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Datenschutz adee: Und weiter gehts...

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Agent75, 25. Januar 2007.

  1. Quavine

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    AW: Datenschutz adee: Und weiter gehts...

    Ich vermute er kennt die Beispiele nicht wo Leute ihren Job und ihre Familie verloren haben weil ein Popup auf eine Seite verlinkt hat die die achso gründlich recherchierende Pozilei überwacht hat und sie der irrigen Annahme waren dass Leute die dieses unaufgeforderte Popup bekommen haben auf der Suche nach Kinderpornos waren. Die Verfahren wurden eingestellt natürlich, aber erst nachdem man Hausdurchsuchungen veranstaltet hatte, sogar bei Arbeitgebern hat man die PCs durchsucht, die Folgen hatte ich erwähnt oder?
    Aber all dies ist für Leute wie Couch Potato wohl erst verständlich wenn sie selbst Opfer werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Februar 2009
  2. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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  3. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Datenschutz adee: Und weiter gehts...

    heißt es nicht in dubio pro reo?
    "in dubio pro res" würde ich als "im zweifel wenigstens für die sache" verstehen...
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Februar 2009
  4. Quavine

    Quavine Board Ikone

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    AW: Datenschutz adee: Und weiter gehts...

    Bei wem? Der Frau und dem Arbeitgeber? Nein....die lassen sich von den Vorwürfen die auf dem Durchsuchungsbefehl natürlich standen sehr wohl in ihrer Meinung beeinflussen. Es hilft gar nichts wenn man dann die Einstellung des Verfahrens nach zig Monaten bekommt, dann hat man sich im Zweifelsfall schon erhängt....
    Aber Leute wie Couch Potato haben anscheinend den naiven Glauben dass die Behörden in diesem Lande absolut kompetent, von jedweder Schludrigkeit frei sind und natürlich mit Fingerspitzengefühl ihre immer größer werdenden Freiheiten benutzen.
     
  5. meisi

    meisi Senior Member

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    AW: Datenschutz adee: Und weiter gehts...

    Wie Leute ticken die solche Durchsuchungsbeschlüsse am Fließband ausstellen kann man an dem Panorama Beitrag sehen.
    Die letzten Worte des Richters zeigen das sie sich für unfehlbar halten,ob Existenzen vernichtet werden ist vollkommen egal.

    Panorama
     
  6. dampfer4

    dampfer4 Senior Member

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    AW: Datenschutz adee: Und weiter gehts...

    Einige von den Foren-Teilnehmern habe falsche Vorstellungen wie ein Durchsuchungsbeschluss ausgestellt wird.
    Bis man einen Durchsuchungsbeschluss erhält, muss man genügend Anhaltspunkte für eine Straftat haben, die eine Durchsuchung rechtfertigen.
    Einfach so nach gutdünken, gibt es den nicht.

    gruß dampfer4
     
  7. meisi

    meisi Senior Member

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    AW: Datenschutz adee: Und weiter gehts...

    Ach was.

    Die "Bastelstunde" nennt sich "Gefahr im Verzug" !

    Was alles möglich ist kannst du u.a. hier nachlesen.:eek:
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Februar 2009
  8. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Datenschutz adee: Und weiter gehts...

    Da habe ich aber so meine Zweifel, ob die Richter sich wirklich die Zeit nehmen und die Anhaltspunkte prüfen. Mangels Personal ersticken die Richter auch in Arbeit und wenn sich etwas durch eine einfache Unterschrift schnell beim Mittagessen erledigen läßt, wird man das auch machen. Schließlich kennt man ja den Staatsanwalt und das wird schon stimmen, was er sagt. Das ist Zeitdruck wie in jeder anderen Arbeit auch - nur das durch eine solche einfache Unterschrift Existenzen vernichtet werden können.
     
  9. dampfer4

    dampfer4 Senior Member

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    AW: Datenschutz adee: Und weiter gehts...

    Falsch - bei G.i.V. brauche ich noch nicht mal einen Durchsuchungsbeschluss.

    Das kann jeder Polizeibeamter dann entscheiden. Ist im 102 StPo enthalten.

    Gruß dampfer4
     
  10. zacman

    zacman Senior Member

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    AW: Datenschutz adee: Und weiter gehts...

    Das passt auch in diesen Thread:

    Eilantrag in Sachen "Bayerisches Versammlungsgesetz" teilweise erfolgreich
    Das Bundesverfassungsgericht

    "Mit einschränkenden Maßgaben zu versehen ist weiterhin die Anwendung
    des Art. 9 Abs. 2 und 4 BayVersG, der Befugnisse der polizeilichen
    Beobachtungs- und Dokumentationsmaßnahmen regelt. Die Vorschrift erlaubt
    generell "zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes" die Anfertigung
    von Übersichtsaufnahmen (Kamera-Monitor-Übertragung) und „zur Auswertung
    des polizeitaktischen Vorgehens“ die Anfertigung von
    Übersichtsaufzeichnungen. In solchen Aufzeichnungen sind nach dem
    heutigen Stand der Technik die Einzelpersonen in der Regel
    individualisierbar mit erfasst. Der Sache nach ermächtigt Art. 9 Abs. 2
    Satz 2 BayVersG damit zu einer anlasslosen Aufzeichnung des gesamten
    Versammlungsgeschehens einschließlich der Ablichtung der einzelnen
    Versammlungsteilnehmer, die hierzu zurechenbar keinen Anlass gesetzt
    haben. Bei jeder Versammlung muss folglich jeder Teilnehmer damit
    rechnen, dass seine Teilnahme unabhängig von der Größe und dem
    Gefahrenpotential der Versammlung aufgezeichnet wird. Der hierin
    liegende Nachteil erhält dadurch weiteres Gewicht, dass die
    Übersichtsaufzeichnungen zur Abwehr künftiger versammlungsspezifischer
    Gefahren ein Jahr ab Entstehung und zu Zwecken der allgemeinen
    Strafverfolgung auch darüber hinaus genutzt und gespeichert werden
    können. Eine solche anlasslose Datenbevorratung, die allein an die
    Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit und damit an das Gebrauchmachen von
    einem für die demokratische Meinungsbildung elementaren Grundrecht
    anknüpft, führt zu durchgreifenden Nachteilen. Durch einschränkende
    Maßgaben hat der Senat diese Nachteile bis zur Entscheidung in der
    Hauptsache begrenzt. Danach sind Übersichtsaufzeichnungen nur zulässig,
    wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von der
    Versammlung erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder
    Ordnung ausgehen und auch die anschließende Nutzung und Speicherung
    anlassbezogen begrenzt bleibt."