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Der allgemeine Politik Thread

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Gast 140698, 6. November 2021.

  1. Pille Palle

    Pille Palle Senior Member

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    Man muss aber auch so sehen,nur gut das sonst keiner außer Steini von unseren allseits in der Welt
    beliebten Politiker da waren....zumindest hab ich Keinen gesehen
     
  2. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Anna Lena war wohl nicht dabei.
     
    Pille Palle gefällt das.
  3. Pille Palle

    Pille Palle Senior Member

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    Gesehen hab ich sie ned.....vielleicht braucht sie Pause wg . Sergeij
     
  4. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    Steinmeier war schon anwesend, als Trump die Halle betritt. Also hat er Ihn begrüßt. Punkt Ende und aus.

     
  5. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Elon war auch in Paris(y)
     
    genekiss, Redfield und Nelli22.08 gefällt das.
  6. RugbyLeaguer

    RugbyLeaguer Wasserfall Premium

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  7. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Langsam wird es ein Kopf an Kopf Rennen, wer die Bürger mehr drangsaliert hat, die Stasi in der DDR oder die Staatsanwaltschaft in Deutschland.

    x.com

    Art 13 GG - Einzelnorm
    (1) Die Wohnung ist unverletzlich.
    (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
     
  8. Coolman

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    Man kann ihm auch unterstellen, dass er diesen Spruch losgelassen hatte, ohne ernsthaft über die (rechtlichen) Konsequenzen nachdenken zu wollen.

    In diesem Fall wäre die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben, weil er noch jung ist, möglicherweise noch Flausen in seinem Kopf hat und er sicherlich seine Tat (hoffentlich) bereuen wird.

    Was mich allerdings daran stört, dass man die Stasi der ehemaligen DDR und die Staatsanwaltschaft in einen Topf hineinwirft. In der ehemaligen DDR hat man nahezu keine Grundrechte, die wir jetzt so haben.

    Die Hürden für die Hausdurchsuchung sind dank der Grundrechte im Grundgesetz sehr hoch und es müssten wirklich triftige Gründe vorliegen, die die Hausdurchsuchung in jeder Hinsicht rechtfertigen würden.

    Man hat als Bürger auch das Recht, sich gegen die Eingriffe in die Grundrechte zu wehren.
     
    Benjamin Ford gefällt das.
  9. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Ja, klar nach dem die Bude von der Polizei zerlegt wurde und die Nachbarn einem nur noch schief ansehen, kann man sich gegen die Eingriffe in die Grundrechte wehren. Eine Hausdurchsuchung bei einem 14 jährigen wegen einer Bagatelle lässt sich sehr wohl mit den Methoden in der ehemaligen DDR vergleichen. Und Vergleichen bitte nicht mit Gleichsetzen verwechseln.
    Was geht in letzter Zeit nur in den Köpfen der Staatsanwaltschaften und vor allem in den Köpfer der Richter vor, diese Hausdurchsuchungen durchwinken?
     
    azureus gefällt das.
  10. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Das können die Staatsanwälte und Richter nur beantworten, die auch solche Durchsuchungen befürworten haben.

    Wie bereits erwähnt, hat man die Verhältnismäßigkeit sehr wohl außer Acht gelassen.