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Der allgemeine Politik Thread

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Gast 140698, 6. November 2021.

  1. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Wobei die Überweisung des nationalen Kindergeldes in den anderen EU-Ländern auch fragwürdig wäre.
     
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  2. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Wenn Ministerpräsidenten Menschenrechte egal sind, zurecht.

    Schon das Hamburger Sozialgericht hat in einem ähnlichen Fall so entschieden. Demnach seien "starre Bargeldobergrenze von 50 Euro für bestimmte Gruppen wie Flüchtlinge mit Kindern und Schwangere nicht angemessen sei. Die Sozialbehörde müsse die persönlichen Lebensumstände der Antragstellenden berücksichtigen, und starre Obergrenzen würden dies nicht ermöglichen."

    Söder dagegen "Wir haben keine Anzeichen, dass das ein rechtliches Problem sein sollte. Ganz im Gegenteil.“

    Jo :ROFLMAO:. Er weiß es, die anderen sind dumm oder "Hamburg ist nicht Bayern".
     
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  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Sehe ich anders und kritisch. Wir alle werden ermutigt bargeldlos zu zahlen.
    Sogar auf den Wochenmarkt geht das, aber Flüchtlinge unzumutbar? Absurd....

    Das scheint mir eher ein politisches Urteil zu sein. Und sage nicht das Justizia wertfrei und neutral ist. Schon lange nicht mehr.
     
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  4. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Kein guter Vergleich. DU kannst zur Bank gehen und Bargeld bis zum Dispo abheben, zumal immer mehr Geschäfte wieder auf "bar only" umstellen. Die Flüchtlinge haben diese Möglichkeit nicht.
     
  5. Coolman

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    Es geht ja auch mehr darum, dass die Ausgaben mit der Bezahlkarte kontrollierbar bleiben. Wenn man sich eine bestimmte Summe auflädt, sollte man in der Regel mit dieser Summe für eine bestimmte Zeit auskommen. Ich denke, das hat man sehr wohl gut gerechnet.
     
  6. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    Und da hat uns die Ampel erzählt die Bezahlkarte wäre rechtlich sicher.
    Und die Grünen wollten gar keine rechtliche Absicherung.
     
  7. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Die Bezahlkarte ist rechtlich sicher! Was die Gerichte derzeit abschmettern, sind verfassungswidrige Bargeldfestsetzungen von windigen Ministerpräsidenten auf maximal 50 Euro. DAS hat die Ampel nicht beschlossen.
     
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  8. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Nein, das hat die Ampel auch nicht beschlossen. ;)

    Hier ein Auszug:

    "Wieviel Geld in einem bestimmten Zeitraum mit der Bezahlkarte abgehoben werden kann, ist der Behörde überlassen, die für die Unterstützung der Geflüchteten zuständig ist. So kann den individuellen Bedürfnissen und Umständen vor Ort Rechnung getragen werden."

    Quelle: Bezahlkarte für Geflüchtete | Bundesregierung
     
  9. Pavel2000

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    Aus der Entscheidung:
    Und hier der vollständige Text: https://www.frnrw.de/fileadmin/frnr...Beschluss_Sozialamt_Nuernberg_Bezahlkarte.pdf

    Es handelt sich hier um ein Eilverfahren ohne mündliche Verhandlung. Der Richter scheint darauf spezialisiert zu sein, es gibt entsprechende Fachliteratur von ihm.

    Ich hoffe, dass das in der nächsten Instanz einkassiert wird. Wenn ich lese, dass sich ein Richter auf Meldungen in den Medien stützt, geht mein Glauben an ein ordentliches Verfahren gegen Null.
     
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  10. Pavel2000

    Pavel2000 Gold Member

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    Welche Geschäfte sind das? Die Geldwäsche-Dönerläden oder Barber-Shops vielleicht. Aber ich bin mir sehr sicher, dass man in Deutschland kein Bargeld braucht und trotzdem am Leben teilhaben kann.

    In meinen Augen sind die Leistungen an Asylbewerber, Flüchtlinge und Geduldete Geschenke. Und entsprechend halte ich es für zumutbar, da auch mal einen Meter mehr zu gehen, um diese Geschenke umzusetzen. Ich sehe keine Notwendigkeit, da den roten Teppich auszurollen und alles auf dem Silbertablett zu servieren. Wenn halt ein Laden keine Karte nimmt, geht man in den nächsten.
     
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