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Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von emtewe, 18. August 2014.

  1. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Das die Räder durchdrehen kann bei den meisten Autos doch nur beim Beschleunigen aus dem Stand passieren, oder bei Eisglätte.

    Das es beim Beschleunigen aus normaler Fahrt passiert kann ich mir eigentlich nur bei sehr leichten Roadstern vorstellen.
     
  2. atomino63

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Erst mal nichts.

    Nur, wenn ich das Sagen hätte, gingst du zu Fuß, ständig. :winken:
    ____________________________

    Halterhaftung mit der Möglichkeit den Fahrer zu benennen und der Möglichkeit der Ermittlungskostenumlage bei dessen Demenz, damit kann ich leben.
    Unter einer Bedingung, gemessen wird wo es nötig ist, an echten Unfallschwerpunkten mit der eindeutigen Ursache Geschwindigkeit, an Schulen und Kindergärten oder Wohngebieten, nicht jedoch, wo es Geld in die leeren Kassen spült, also an Ausfallstraßen, Autobahnzuzuzbringern, willkürlich auf 70 km/h beschränkten Alleen oder an anderen, gut bare Münze bringenden Stellen.
     
  3. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Ich schätze mal es trifft vor allem jene, die sich bisher mit Tricks dem System entziehen konnten. Ich kenne jemanden mit einem Bruder, der im Ausland lebt, und der hat immer seinen Bruder als Fahrer angegeben. Bis dieser dann im Ausland angeschrieben war, um den Brief dort in den Mülleimer schmeissen, waren meist die drei oder sechs Monate längst um und das ganze verjährt. Da ist nie was draus geworden. Das wird zukünftig dann anders werden.
     
  4. Kapitaen52

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Und das ist auch gut so.
     
  5. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Wie heißt es so schön im GG: "Eigentum verpflichtet".
     
  6. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Warum nicht? Im Grundgesetz steht "Eigentum verpflichtet" und hier geht es ja anscheinend auch:
    Also doch wieder nur viel Wind um (fast) nichts. Aber was will man auch von unseren Politikern anders erwarten ...
     
  7. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    "Eigentum verpflichtet", dahinter steht nichts, also nicht wozu.

    Im ganzen Satz heißt das dann "Eigentum verpflichtet zu nichts" :D
     
  8. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Welcher Passage des verlinkten Artikels kann ich das entnehmen?
     
  9. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Anhand der Fotos lässt sich ermitteln, ob der Bruder des Bruders des Bruders gefahren ist.
    Der Trick funktioniert keine dreimal. :D
     
  10. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Wer gefahren ist steht gar nicht zur Debatte, der Bruder ist gefahren. Nur kann der im Ausland nicht erreicht werden, das ist der "Trick", oder besser, war es bisher...