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Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von emtewe, 18. August 2014.

  1. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Das überrascht mich jetzt selber, aber das gibt's schon bei ebay: klick
    :eek:

    Ist gedacht zu besseren Reinigung der Frontschürze, kann man also vor der Waschstrasse einklappen. Man muss wohl nur aufpassen dass das nicht aus versehen während der Fahrt passiert...:D

    Edit: Ich sehe gerade, es geht auch billiger: klick
    Das ist eine Jalousie dir vor Diebstahl schützt.

     
    Zuletzt bearbeitet: 26. August 2014
  2. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Die Idee ist wirklich gut! :winken:
     
  3. SgtPepper

    SgtPepper Platin Member

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Sollte man auf keinen Fall verwenden!

    Das stellt eine Manipulation am Kennzeichen dar und ist nicht statthaft.

    Quelle: Reflektierende Mittel auf Kfz-Kennzeichen - Anmerkung

    Andere Manipulationen, können auch eine Urkundenfälschung nach § 267 StGB darstellen.

    Auch hat der Fahrer eines für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuges (PKW, LKW usw.) dafür zu sorgen, dass das Kennzeichen immer gut lesbar ist und bleibt.

    Das gilt auch für Baustellenfahrzeuge oder in der Landwirtschaft/Forstwirtschaft eingesetzte Fahrzeuge.

    Dies zur allgemeinen Information.
     
  4. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Auf der kaputten Rheinbrücke, die Leverkusen und Köln miteinander verbindet befinden sich jeweils 2 x 6 Blitzer in jede Richtung.

    Jeweils 2x2 Blitzer für die rechte Spur und 2x4 für die linke Spur, insgesamt sind also 24 Stück auf der Brücke.

    Die Einnahmen von 12 Blitzern gehen nach Köln, die Einnahmen der anderen 12 nach Leverkusen.

    Von Unfällen habe ich da noch nichts gehört. Dafür ist dort irgendwie immer Stau, morgens in Richtung Köln, nachmittags in Richtung Leverkusen.


    Neue Blitzanlagen auf der A1 | Frachtenbörsen
     
  5. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Du weist doch ganz genau warum das da so ist, Dorf stellen bringt da doch nichts.
     
  6. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Was für ein Dorf?
     
  7. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Er weiß schon was gemeint ist.
     
  8. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Ach das Dorf.

    [​IMG]

    :winken:
     
  9. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Was meinst du warum ich so verwundert war soetwas überhaupt bei ebay zu finden. Ich schätze mal die meisten hier kämen, so wie ich, nicht im Traum darauf sowas am Auto zu installieren. Ich könnte mir nämlich vorstellen dass dann neben der Manipulation des Kennzeichens, auch jede Geschwindigkeitsübertretung als Vorsatz gewertet wird, und nicht nur das, man gefährdet in Folge dessen auch vorsätzlich andere Verkehrsteilnehmer.
    Ich würde erwarten, dass jemand der mit sowas erwischt wird, und wer sowas nachweislich eingesetzt hat, anders behandelt wird als jemand der Schnee auf dem vorderen Kennzeichen hat, oder Schlamm auf dem hinteren. Der Vorsatz sollte einen erheblichen Unterschied ausmachen, oder liege ich da mit meinem Rechtsempfinden falsch?
     
  10. SgtPepper

    SgtPepper Platin Member

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Verkaufen und erwerben darf man halt so manches, nur mitzuführen und nutzen nicht. Das trifft z.B. auch auf aktive Radarwarner zu.

    Das ist auch in der Praxis so.

    Wenn das Kennzeichen durch Schnee oder Schmutz nicht mehr lesbar sein sollte, wird eine Streife der Schutzpolizei/Verkehrspolizei allenfalls darauf hinweisen und in der Regel keine kostenpflichtige Verwarnung aussprechen.