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Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von emtewe, 18. August 2014.

  1. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Der Großteil ist dann trotzdem leiser.

    Ich wohne ja selbst in so einen Bereich. Den unterschied zu 30 und 50 hört man jedenfalls sehr gut.
     
  2. atomino63

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Auch noch mal, vier ausgebaute Spuren UND Grünanlagen. Das sind so hohe Sträucher und Bäume landläufig sagt man auch Wald dazu. Schützt bekanntlich vor Lärm. ;)

    Das, ist eine reine Stelle um Kasse zu machen. Denn ein paar hundert Meter weiter standen Wohnhäuser, und man glaubt es kaum, dort stand kein Blitzer.

    Nichts für ungut und nichts gegen Lärmschutz aber nicht Nachmittags gegen Vier im Wald.

    Nur damit man sich nicht falsch versteht, ich halte mich an Geschwindigkeitsbeschränkungen, zumindest dort, wo ich sie erwarte und nicht mal ein Zeichen übersehe und auf Grund der Bebauung oder des Ausbaus aber nicht im Mindesten ahne, dass ich dort mit 80 oder 50 km/h bereits 20 km zu schnell fahre.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. August 2014
  3. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Meine Kritik richtete sich ja konkret gegen den Fall aus Österreich, wo ein Tempo 60 Bereich endete, was durch ein Tempo 100 Schild angezeigt wurde, und exakt auf der Linie des Tempo 100 Schildes, oder ein paar Zentimeter davor, wurde die 60 noch einmal überprüft. Für mich gibt es da nur einen Grund das zu tun, und zwar Gewinnoptimierung. Ob jetzt ein Fahrer 10m früher oder später beschleunigt dürfte kaum eine große Rolle spielen, oder? Weder für die Umwelt oder Lärmbelastung, noch für die Sicherheit...:rolleyes:
     
  4. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Im WDR kam dazu mal ein schöner Beitrag, der leider später aus der Mediathek entfernt werden musste. In Köln war eine Messe für Verkehrsüberwachungstechnik, und Reporter hatten sich als Abgeordnete eines kleinen Kreises im Sauerland ausgegeben.
    Sie kamen an einen Stand, nannten ihren Kreis, bzw. die Postleitzahl, und schon spuckte der Computer die möglichen jährlichen Gewinne und die passenden Positionen aus. Das war bezogen auf die aktuelle Verkehrssituation. Aber es ging weiter, denn es wurde auch direkt darauf hingewiesen um wieviel sie ihre Einnahmen steigern könnten, wenn sie an jener Stelle das Tempo auf 30 reduzieren würden, oder auf der Umgehungsstrasse die Schilder mit 70 entfernen würden, so dass dort auch 50 wäre.
    Kurz: Die Computer der Anbieter der Technik waren ganz klar auf Gewinnoptimierung ausgelegt, es gab sogar Garantien und die Möglichkeit die Anschaffungskosten der Geräte mit dem garantierten Gewinn über ein paar Jahre zu verrechnen.

    So, und wenn die Geräte schon auf Messen genau so beworben werden, ist jede Diskussion über Lärmschutz oder sonstiges eher ein Ablenkungsmanöver.

    Ich kenne Lärmschutzbegrenzungen übrigens nur an Autobahnen die durch Wohngebiete führen, da ist dann meist irgendwie 100 bis 120 zwischen 22 und 6 Uhr oder so, und dort bringt es je nachdem auch viel, da manche Autos gegen Ende des Drehzahlbereichs deutlich lauter werden.

    Zwischen 30 und 50 höre ich bei Autos übrigens keinen großen Unterschied. Ich wohne selber in einer Zone 30, und wenn mich morgens mal ein Fahrzeug durch Lärm vor dem Wecker aufweckt, dann ist es entweder die Stereoanlage im Fahrzeug (da fährt hier irgendein Spinner gelegentlich morgens vorbei) oder es ist ein Mofa oder Roller, die lauter als jedes normale Auto sind. Wenn ich also die Lärmbelästigung reduzieren wollte, würde ich zuerst die Grenzwerte für Zweiräder runter setzen und besser kontrollieren, und mir dann die Stereoanlagen in Autos vornehmen. Das bringt sicher mehr als Geschwindigkeitsbegrenzungen wegen Lärm.
     
  5. atomino63

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Lärmschutz und Geschwindigkeitsüberwachung führt jeder Flughafen ohne Nachtflugverbot ad absurdum. Mal eben am Rande erwähnt.
     
  6. HH_Nordwest

    HH_Nordwest Silber Member

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    Wir haben da seit einiger Zeit eine EU-Richtlinie, die für Bereiche mit Kreuzungen und Einmündungen vorschreibt, höchstens 70 km/h zuzulassen. Folgen mehrere aufeinander, gilt für den ganzen Bereich höchstens 70. Dabei zählt jedoch nicht jeder Feldweg, sondern nur solche mit einer Mindestzahl an Fahrzeugbewegungen. Das muss amtlich ermittelt werden. Auch in den Bereichen der grün-gelben Ortsschilder, die ja selbst keine Geschwindigkeitsbegrenzung mit sich bringen, sind jetzt laut EU-Richtlinie durch Beschilderung höchstens 70 km/h vorzuschreiben.

