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Der allgemeine Politik Thread

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Gast 140698, 6. November 2021.

  1. luzifer

    luzifer Gold Member

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    Leider wieder falsch, eine ausgesprochene Beförderung ist mit händischer Annahme der Beförderungsurkunde verbindlich rechtskräftig. Deshalb nach der Prozedur die Urkunde anfassen. Für einen Verwaltungsangestellten weißt du aber verdammt wenig von der Verwaltung, in der du für die Bürger des Landes arbeitest.
    Oh, ich sehe gerade, @patrizia hat es schon beantwortet.
     
  2. Coolman

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    Tut mir leid, eine Beförderung ist immer ein Verwaltungsakt, bei dem eine Urkundenübergabe stattfindet.

    Man möge bitte die von mir in fett gedruckter Schrift beachten.

    "Einer Ernennung bedarf es in Deutschland zur Begründung oder Änderung eines Dienst- oder Amtsverhältnisses. Die Ernennung erfolgt regelmäßig durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. Eine Ernennung erfolgt bei Berufung in ein Beamten-, Wehrdienst- oder Richterverhältnis (Einstellung) sowie bei Verleihung eines höher besoldeten Amtes oder Dienstgrades (Beförderung). Bei einer ein Dienst- oder Amtsverhältnis begründenden Ernennung ist in der Regel ein Dienst- bzw. Amtseid zu leisten. Pendant ist die Abberufung oder Entlassung.

    Im Dienstrecht ist die Ernennung ein rechtsbegründender und -gestaltender, mitwirkungsbedürftiger und formpflichtiger Verwaltungsakt, durch den ein Dienstverhältnis begründet oder (wesentlich) verändert wird.

    Quelle: Ernennung – Wikipedia

    Bevor du mir irgendwelche Sachen unterstellen möchtest, würde ich dir sehr empfehlen, dich vorher umfassend zu informieren. ;)

    Für mich ist sowohl Bundes- als auch Landesbeamtenrecht ein Begriff als auch Beamtenstatusgesetz. Für mich ist ein Verwaltungsakt nichts Neues. :)
     
    Benjamin Ford gefällt das.
  3. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Danke für das Kompliment, wenn man selbst wie in deinem Fall nicht näher am Fach ist. :)
     
  4. luzifer

    luzifer Gold Member

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    Na wenn du das sagst, wird es sicher so sein.:ROFLMAO:
     
  5. luzifer

    luzifer Gold Member

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    Genau das habe ich vorher gesagt. Nur in einfacher Sprache.
     
  6. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Eine Beförderung ist immer ein Verwaltungsakt, verbunden mit einer Urkundenübergabe vor Ort und zu dem auf der Urkunde angegebenen Datum.

    Eine vorherige Beförderung als zu dem auf der Urkunde angegebenen Datum ist allerdings rechtlich nicht zulässig und wäre in diesem Fall nichtig (= ungültig).

    Eine sogenannte "Herab"-Beförderung gibt es in diesem Sinne nicht und so etwas gab es meines Wissens auch nicht.

    Aber mir etwas unterstellen zu wollen, dass ich falsch geschrieben haben könnte, ist es allerdings nicht richtig. :)

    Edit: Eine Rückstufung ist nur in dem Disziplinarverfahren möglich, es müsste ein schwerwiegendes Vergehen im Dienstrecht begangen sein.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Februar 2025
    Benjamin Ford gefällt das.
  7. NickNite

    NickNite Platin Member

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    Du hältst dich also für gebildet und/oder weiblich! Okay!
     
  8. luzifer

    luzifer Gold Member

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    Sehr schlau, der Beitrag.
     
  9. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Letzte Millionenspende an die AfD womöglich Geldwäsche, Staatsschutz ermittelt.

    2,35 Millionen x 3 = das wird teuer

    Schwere Verdachtsmomente bei Millionenspende an AfD aus Österreich
     
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  10. Pavel2000

    Pavel2000 Gold Member

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    Schade, dass sie bei Kohl und Schäuble nicht mehr nachfragen können, wie sie's besser hätten lösen können.