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Dieses Thema im Forum "Astra/Hot Bird-News" wurde erstellt von de vrije fries, 25. Januar 2023.

  1. seifuser

    seifuser Lexikon

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    Nein eben nicht, GEZ und GEMA sind zwei paar Schuhe.
    Die GEZ kassiert nur den staatlichen Rundfunkbeitrag.
    Und die GEMA kassiert die Gebühren für die öffentliche Vorführung von Medien, siehe die von @easy4me verlinkten Tarife.
     
  2. easy4me

    easy4me Gold Member

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    Die GEZ reicht nicht. Abhängig vom Sender wird sogar ein weiterer Tarif von der Corint Media, ehem. VG Media fällig:
    Wiedergabe von Funksendungen - Corint Media

    Man sollte sich bewusst sein, dass bei jeder öffentlichen Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken, egal ob Musik oder auch TV-Sendungen, eine entsprechende Vergütung erfolgen muss, damit hat nämlich die GEZ nichts zu tun.
     
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  3. easy4me

    easy4me Gold Member

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    Ist sehr wohl strafbar: Das Wichtigste zu den GEMA Gebühren - gema.de

    "Wer öffentlich Musik spielt, ohne dafür zu zahlen, begeht eine Straftat."

    Da wäre ich sehr vorsichtig...
     
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  4. sattest

    sattest Senior Member

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    Meine Güte, dabei geht es um Musik von Künstlern, und nicht um frei empfangbares, lineares Fernsehen. Ganz einfach: Legst du eine Musik-CD von Künstler XYZ in dein Gerät und spielst das öffentlich irgendwo ab, dann brauchst du entweder die Zustimmung dieses Künstlers, dass du es kostenlos abspielen kannst, oder du musst eine GEMA Gebühr zahlen.
    Spielst du aber kostenloses Fernsehen irgendwo ab, was sowieso jeder an jedem Ort kostenlos sehen kann, dann keine Gebühr.
    Und damit sollte nun genug zu diesem Thema gesagt sein, was ja mit dem eigentlichen Forumthema nicht mehr viel zu tun hat.
     
  5. easy4me

    easy4me Gold Member

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    Stimmt bloß nicht, wurde ja bereits zur Genüge dargelegt und belegt, aber egal.
     
  6. seifuser

    seifuser Lexikon

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    Auch wenn du das noch 10x wiederholst, es wird nicht richtig.
    Selbst ARD/ZDF darf keiner ohne Genehmigung öffentlich vorführen.
     
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  7. sattest

    sattest Senior Member

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    Entscheidend ist, was der Gesetzgeber und die Gerichte sagen, und nicht das, was auf irgendwelchen Webseiten steht. :rolleyes:

    § 22 UrhG - Einzelnorm
     
  8. seifuser

    seifuser Lexikon

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    @sattest
    Aber ohne Zustimmung des Urhebers, bleibt es eine Urheberrechtsverletzung.
    Und das steht auch so im Gesetz.
     
  9. sattest

    sattest Senior Member

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    Und diesbezüglich haben die Gerichte bereits entschieden, dass ein nicht verschlüsseltes Signal oder ein nicht durch eine andere technische Form begrenztes Signal vom Urheber indirekt als Zustimmung gilt.

    Sonst würde ja beispielsweise ein Taxifahrer bereits eine Urheberrechtsverletzung begehen, wenn er sein Autoradio so laut laufen lässt, dass seine Fahrgäste das Radio mithören können. Und das wäre Humbug. Und genau deshalb haben die Gerichte hier bereits korrekt geurteilt.
     
  10. easy4me

    easy4me Gold Member

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    Kannst du diese Behauptung auch belegen? In welchem Zusammenhang und in welchem konkreten Fall hat welches Gericht das entschieden?

    Weihnachtsmärkte dürfen nicht einfach einen unverschlüsselten UKW-Radiosender öffentlich abspielen, in dem die GEMA-Musik vorkommt. Das öffentliche Abspielen ohne Lizenz gilt als Urheberrechtsverletzung, die Quelle der Musik ist unerheblich.