1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

DAZN erhöht die Preise

Dieses Thema im Forum "DAZN" wurde erstellt von majoks, 25. Januar 2022.

  1. Yiruma

    Yiruma Platin Member

    Registriert seit:
    18. Dezember 2013
    Beiträge:
    2.984
    Zustimmungen:
    2.786
    Punkte für Erfolge:
    213
    Anzeige
    Wie lange hast Du jetzt Dein Abo?
    Ich habe bis 02/24 und überlege, ob ich so mutig bin und noch einen hinterher schiebe.:cool:
     
    nordfreak gefällt das.
  2. nordfreak

    nordfreak Guest

    10.12.2024
     
  3. leomessi

    leomessi Wasserfall

    Registriert seit:
    11. Februar 2010
    Beiträge:
    7.634
    Zustimmungen:
    474
    Punkte für Erfolge:
    93
    Ich habe ein Jahresabo von Dazn über Sky gebucht, welches bis zum 31.07.2022 läuft.

    Ab 01.08 soll es dann monatlich 14,99 € werden, wenn nicht gekündigt wird.
    Wie muss ich jetzt als Sky-Kunde vorgehen?
    Kann man einfach Dazn über Sky zum 31.07.2022 kündigen und dann irgendwann im Juli es quasi für 149,99 € im Jahresabo reaktivieren? Bis zum 31.07 soll es ja noch möglich sein oder sollte man sich einen Gutschein holen? Kann dieser Gutschein für eine neue Bestellung des Jahresabos über Sky überhaupt genutzt werden? Kann ich auch schon jetzt einen Gutschein einlösen und quasi über Sky bereits bis Ende Juli 2023 verlängern?

    Könnt ihr mir da bitte einen Tipp geben, wie man bei Dazn über Sky vorgehen sollte?
     
  4. Joost38

    Joost38 Wasserfall

    Registriert seit:
    10. Juli 2005
    Beiträge:
    8.495
    Zustimmungen:
    3.527
    Punkte für Erfolge:
    213
    Naja - illegal ist es wohl kaum, wenn man Fazn noch schauen kann, obwohl das Abo abgelaufen ist. Das ist dann eher Dummheit von Dazn...
     
    rom2409, FCB-Fan und Ecko gefällt das.
  5. Dinotrex

    Dinotrex Guest

    Und würde man dann auch brav die Monate ohne wenn und aber nachzahlen wenn DAZN es mitbekommt? Ist ja leicht feststellbar ob der Dienst in dieser Zeit genutzt worden ist.
     
  6. Ecko

    Ecko Talk-König

    Registriert seit:
    29. März 2013
    Beiträge:
    6.163
    Zustimmungen:
    4.244
    Punkte für Erfolge:
    213
    Warum sollte man? Ist doch kein Eigenverschulden.

    Ich hatte meinen Probemonat rechtzeitig über Apple gekündigt. Die Abschaltung blieb aber bis heute aus. Ich finde das Abo in den Einstellungen von Apple nicht mehr und im Account von DAZN kann ich meinen Account nicht löschen/kündigen.
     
    Attitude, rom2409, TefeDiskus und 3 anderen gefällt das.
  7. janth

    janth Talk-König

    Registriert seit:
    2. Juli 2021
    Beiträge:
    5.212
    Zustimmungen:
    3.324
    Punkte für Erfolge:
    213
    Sowas sehe ich auch nicht als Verschulden vom Kunden, aber darum geht's doch eher nicht. Sind wohl im Verhältnis eher die Ausnahmen...

    Geteilt mit kumpels ist eher das Problem... Oder illegal im Netz irgendwelche streams.
     
    Ecko und Joost38 gefällt das.
  8. Joost38

    Joost38 Wasserfall

    Registriert seit:
    10. Juli 2005
    Beiträge:
    8.495
    Zustimmungen:
    3.527
    Punkte für Erfolge:
    213
    Wenn das Abo rechtmäßig gekündigt ist, muss man nichts nachzahlen. Wieso auch, wenn einem Dazn den Dienst trotz nicht vorhandenem Abo zur Verfügung stellt?
     
    rom2409 gefällt das.
  9. Dinotrex

    Dinotrex Guest

    Dann werf mal einen Blick in die AGBs ob du da so auf sicherem Boden stehen würdest: DAZN | Hilfe | NUTZUNGSBEDINGUNGEN
     
  10. Joost38

    Joost38 Wasserfall

    Registriert seit:
    10. Juli 2005
    Beiträge:
    8.495
    Zustimmungen:
    3.527
    Punkte für Erfolge:
    213
    Da können die AGB sagen, was sie wollen. Laut BGB besteht ohne gültigen Vertrag keine Geschäftsbeziehung. Daher auch kein Anspruch auf Bezahlung.