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Der allgemeine Politik Thread

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Gast 140698, 6. November 2021.

  1. zyz

    zyz Talk-König

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    Ist das eine Scherzfrage?
     
  2. Eike

    Eike von Repgow Premium

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  3. luzifer

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    Maja T., Männlein oder Weiblein?
    Ungarn ist doch EU-Mitglied, also wird es doch dort aus ein rechtsstaatliches Verfahren geben. Was wollen die Linken also?
    Verbrechen in Ungarn, Verurteilung in Ungarn, eigentlich logisch.
     
    Mario789 gefällt das.
  4. Ulti

    Ulti Foren-Gott

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    Das ist und bleibt ein Mann.
     
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  5. Benjamin Ford

    Benjamin Ford Board Ikone Premium

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    Katrin Göring-Eckhardt ist bestimmt keine Extremistin, sondern Christin und eine glatte Unterstellung, auch wenn ich bei Maja T. die Gewalt gegen Menschen egal welcher politischer oder extemistischer Ausrichtung kritisiere, kann man ruhig die Haftbedingungen im Ausland kritisieren.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Juni 2025
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  6. Berliner

    Berliner Lexikon

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  7. luzifer

    luzifer Gold Member

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    Haft ist Haft und kein Wellnessurlaub, niemand wird gezwingen dort einzuchecken.
    Bett, regelmässiges Essen, notwendige medizinische Grundversorgung, menschenwürdige Behandlung, sollte alles in Ungarn garantiert sein. Also warum Kontrolle, mit welchem Recht, auf welcher völkerrechtlichen Basis?
    Deutscher Standard und deutsche Ansichten müssen überall gelten, oder wie?
     
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  8. Benjamin Ford

    Benjamin Ford Board Ikone Premium

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    Ja genau, wie osteuropäische Staaten mit Flüchtlingen umgehen, ist bekannt, anders wird es der Linken auch nicht ergehen.
     
  9. Coolman

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    Es gibt eine Europäische Menschenrechtskonvention, die auch von Ungarn ratifiziert wurde, und daran sollte man sich auch daran halten. Es darf keine staatliche Willkür geben.

    Artikel 3 enthält eines der Kerngrundrechte der Konvention. Nach dieser Vorschrift darf niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

    Artikel 6 enthält das Recht auf ein faires Verfahren und ist das für die Rechtsprechung des EGMR bedeutsamste Grundrecht. Die übergroße Zahl der Verfahren vor dem Gerichtshof betrifft dieses Recht. Art. 6 Abs. 1 EMRK enthält in bestimmten dort genannten Fällen unter anderem den Anspruch auf eine öffentliche und damit mündliche Gerichtsverhandlung. Diese ist zumindest zu irgendeinem Zeitpunkt im Laufe des Gerichtsverfahrens durchzuführen. Umfasst das Gerichtsverfahren nur eine einzige Instanz, ist die mündliche öffentliche Verhandlung also in dieser Instanz durchzuführen. Art. 6 EMRK gewährleistet außerdem den Grundsatz der Waffengleichheit, einen Anspruch auf rechtliches Gehör, das Recht auf Begründung von Entscheidungen sowie das Recht auf Akteneinsicht. Zudem verlangt Art. 6 EMRK einen individuellen Zugang zu staatlichen Gerichtsverfahren, unabhängig von der persönlichen finanziellen Leistungsfähigkeit.

    Anmerkung: Die Abkürzung EMRK steht für Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte.

    Zum Nachlesen: Europäische Menschenrechtskonvention – Wikipedia
     
  10. azureus

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    Eines der Opfer habe ich gerade eben gelesen hat mehr als 30 Schläge auf den Kopf mit Eisenstangen bekommen. Warum jemand von einer Partei diese Person,/Täter besucht und sich Solidarisch zeigt erschließt sich mir nicht. Es sei den da ist jemand irgendwie mit Einverstanden. Ich möchte nicht wissen was die Grünen für Aufstände und Betroffenheit und verachtung usw. Ausgesprochen hätten wenn in Ungarn 10-15 Rechte auf einen vermeintlichen Teilnehmer einer Linken demo mit Eisenstangen eingeschlagen hâtten und dann ein hoher Politiker der AfD dahin gefahren wäre um sich besorgt über die Haftbedingungen zu informieren. Es ist wiederlich und erschreckend zu gleich.
     
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