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Das Recht am eigenen Bild ist nicht grenzenlos

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 24. August 2018.

  1. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Ich weiß gar nicht was hier seitenlang diskutiert wird, über diese Details wird ein Gericht entscheiden, wenn eine Seite mit dem Urteil unzufrieden ist geht sie in Revision, und irgendwann wird es dazu ein höchstrichterliches Urteil geben, und dann wissen wir wie die Rechtslage aussieht. Bis dahin kann zwar jeder sein gefühltes Recht kundtun, aber das spielt eigentlich keine große Rolle. Statt hier zu diskutieren, und zu versuchen andere zu überzeugen, wäre eine Abstimmung wahrscheinlich sinnvoller. Hier ändert ja doch niemand seine Meinung, und schon gar nicht wegen guter Argumente die die Gegenseite möglicherweise vorbringt.
     
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  2. LizenzZumLöten

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    Es geht ja erst mal nur um das Erstellen von Bildnissen/Bildern und nicht um deren Veröffentlichung, daher kann die Kamera die Bilder so wie sie sind einfangen. Wenn sich dabei dann so ein Hutbürger selbst vor dem Objektiv aufstellt, wird der größer aufgenommen, das ergibt sich nun mal aus den Gesetzmäßigkeiten der Optik. So etwas ist kein Grund sich auch nur Ansatzweise aus irgendetwas rausreden zu müssen. Diese Sichtbehinderung, der Versuch die freie Arbeit der Presse, das einfangen von Bildern zu verhindern, ist andererseits ein Grund die Exekutive von Ort einzuschalten denn deren Aufgabe ist es die Presse vor solchen Übergriffen auf die Pressefreiheit zu schützen.
     
  3. simonsagt

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    :)

    Ich finde es halt nicht gut, wenn die Presse so einer Klärung vorweggreift und erstmal veröffentlicht und schaut wer hinterher klagt. Heute ist es das ZDF und die Pegida. Aber du kannst ZDF durch jedes andere, auch irgendwelche extremistischen, Medien ersetzen und Pegida durch irgendwelche anderen Organisationen, die weniger kontrovers sind.

    Wenn du in so einem Fall dann plötzlich eine andere Meinung hast, dann mißt du mit zweierlei Maß. Übrigens, soweit ich das verstehe, ist da doch noch kein einziges bißchen Sonderrecht in Anspruch genommen, weil es sich um Journalisten handelte, oder? Also wäre auch jede Handyaufnahme von Privatleuten, die unliebsame politische Gegner provozieren und deren Reaktionen ins Netz stellen geschützt, oder etwa nicht?

    Oh, wie die Rechtslage aussieht, das ist bekannt. Die Gesetze dazu sind ja nicht geheim. Aber da sind ein paar rechtliche Gummiewörter in den Paragraphen, die eine Auslegung bzw. Abwägung erfordern.

    Auch wenn er es verdient hat, hinterher die moralische Rechtfertigung kann doch keine rechtliche Rechtfertigung sein. Er wurde überall in den sozialen Medien verarscht. Bei einer Abwägung sind solche Aspekte durchaus relevant. Wenn du also die Persönlichkeitsrechte von jemanden verletzt, wo dann davon auszugehen ist, dass dieser dann zusätzlich auch noch lächerlich gemacht wird, musst du als Rechtfertigung für die Veröffentlichung erheblich gewichtigere Argumente aufbringen, als wenn du einfach nur eine Großaufnahme gebracht hättest.
     
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  4. simonsagt

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    Na das wäre ja mal was gewesen, wenn die Journalisten so reagiert hätten.

    Allerdings, was ich auf die schnelle rausfinden konnte, oder besser gesagt, nicht finden konnte: es gibt sowas wie Behinderung von Presse nicht als Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Nur Polizisten und Ämter können sich bei sowas schuldig machen und auch nur wenn sie das offiziell machen. Journalisten haben ein Auskunftsrecht - gegenüber diesen Stellen. Den Demonstranten gegenüber haben sie kein solches Informationsrecht bzw. die Demonstranten sind nicht in der Pflicht, über sich berichten zu lassen. Also kann eine Behinderung auch keine Straftat sein. Außer natürlich die Behinderung selbst ist strafbewehrt, z.B. weil Gewalt angewendet wird oder die Journalisten beleidigt oder bedroht werden. Die Ironie ist natürlich, dass der Hutbürger beim LKA arbeitet.
     
  5. timecop

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    Was mir aufgefallen ist, dass ich das Bild des LKA Buchhalters, in den letzten Tagen nur noch verpixelt gesehen hatte. ;)
     
  6. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Die "Rechtslage" besteht eben nicht nur aus den bekannten Texten, sondern letztendlich auch aus Richtlinien wie diese zu interpretieren sind. Und da fehlt manchmal halt ein Grundsatzurteil, und das wird es irgendwann geben. Nur weil die Texte bekannt sind, weiß ja nicht direkt jeder wie diese im speziellen Fall zu interpretieren sind. Und da wird die Aufarbeitung dieses Falls Klarheit bringen. Also, abwarten...
     
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  7. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Dann google mal nach "Hutbürger" und wähle als Ergebnis "Bilder". Da kannst du ihn noch hundertfach sehen, unverpixelt...
     
  8. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Dann bist Du laut unseren moralisch Höherstehenden einfach nur zu dumm. ;)
     
  9. Monte

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    Zunächst gab es ja nur Aufnahmen in der Totale. Die Großaufnahme entstand, weil der Typ auf die Kamera zugelaufen ist.
    Kommt darauf an. Wenn die Person z.B. einen Galgen mitführt, wie ja bei Pegida auch schon geschehen.

    Das scheint mir nicht so eindeutig. Sein Bild ist ja inzwischen durch viele Medien gegangen - oft auch unverpixelt. Ich glaube nicht, dass die entsprechenden Redaktionen willentlich gegen Gesetze verstoßen.
    Die Pöbelei ist Alltag bei Demos von Pegida und AfD. Wenn jemand handgreiflich wird, ist natürlich auch darüber in Wort und Bild zu berichten.

    Nein, so einfach ist das nun wirklich nicht. Es klingt ja so, als ob kein einziges Gesicht sichtbar sein darf. Und das ist natürlich falsch. Außerdem darf man davon ausgehen, dass ein Teilnehmer einer Demonstration ja auf ein Anliegen aufmerksam machen möchte - also auch gehört und gesehen werden will.
    Außerdem: Aufnahmen sind ohnehin erlaubt. Das Problem beginnt bei der Veröffentlichung.


    Es bringt auch nichts, über Rechtsempfinden zu schwadronieren. Es kommt auf korrekte Anwendung und Rechtsauslegung an. Das sollte keine Sache von Gefühl sein.
    Nein, das ist ja wie die Verhängung eines Maulkorbes.
     
  10. Monte

    Monte Talk-König

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    Das ist kompletter Unsinn. Die Presse hat nichts mit der Gewaltenteilung zu tun, sie ist ja keine staatliche Institution im Sinne des Grundgesetzes.

    Es ist übrigens Aufgabe der Presse, Missstände öffentlich zu machen - du nennst das fatalerweise "Androhung von Öffentlichkeit".
     
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