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Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von emtewe, 18. August 2014.

  1. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Das ist auch keine Strafe, sondern eine verkehrslenkende Maßnahme ;) (ich "darf" sowas u.a. beruflich machen) - aber immerhin: wer einen 40 € Verstoß nicht zugibt, dann aber knapp 80 Gebühr fürs Fahrtenbuch zahlen muss, zzgl.des Aufwands dasselbe zu führen, überlegt beim nächsten Mal evtl. zwei Mal :D.

    btw: wenn die Bußgeldbehörde sauber gearbeitet hat, gibts bei uns in der Regel gleich beim ersten Mal ein Fahrtenbuch.

    Wobei es durchaus Verstöße gibt, wo ich es verstehe, wenn der Fahrer angeblich nicht bekannt ist (z.B. der Junior mit FS auf Probe hat mal mit Papis Auto nicht aufgepasst, das "Gschpusi" im Auto saß und die Ehefrau den Brief von der Bußgekdstelle aufmacht o.ä.)
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. August 2014
  2. hart_aber_fair

    hart_aber_fair Senior Member

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Bei denen, die sich in diesem Thread bis dato aufregen, geht es m.E. ums Prinzip (auch wenn sie immer den Fahrer angebenen und direkt nicht betroffen wären, missfällt Ihnen die geplante neue Beweislastumkehr)

    Ist ähnlich, wie dass sich viele über google aufgeregt haben, als kürzlich rauskam, dass google Fotos in Emails scannt und deshalb die Daten eines Pädophilen an die Polizei weitergegeben hat. Denen, die sich darüber aufgeregt haben, kannst Du auch nicht unterstellen, dass sie pädophil sind. Deshalb kannst Du auch denen, die sich hier aufregen, nicht unterstellen, dass sie selbst von der Regelung betroffen wären, weil sie den Fahrer ihres Autos nicht angeben würden. Vielmehr geht es ihnen wohl mehr um die mögliche zukünftige Entwicklung.
     
  3. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Zu große Erwartungshaltung.:)

    Du musst nur (analog zur Urheberrechtsabgabe) pauschal dafür zahlen, dass du Geschwindigkeit übertreten könntest.
    Im tatsächlichen Fall gibt es nach wie vor separat auf die Nuss.
     
  4. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    sowas ist aber gefährlich und müsste eigentlich verboten sein.

    Zwar selten, aber dennoch alle heiligen Jahre mal gibt es nämlich durchaus Situationen mal wo man die Geschwindigkeit überschreiten muss um einen Unfall zu vermeiden.

    Ein Limiter dürfte somit höchstens zulässig sein wenn sich diese durch Gaspedal durchdrücken deaktivieren lässt.
     
  5. Creep

    Creep Guest

    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Was auch genau so realisiert ist...
     
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Naja, man sollte sich schon mal genau damit beschäftigen, um was es eigentlich geht.

    Es geht nämlich genau nicht darum, dass der Halter des Kfz die Bußgelder und Punkte aufgebrummt bekommen soll, das geht schon aus verfassungsrechtlichen Gründen in Deutschland nicht. Was eine wirkliche Halterhaftung bedeuten würde, wie beim Parkknöllchen.

    Es geht darum, dass die Kosten zur Ermittlung des Fahrers auf den Halter abgewälzt werden sollen, wenn der Fahrer von der Polizei ermittelt werden muss. Also wenn man im Bußgeldbescheid ankreuzt: "Ich bin nicht gefahren und weiß nicht, wer das Auto gefahren hat". Dann erfolgt idR eine polizeiliche Ermittlung und für diese Kosten soll der Halter dann haften.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. August 2014
  7. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Das wäre durchaus vernünftig, insofern es eine vernünftige "Begrenzung" auf sagen wir mal von 150% des zu erwartenden Bussgelds gibt.
     
  8. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Echt?
    Habe das noch nie ausprobiert. Am Ende des Gaspedals kommt ja irgendwo der Kickdownbereich, den ich bei meinem Wagen eigentlich noch nie wirklich genutzt habe. Wenn der Limiter nicht aktiv ist, schaltet der dann in den Gang welcher bei aktueller Geschwindigkeit das höchste Drehmoment bietet, und beschleunigt darauf mit maximaler Leistung. Sowas brauche ich normalerweise nicht, zumal dann der Auspuff ein beachtliches Konzert veranstaltet, ganz zu schweigen von durchdrehenden Hinterrädern.

    Ich dachte wenn der Limiter auf 60 steht, bekommt man den nur weg, wenn man den entsprechenden Hebel betätigt, muss ich nochmal ins Handbuch schauen...
     
  9. Creep

    Creep Guest

    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Das ist extra im Handbuch erwähnt, daß beim Kickdown der Limiter außer Kraft gesetzt wird, um z.B. in Gefahrensituationen schnell beschleunigen zu können - ohne lange den Hebel zu suchen. Hab das auch schon ausprobiert. Beim Kickdown piept es, und der Limiter wird abgeschaltet.
     
  10. Berliner

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Die Kosten für die Ermittlung sollen sich auf etwa 20-25 Euro belaufen.

    Spannend wäre die Frage, wenn die Ermittlung ergibt, dass der Halter doch selber gefahren ist :winken:. Das dürfte ja heute schätze ich mal in mind. 3/4 der "oh ich habe keeiiiine Ahnung wer da fuhr" Fälle so sein ;).