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Der allgemeine Politik Thread

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Gast 140698, 6. November 2021.

  1. Dirkules

    Dirkules Talk-König

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    BVerfG: Reform der Strafprozessordnung ist verfassungswidrig

    Freigesprochene dürfen nach einem BVerfG-Urteil doch nicht noch einmal für dieselbe Tat angeklagt werden. Damit kippen die Richter die umstrittene Reform der Strafprozessordnung der Großen Koalition aus dem Jahr 2021.

    Ich finde diese Entscheidung des BVerfG richtig und logisch.
     
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  2. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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    Na dann findest du es wohl richtig, dass Mörder, Vergewaltiger und sonstiger Abschaum auf freiem Fuß bleiben, weil sie damals frei kamen? Auch nachdem nun mittels moderner Technik zweifelsfrei z.B. per DNA die Probe dem Menschen oder eher "Menschen" zugeordnet werden kann und es damal anders nicht möglich war? Dein Rechtsempfinden kennt man ja bereits zu gut.
     
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  3. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Ein Mord verjährt niemals und das ist gut so. Deshalb finde ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht begrüßenswert, wenn die Technik der Spurenauswertung heutzutage viel besser ist als damals.

    Wie kann man die Entscheidung des BVerfG als logisch und richtig empfinden?

    Die Familie des Opfers wird nie zur Ruhe kommen, solange der Mörder noch rumlaufen wird.

    Findest du sowas gut? Stelle dir mal vor, irgendeiner aus deiner Familie wird ermordet. Der Täter wird gefasst, wird vorm Gericht gestellt und kommt trotzdem frei. Jahre später gibt es neue Spuren, die ihn sehr belasten könnten, darf aber deshalb nicht noch einmal angeklagt werden, weil das Gesetz es verbietet.

    Ist es für dich eine Gerechtigkeit?
     
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  4. Dirkules

    Dirkules Talk-König

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    Die Richterin hat die Entscheidung erläutert. Es ging nicht um konkreten Einzelfall sondern um den rechtsstaatlichen Grundsatz, dass niemand zweimal für die selbe Sache angeklagt werden kann.

    Wenn man etwas nicht zweifelsfrei beweisen kann, dann sollte man auch keine Anklage erheben. Hätte man den Typen damals nicht angeklagt, wäre er heute fällig gewesen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. Oktober 2023
  5. Coolman

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    Nö, es geht hierbei nicht um die Richterin, sondern ich hatte dich nach deiner Meinung gefragt.
     
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  6. Coolman

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    Da du deinen eigentlichen Beitrag nachträglich editiert hattest, es mag sein, dass die Beweislage bei der ersten Gerichtsverhandlung so dünn war, um den möglichen Täter vollständig überführen zu können. Die Anklage hatte allerdings der Staatsanwalt erhoben, weil offensichtlich der Staatsanwalt davon überzeugt war, dass man aufgrund der (offensichtlich noch dünnen) Beweislage den richtigen Täter gefasst hatte und so kam es zu einer Gerichtsverhandlung mit dem Ausgang eines Freispruches.

    Da aber allerdings aufgrund der neusten Technik der Spurensicherung neue Beweise aufgetaucht sind, sollte man den möglichen Täter noch einmal anklagen, weil man auch wie in diesem Fall ausgegangen ist, dass man immer noch den gleichen Täter wie in der ersten Gerichtsverhandlung hat und einige Leute auch davon überzeugt waren, den richtigen Täter zu haben.

    Ich persönlich finde diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ein Hohn auf die Familie des Opfers, die seelische Qualen noch einmal durchmachen dürfen.

    Und dass du diese Entscheidung auch noch begrüßt, sieht man auch allerdings, dass du die deutsche (faire) Rechtstaatlichkeit ablehnst.
     
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  7. Dirkules

    Dirkules Talk-König

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    Ich finde deinen Einwurf an mich ehrlich gesagt ziemlich wild und daneben. Denn diese Entscheidung hat immerhin der deutsche Bundesverfassungsgericht so getroffen. Aber gut.

    Wahrscheinlich würdest du mir den selben Vorwurf machen, wenn ich eine Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts kritisieren würde.:rolleyes:
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. Oktober 2023
  8. Coolman

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    Nö, so sehe ich allerdings nicht, wenn man deine Beiträge, die hier in den unterschiedlichen Threads verfasst wurden, betrachtet.
     
  9. -Loki-

    -Loki- Gott des Schabernacks und der List

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    Du magst doch die USA nicht, dort ist es doch auch so geregelt.


    Beispiel:
    Explosives Interview: Hat O.J. Simpson den Mord an seiner Ex-Frau Nicole längst gestanden?


    Er kann nun damit prallen.
     
  10. Coolman

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    So wie die Juristen zu sagen pflegen, es kommt drauf an, in welchem Zusammenhang die Entscheidungen des deutschen Bundesverfassungsgerichts gefällt wurden. In dem vorliegenden Fall kann ich für diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kein Verständnis aufbringen, wenn die vorliegenden Beweislage so klar ist, dass nur der bereits freigesprochenen Täter in Frage kommen könnte, wenn die Auswertung der bisher gefundenen Spuren sich so ergeben hat.