    Dadurch ergeben sich Beschränkungen, die bei der Auslegung der Straße nicht erwartet worden waren. Außerdem rechnet man nach den deutschen Richtlinien mit recht erheblichen Überschreitungen bis es wirklich gefährlich wird. Das ist auch gut so. Z.B. muss es auf einer für 100 km/h freigegebenen Strecke möglich sein, mit dem Norm-Fahrzeug des Bundesverkehrsministeriums (Mercedes S 500 des Baujahres 1983 im sehr guten Erhaltungszustand und mit neuen Reifen, mit sehr gutem Fahrer, bei nasser Fahrbahn aber ohne Regen) noch 160 km/h sicher zu fahren. Bei zugelassenen 70 sind es 130, bei 50 sind es 100 km/h.
    :cool: Das ist keine Aufforderung, es selbst zu versuchen; die haben Blaulicht und der Mercedes liegt recht gut.

    Jedenfalls müssen die jeweiligen Verkehrsbehörden sich an Richtlinien halten. Davon gibt es einen ganzen Stapel. Üblicherweise lassen sie sich Jahre Zeit, bis sie Änderungen umsetzen; seien es Richtlinien oder "Wünsche" der örtlichen politischen Gremien. Für den Verkehrsteilnehmer gilt, dass er sich an die Ausschilderung zu halten hat. "Gefällt" sie ihm nicht, kann er vor den Verwaltungsgerichten dagegen klagen. Aber er hat sich daran zu halten.

    Das Bundesverfassungsgericht hat einen Bagatellbereich festgelegt. Demnach dürfen Überschreitungen innerorts bis 20 km/h und außerorts bis 30 km/h im Regelfall nicht als Strafsache, sondern nur als Bußgeldsache behandelt werden.

    Neu ist aber auch, dass ein Bußgeld und Mitschuld am Unfall in Frage kommen bei "örtlich nicht angepasster Geschwindigkeit", auch, wenn die innerhalb des Limits lag. Und zu warnen ist vor den Folgen der Änderungen am Bußgeldkatalog bezüglich der Gefährlichkeit von Verstößen. Da Geschwindigkeitsüberschreitungen als eine der Hauptursachen für Unfälle in den Polizeistatistiken stehen, kosten z.B. jetzt 121 km/h hinter dem übersehenen gelb-schwarzen Ortsschild (50 km/h) 680 Euro plus Gebühren und 3 Monate Fahrverbot. Bei wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb von 2 Jahren können die sogar die 1,4-fache Geldbuße daraus machen.

    Die offizielle Begründung übrigens dafür, weniger an Unfallschwerpunkten zu blitzen und stattdessen an Stellen, wo es sich lohnt: Der Raser merke sich die Sache nur, wenn er ein Fahrverbot erhalte. Wer auf freier Strecke eigenmächtig Gas gibt sei auch derjenige, der im Kreuzungsbereich zu schnell fährt. Und mit da fälligen 40 Euro, oder so, könne man bei ihm nur ein Lachen hervorrufen.
     
  7. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Danke, das erklärt einiges. Ich kann sofort 5 Stellen nennen, wo an sehr übersichtlichen und offenen Einmündungen, an denen man alle anderen Fahrzeuge schon von weitem sehen kann, die Geschwindigkeit auf Landstrassen von 100 auf 70 gesenkt und direkt mit einem Blitzer ausgestattet wurde.
    Ich habe das bisher für reine Schikanen gehalten, jetzt weiß ich dass es Schikanen mit EU-Hintergrund sind...

    An unübersichtlichen Stellen, insbesondere für den der von der Nebenstrasse kommt, kann ich es ja noch verstehen, aber nicht dort wo freie Sicht für alle herrscht...:rolleyes:
     
  8. atomino63

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Bedenklicher finde ich diese Begründung:

    Das trifft so ziemlich den Nagel auf den Kopf und deckt sich 1:1 mit meiner Erfahrung. Blitzer stehen im Nirvana, sprich dort, wo kein Mensch mit normal ausgeprägtem Sachverstand einen erwarten würde. Vor allem der Schluss, dass der auf freier Strecke schnell fahrende Zeitgenosse grundsätzlich unterbelichtet sei. :rolleyes:

    Es geht ganz klar ums Kasse machen, die Sicherheit ist demnach völlig egal. Wieso habe ich eigentlich etwas anderes erwartet, da muss ich umgehend dran arbeiten.
    Vielleicht hilft das Tragen einer Burka oder einer Weihnachtsmannmaske während der Fahrt. :D
     
  9. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Helfen würde ein automatisches Klappnummernschild, welches bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mal kurz wegklappt und durch ein glaubwürdiges Fantasiekennzeichen ersetzt wird. Den Klappvorgang sollte halt nur niemand beobachten, könnte vielleicht Ärger geben...:D
     
  10. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Boh, jetzt sind wir bei James Bond. :D