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Das Recht am eigenen Bild ist nicht grenzenlos

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 24. August 2018.

  1. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Richtig, es geht darum, alle Regierungskritiker mundtot zu machen, damit sich keiner mehr traut, z. B. auf eine Demo gegen die unkontrollierte Zuwanderung zu gehen. Und ja, ich würde mich heutzutage auch nicht trauen, unmaskiert gegen diese linken Spinner zu demonstrieren, selbst wenn ich es gerne würde.

    P. S.: Ach so, hier geht es gerade mal nicht um den Hutträger, worauf sich meine Aussage bezieht. Aber ich lasse es trotzdem mal so stehen.
     
  2. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Es ging um den Fall des Haftbefehls, der plötzlich im Netz auftauchte. Das hat nichts mit "Regierungskritik" zu tun, da hat jemand ganz schwer seinen Eid gebrochen. Wofür werden Menschen denn zu Beamten? Wieso dürfen sie nicht streiken? Wieso dürfen sie zwangsversetzt werden? Mit dem Beamtenstatus gehen gewisse Rechte einher, aber auch viele Pflichten. Und wer diesen Status, in so einer Weise verletzt, der soll auch die vollen Konsequenzen zu spüren bekommen.
    Ein Beamter ist eben KEIN normaler Staatsbürger. Er hat sich dem Staat gegenüber verpflichtet, und wenn er meint, der Staat habe sich so verändert, dass er ihm nicht mehr dienen könne, dann soll er kündigen, seinen Beamtenstatus aufgeben, und dann als normaler Bürger machen was er will, im Rahmen der Gesetze die für alle gelten.
    Aber verdammt nochmal, solange er dem Staat dient, dient er dem Staat. Das ist nicht diskutabel!
    Und genau aus diesem Grund, darf man Polizisten auch nicht ihren Job vorwerfen. Als Beamte sind sie verpflichtet dem Staat zu dienen, auch wenn sie privat einer ganz anderen Meinung sind. Das ist schlicht ihr Job. Deswegen heißen sie Staatsdiener.
    Klar kann jeder aus Gewissensgründen einen Befehl verweigern, mit allen Konsequenzen die das nach sich zieht. Entweder wird am Ende der zur Verantwortung gezogen der den Befehl gab, oder der, der die Ausführung verweigerte.
     
  3. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Da Dein Beitrag 16 Minuten nach meinem erstellt wurde, solltest Du das PS eigentlich auch gelesen haben.
     
  4. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Rein strafrechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen Beamten und sonstigen Beschäftigten, sprich der Beamte A. erhält vor Gericht die gleiche Strafe wie sein nichtbeamteter Kollege B. vom Schreibtisch gegenüber, wenn beide die gleiche Tat begangen haben.

    Dienst- und disziplinarrechtlich siehts dann wieder anders aus.
     
  5. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Während ich schrieb muss der aktualisiert worden sein, zwischen "Zitieren" und "Antwort erstellen" muss dein PS eingegangen sein...
     
  6. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Aber es gibt doch unterschiedliche "Regeln". Ein Praktikant in der Firma, der keinen Arbeitsvertrag hat, sondern nur einen Praktikantenvertrag, und keine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet hat, der hat nicht überall Zugang, schon gar nicht im Netzwerk. Andere Rechte und andere Pflichten halt. So ähnlich würde ich mir das mit Beamten und zivilen Angestellten vorstellen.

    Da ich früher im Rettungsdienst gearbeitet habe, kenne ich auch die Unterschiede zwischen Feuerwehrbeamten und Nichtbeamten. Andere Rechte, andere Pflichten, und somit auch andere Strafen.
     
  7. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Die Angestellten werden ebenso vergattert wie die Beamten, nur unterschreiben Erstere "nur" einen Vertrag, während Letztere einen Diensteid leisten müssen.

    Praktikanten sind ein ganz anderes Thema.
    Ich spreche hier von Beschäftigten, die denselben Aufgabenbereich und in etwa dieselbe Bezahlung haben.

    Erstere können daher dann auch "nur" aus dem Vertrag entlassen werden, während Letztere je nach Strafmaß den Beamtenstatus und damit z.B. auch den Pensionsanspruch verlieren können.
    Und dann bewirb Dich mal wo, schreib im Lebenslauf wahrheitsgemäß "früher Beamter" und erkläre das "früher".

    Aber das betrifft eben das Dienst- bzw Beamten- und nicht das Strafrecht.

    Dass Richter oder Staatsanwalt das Strafmaß innerhalb des zulässigen Rahmens bei einem Beamten wegen der Treuepflicht höher ansetzen, ist natürlich ebenso denkbar.

    Nur kenne zumindest ich kein spezielles "Strafgesetzbuch für Beamte".
    Wenn, dann ergeben sich spezifische (zusätzliche) Strafen aus den expliziten allgemeinen Beamtengesetzen.

    Kann natürlich sein, dass wir beide im Prinzip dasselbe meinen und ich berufsbedingt Korinthen kacke :D.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. August 2018
  8. simonsagt

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    Also ich weiß, dass es beim Postgeheimnis für Leute die sich damit auskennen müssen, ein explizit höheres Strafmaß gibt. Ich wäre nicht überrascht, wenn es bei solchen Dokumenten ähnlich wäre.

    Bis zu der Meldung hätte ich nichtmal gewußt, dass es explizit verboten ist, sowas weiter zu geben. Hätte vermutet, das ist durch andere Gesetze nicht erlaubt.

    Aber ein bisschen suchen und man findet. "Als Amtsträger, etwa als Polizei- oder Justizbeamter, fällt die Strafe aufgrund der Verantwortung der Beteiligten härter aus."
     
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  9. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Da ich mir diesbezüglich noch nichts zuschulden kommen ließ, fehlt mir zum Glück die praktische Erfahrung ;).
     
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  10. simonsagt

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    Nur nicht so schüchtern. Ich habe auch noch nie einen umgebracht und weiß trotzdem, dass das verboten ist. Meistens. :p
     
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