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Der allgemeine Politik Thread

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Gast 140698, 6. November 2021.

  1. Grauhaar

    Grauhaar Platin Member

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    Super, so soll es sein. Ist nicht mehr weit bis Kopftuch und Scharia.
    Ich gönne es allen (y)
     
  2. Grauhaar

    Grauhaar Platin Member

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  3. Redfield

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    Unsere Gerichte finden immer wieder einen Grund der strafmildernd mit ins Urteil einfließt. Was ist schon Menschenleben wert?

    Wegen eines krankhaften Eifersuchtswahns sind die Richter von einer verminderter Schuldfähigkeit ausgegangen. Deshalb wurde keine lebenslange Haftstrafe verhängt. Das Urteil lautet Mord aus Heimtücke. Es ist nicht rechtskräftig.
     
  4. Coolman

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    Laut dem StGB ist es auch nicht vorgesehen, eine lebenslange Haftstrafe zu verhängen, wenn triftige Gründe dagegen sprechen, weil die Gerichte auch an das geltende Recht und an die geltenden Gesetze halten müssen.

    Ansonsten wäre es ein Willkür der Justiz.

    Siehe hier: § 20 StGB - Einzelnorm
    und
    § 21 StGB - Einzelnorm
     
  5. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Dein recht großes Verständnis für Richter und Staatsanwälte hast du hier schon oftmals dargelegt. Ich sehe das anders und halte einige Urteile für politisch motiviert oder andere für zu Milde ob der schwere der Tat. Da sind wir tatsächlich unterschiedlicher Meinung. Gerade wo in letzter Zeit immer wieder mit Kanonen (Hausdurchsuchungen) auf Spatzen (überspitze Kritik in sozialen Plattformen nebst Satire) geschossen wird.
     
  6. Coolman

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    Ich verteidige keineswegs die Richter und Staatsanwälte, sondern ich zeige hier nur anhand der geltenden Gesetze auf, wie man zu solchen Urteilen gekommen ist, die ich hier als Quellen angegeben habe.

    Das Tatbestandsmerkmal war hier offensichtlich die übertriebene Eifersucht, die vermutlich nicht mehr zu kontrollieren war, und diese Eifersucht gehört zu den psychischen Merkmalen, die auch zu beachten waren, die vermutlich zu einer verminderten Schuldfähigkeit des Täters geführt hatten. Man kann doch nicht hergehen und ein Urteil fällen, was nicht den Tatsachen entsprechen würde.

    Sicherlich kann man über solche Urteile diskutieren und ob hier vielleicht Täter mehr geschützt werden als Opfer. Aber wenn das StGB nichts anderes hergibt, dann darf der Richter kein anderes Urteil aussprechen, weil es sonst eine Willkür wäre.
     
  7. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Ein Richter hat auch einen Ermessensspielraum. Und der wird meinem Empfinden nach sehr oft zum Vorteil des Täters ausgelegt. Und was anderes als Willkür ist es, wenn ein Staatsanwalt eine Hausdurchsuchung bei einem 14jährigen beantragt und der zustände Richter sie genehmigt, weil er in einem sozialen Medium "Alles für D.........." geschrieben hat?
    Keine Gefahr in Verzug, keine Verdunklungsgefahr also reine Willkür - sehr wahrsheinlich politisch motiviert.
     
  8. Coolman

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    Ansichtssache, wie man solches Vorgehen betrachten möchte.

    Da wir keinerlei Sachkenntnisse davon haben, aus welchen triftigen Gründen eine Hausdurchsuchung bei dem 14-jährigen Jugendlichen angeordnet wurde, kann man leider vorerst nur darüber spekulieren. Es mag aber sein, dass es nicht verhältnismäßig ist/war.

    Man kann es sicherlich unterstellen, dass es politisch motiviert war, aber daran glaube ich nicht, weil es auch sonst eine Willkür wäre und man jederzeit das Recht hat, sich gegen die Willkür des Staates und der Justiz wehren zu können.

    Da müssten die Eltern des 14-jährigen Jugendlichen dagegen vorgehen, weil sie in diesem Fall Erziehungsberechtigte sind.
     
  9. atomino63

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    Mit Blick über den Tellerrand und etwas menschlicher Größe ist es auch kein Problem, anderen durchaus Respekt und Anerkennung zu zollen, wenn sie diesen verdienen. Aber he, was soll's, iss du mal besser noch 'ne Wurst... :coffee:
     
    Nelli22.08 gefällt das.
  10. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Wenn wir nicht gerade im Wahlkampf wären, würde ich dir beipflichten. Aber so.......nö.