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Das Recht am eigenen Bild ist nicht grenzenlos

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 24. August 2018.

  1. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    So ganz weit im Hinterkopf fällt mir da jetzt aus meiner Sozialamtszeit ein Urteil ein, wo ein Sachbearbeiter wegen Beihilfe zum Sozialbetrug "verknackt" und sein "Insiderwissen" strafverschärfend berücksichtigt wurde.
     
  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Und was ist mit den Whistleblowern und Wikileaks? Ich dachte, das wären die Guten.
     
  3. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Dazu sag ich nur "der größte Lump...." :D
     
  4. simonsagt

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    Hmm? Falls du auf den Haftbefehl anspielen solltest, das ist eine andere Thematik.

    Da hätte der Haftbefehl schon irgendwie vertuscht werden sollen, damit dessen Veröffentlichung irgendwie gerechtfertigt wäre.

    Oder die lieben Veröffentlicher hätten zum Beispiel (achtung, spekulation) eine geschwärzte Version mit der Nationalität des mutmaßlichen Täters veröffentlichen könnnen, als Reaktion auf Pressemitteilungen, welche diese verschweigen.

    Alles sensible Themen. Vor einigen Jahrzehnten war es noch nicht so leicht, Informationen einer breiten Maße zur Verfügung zu stellen oder sich selbst Informationen zu beschaffen. Wo hätte dieser AfD-Kreisverband das vor 30 Jahren veröffentlichen können? In einer Tageszeitung? Deren Redakteur hätte denen was gehustet, ist ja verboten.

    Was man beim Veröffentlichen von personenbezogenen Daten halt auch nicht außer Acht lassen sollte, es betrifft nicht nur die Person, deren Daten man veröffentlicht. Man stelle sich vor, ein mutmaßlicher Straftäter hat Kinder und die werden dann in der Schule gemobbt.
     
  5. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Hat der Hutträger keine Kinder? :rolleyes:
     
  6. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Wenn Sie Mißstände aufdecken, die sonst nicht bekannt geworden wären. Und genau das ist hier der Unterschied. Alles was auf dem Haftbefehl steht, bleibt ja nur bis zur Gerichtsverhandlung der Öffentlichkeit verborgen. Und das ist hier so wichtig. Der verhaftete ist im Moment nur verdächtig, nicht verurteilt. Vielleicht war er es gar nicht? Vielleicht läuft der Täter noch frei rum?
    Lass doch bitte Polizei und Richter in Ruhe ihre Arbeit machen, bevor ihr einen Verdächtigen an den Pranger stellt.
    Den Unterschied zwischen verdächtig und verurteilt scheinen hier einige zu übersehen. Man kann doch keine Daten von Verdächtigen veröffentlichen, noch bevor sie vor Gericht standen!
    Die Zeiten der Lynchjustiz und Hexenverbrennungen sind vorbei, und die will ich nicht zurück. Wer Haftbefehle veröffentlicht, hat diesen Unterschied nicht begriffen, und in seinem Job nichts mehr verloren!
    Und das hat überhaupt nichts mit Whistleblowern zu tun, denn gegen eine verhaftete Person wird ja schon ermittelt, während Whistleblower den Weg für Ermittlungen erst anstoßen wollen.
     
  7. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Gut, ich hätte ein Smiley setzen sollen.
     
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  8. LizenzZumLöten

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    Die EU-Kommission will Whistleblower zukünftig besser schützen, und hat daher Ende April eine Richtlinie zum Whistleblower-Schutz vorgestellt.
    European Commission - PRESS RELEASES - Press release - Schutz von Hinweisgebern: Kommission schafft neue, EU-weite Regeln

    Die Richtlinie ist bisher nur vorgestellt, und nicht verabschiedet worden. Da es sich um eine EU-Richtlinie handelt, müsste deren Inhalt nach einer Verabschiedung auch erst in nationales Recht überführt werden, was i.d.R. auch mal Jahre in Anspruch nehmen kann.

    Nach Angaben der Kommission haben bisher nur zehn Staaten in der Union einen umfassenden und ausreichenden Schutz für Hinweisgeber gesetzlich verankert, Deutschland ist nicht darunter; hier bei uns hat ein Whistleblower noch keinen Schutz, wenn er/sie Interna verrät.
     
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