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Das Recht am eigenen Bild ist nicht grenzenlos

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 24. August 2018.

  1. timecop

    timecop Board Ikone

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    Bloß nicht, es gibt z.B. im Internet schon genug Koniferen, die mit gefährlichem juristischen Halbwissen glänzen, nur weil sie im Rahmen irgendeiner Ausbildung mal im BGB oder anderen Gesetzbüchern geblättert haben....;)
     
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  2. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    Na dann lies Dir mal den Text des Experten durch.
     
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  3. Monte

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    Deine Aussage hat nichts mit dem Beitrag, in dem ein Experte zitiert (es ist also kein Text des Experten, wie fälschlicherweise behauptest), so gar nichts zu tun. Ich vermute, du hast einfach etwas nicht oder falsch verstanden.
     
    Real-dBoxer und LizenzZumLöten gefällt das.
  4. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    Parallele Behandlung des BGB im Deutsch- und Sozialkundeunterricht wäre doch nicht verkehrt. :)
     
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  5. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Ich werde mal ein Kamerateam auf Dich ansetzen, daß Dich verfolgt, sobald Du Dein privates Grundstück verläßt.
     
  6. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    [​IMG]

    Nur mit Mutti. :D
     
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  7. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Kann mich da (aus Vor-Internetzeiten) an ein Gespräch mit einer Hilfeempfängerin erinnern "gestern bei Schreinemakers hieß es...." :D.
    Mach bei soviel Kompetenz jemand danach mal die Begriffe "Rahmengesetze" und "Einzelfallentscheidung" klar.
     
    grummelzack und timecop gefällt das.
  8. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Kennt doch keiner.
    Also gestern abend, im Moma... :D
     
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  9. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Sorry, vergaß mein Alter, vermutlich dachten schon bei "Vor-Internetzeiten" einige "der spinnt wohl, das gibts schon immer" :D
     
  10. simonsagt

    simonsagt Board Ikone

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    Ich spiele gelegentlich Tabletop-Spiele. Und da gibt es auch regelmäßig Regeldiskussionen. Wo man meinen könnte, die Regelschreiber haben nie auch nur ein einziges Testspiel gemacht. Will sagen, ist kein prinzipiell juristisches Problem. Wenn man selbst weiß, was man als Regel/Gesetz haben will, heißt das nicht, dass man es auch zu Papier bringen kann, so dass andere es auch richtig verstehen.

    Oh, das war schon in Ordnung mit dem filmen. Auf dem Weg zur Demonstration macht keinen großen Unterschied. Der Hutbürger hat schließlich skanidert. Aber um nach der Ausnahme zu dem Kunstparagraphen zu gelten, müsste eine Aufnahme von ihm mit vielen Momentaufnahmen anderer Demonstranten in einem Gesamtwerk zu sehen sein. Rauspicken gildet net.

    Sein peinliches Verhalten war aber kein Teil der Demonstration mehr und da müssen andere Ausnahmen des Kunstparagraphen greifen. Und die sind nicht so ohne weiteres eindeutig. Im Nachhinein wird der gelten, dass er eine Person der Zeitgeschichte geworden ist. Aber dass das viral wird, war zur Veröffentlichung noch nicht absehbar - zudem auch der veröffentlichte Beitrag gar nicht das Fehlverhalten des Mannes sondern das Fehlverhalten der Polizei zum Thema hatte.

    Und den "Passanten", der laut Titulierung genau kein Demonstrant war, den haben sie ja auch nicht unkenntlich gemacht. Nene, erzähl mir wer was er will, die haben geschlampt bei der Veröffentlichung oder sich in der Rolle gerechter Rächer gesehen.

    Leider nicht. Als ich mich über Vermummung schlau gemcht habe gab es fast genau sowas. Da gibt es politische Gegner, die mit dem Handy Demonstranten abfilmen und die dann wohl auf ihren Hetzseiten bloßstellen. Eine Frau hatte sich zum Schutz davor vermummt und wurde frei gesprochen (von der Strafe wegen Vermummung).

    Wenn es die technische Möglichkeit des Gesichts-Taggen wie es das in den sozialen Medien gibt, damals schon gegeben hätte, sähen einige Gesetze mit Sicherheit anders aus.
     
    grummelzack gefällt das.