eingriffe des Staates zu wehren, und dagegen darf man klagen.

    Man kann sicherlich über die Art und Weise der Beleidigungen diskutieren und ob sie nicht als Satire gekennzeichnet werden sollten.