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Das Recht am eigenen Bild ist nicht grenzenlos

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 24. August 2018.

  1. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    Im Idealfall sind Gesetztestexte auf den Punkt genau formuliert, aber wirklich nur im Idealfall. Ein Kommentar führt in der Regel auch Mindermeinungen auf, da es durchaus diverse Interpretationsspielräume bei manchen Gesetzen gibt und verschiedene sich sogar widersprechen können. Man sagt ja nicht ohne Grund "Zwei Juristen, drei Meinungen". ;) Es gibt/gab sogar Anstrengungen diesbezüglich Deutscher Bundestag - Verständliche Gesetze statt Amtskauderwelsch, ich weiß aber nicht inwieweit das auch umgesetzt wird/wurde.
     
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  2. simonsagt

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    So streng wäre ich nicht. Manche verwechseln ja auch mal aufnehmen und veröffentlichen, wenn sie jemanden anpöbeln :p
     
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  3. simonsagt

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    Den muss ich mir merken.
     
  4. LizenzZumLöten

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    Was gibt es bei etwas so Einfachem, wie das es sich bei allem was in dem Areal für das die Demo angemeldet worden ist passiert, um etwas handelt das auf der Demo stattfindet, nicht zu verstehen?
     
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  5. Real-dBoxer

    Real-dBoxer Guest

    [​IMG]
     
  6. Real-dBoxer

    Real-dBoxer Guest

    Wenn du nicht weiß, was eine Demo ist, dann geh mal zu einer PEGIDA-/LEGIDA-AfD-Demo.
    Dann lernst du, was eine Demo ist und hast du keine Wahrnehmungs- bzw. Auslegungsdefizite mehr.
     
  7. LizenzZumLöten

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    :) ... wenn die das machen "und leise wie immer sind" dann ist Stress wegen der "TA Lärm" vorprogrammiert
     
  8. srumb

    srumb Guest

    Das ist so eine typische Antwort von jemanden, der keine Ahnung hat und nur etwas sagen will, um Recht zu behalten.
    Im diesem Fall hast du vor der Antwort nicht darüber nachgedacht, was ich eigentlich hinterfragen will - also Logik gleich Null.
     
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  9. simonsagt

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    Und was ist so schwer daran zu verstehen, dass das was du da sagst, keinerlei Relevanz hat, ob das veröffentlich werden darf oder nicht?

    Natürlich ist das "auf" der Demo passiert. Alles was "dort" passiert, passierte dort. Das ist eine Tautologie.

    Es kommt für die ungefragte Veröffentlichung nach dem Kunstparagrafen aber nicht darauf an, ob etwas "auf" einer Demo passiert ist! Du hast keinen Freibrief für jegliche Filmaufnahmen, nur weil das "auf" der Demo ist.

    Du darfst die Persönlichkeitsrechte lediglich dann mißachten, wenn du Bilder über die Demo veröffentlichst, bei der die Personen Beiwerk sind. Und auch nur Personen, die an der Demo tatsächlich teilgenommen haben. Einen Passanten der am Rande der Demo vorbeigeht, dürftest du z.B. nicht veröffentlichen. Auch nicht wenn da Leute wohnen und die zum Fenster rauskucken.

    Auch dürfest du deinem Stalkingopfer nicht hinterherlaufen wenn es demonstrieren geht und es dort auf der Demo filmen. Also nur dein Opfer. Und hinterher die Bilder hochladen und sagen, das war ja auf der Demo. Du darfst auch nicht veröffentlichte Bilder von Demos nehmen und die Bilder ranzoomen und dieses dann neu veröffentlichen, weil sie ja "auf" einer Demo aufgenommen wurden.

    Sobald du bei Bildern über eine Demo Personen in den Vordergrund rückst, musst du die Veröffentlichung mit anderen Ausnahmen begründen können. "Auf" der Demo reicht dann nicht mehr.
     
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  10. strotti

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    Du hast einen weitgehenden Freibrief für Filmaufnahmen, der Kunstparagraf zielt nicht ohne Grund auf die Verbreitung und Veröffentlichung ab. Sonst könnte man relativ leicht sämtliche Filmaufnahmen unmöglich machen, die einem nicht passen. Der Mann, um den es ursprünglich ging, hat ja eben nicht gesagt, dass er nicht will, dass er erkennbar gezeigt wird, er hat gefordert, die Filmaufnahmen einzustellen, als er gesehen hat, dass gefilmt wird. Und er startete seine Aktion, als er noch Teil der Gruppe war. Die Frontal-Aufnahmen seiner Person dann unverpixelt online zu stellen, halte ich auch für grenzwertig. Dagegen könnte der LKA-Gutachter, der ja offensichtlich juristische Kenntnisse zu haben glaubt ("Sie begehen eine Straftat"), ja mit rechtlichen Mitteln vorgehen und eine Unterlassung sowie Schadenersatz einfordern.

    Strotti
     
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