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Das Maß von Herrn Maas ist voll.

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von poly61, 31. Oktober 2016.

  1. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    Nein, ist sie nicht. Sie orientiert sich am im BGB § 2 definierten Volljährigkeitsalter, worauf sich letztendlich auch die vollständige Geschäftsfähigkeit begründet.
     
  2. straller

    straller Platin Member

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    Was wiederum auch willkürlich ist. Übrigens erreichte man im Geltungsbereich des BGB vor 1975 die Volljährigkeit erst mit 21 Jahren, während die Vorschriften zum Heiratsalter nicht geändert wurden.
     
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  3. Chillowdo

    Chillowdo Senior Member

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    In welchen Gesetzentwurf steht 12? Es geht doch nicht ums Gefeilsche über wenige Monate. Der AfD-Anhang hier streitet doch um was anderes. Wie kann man den Zugang für Asylsucher, insbesondere Moslems, wenn schon nicht verbieten, aber doch zumindest etwas erschweren..
     
  4. atomino63

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    Auch das nicht. Es ist, wie du selbst bemerkt hast, der 1974 überarbeitete und derzeit gültige gesellschaftliche Konsens in der Frage und damit eben genau der Teil der Abmachung, welcher gerade dazu dient, Willkür auszuschließen.

    Deiner Argumentation gemäß, wäre bis auf den Lauf der Sonne, alles willkürlich.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. November 2016
  5. straller

    straller Platin Member

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    Es ist immerhin eine Frage, die über "Monster" oder nicht entscheidet. Wenn man sich innerhalb einer Gesellschaft dazu entscheidet, die Volljährigkeit um ganze 3 Jahre nach vorn zu verschieben, sollte doch deutlich werden wie, losgelöst von gesetzlichen Bestimmungen, willkürlich eine solche Festlegung ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. November 2016
  6. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Richtig. Nichts anderes habe ich gemeint.(y)
     
  7. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Die AfD sollte man hier draußen lassen.Weil: Wer die Strafmündigkeit auf 12 herab setzen möchte, der betrachtet 12 jährige als Erwachsene. Das widerspricht sich gewaltig.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. November 2016
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  8. Chillowdo

    Chillowdo Senior Member

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    die 12 war ja nicht ernst gemeint, weder von mir noch von @Valdoran ;) Und den Rest lass ich auch so stehen..
     
  9. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Man muss kein "AfD-Anhang" sein (wer und was auch immer damit gemeint sein mag), um sich für das Einhalten von Regeln zum Asyl einzusetzen.

    Die Rückkehr zum Normalzustand ist übrigens auch kein "Erschweren", wie du es fälschlicherweise bezeichnest.
     
  10. Chillowdo

    Chillowdo Senior Member

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    Im "Normalzustand" gibt es bei uns keine oder nur vereinzelte Flüchtlinge/Asylsucher, weil in den Herkunftsländern kein Grund besteht, vor Verfolgung und Krieg zu fliehen. Zu dem Normalzustand will ich auch gerne zurück. Wir haben aber keinen Normalzustand..