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Das Ding aus einer anderen Welt - Frechheit

Dieses Thema im Forum "Sky - Programm" wurde erstellt von Tuvok, 2. Mai 2004.

  1. whitman

    whitman Wasserfall

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    lol eher weniger, es gibt ja auch noch DVDs (ob im in oder ausland).

    Ungeschnitten sind viele Filme, kann man nicht pauschal sagen.

    whitman
     
  2. Tuvok

    Tuvok Silber Member

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    Seit wir bei dieser Eu sind, haben auch wir geschnittene Filme, und Filme ohne Abspann und in Vollbild wie RTL - igitt

    Früher war es besser
    aber wozu gibts einen Jugendschutz dann?
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Hat aber nichts mit der EU zu tun!
    Der Jugndschutz wird in jedem Land selbst geregelt.
    Gruß Gorcon
     
  4. KarlOtto

    KarlOtto Gold Member

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    Eben, in der Zwischenzeit dürfen Filme, die die Freigabe "Keine Jugendfreigabe" (ehmals ab 18) erhalten haben, nicht mehr indiziert werden (weder im Kino (ging sowieso noch nie), noch auf DVD/Video). Nur noch Filme mit einer SPIO/JK Freigabe können indiziert werden. Werden aber sowieso schon von vorneherein, wie indizierte Filme behandelt. Denn Filme mit SPIO/JK Freigabe oder ohne Freigabe dürfen nicht beworben werden.
    Übrigens endet eine Indizierung automatisch nach 25 Jahren, sie kann aber auf Antrag verlängert werden. Wenn der Verleih schlau ist und schnell genug ist, holt er sich einfach einen neue Freigabe ab 18, also "Keine Jugendfreigabe" und der Film kann nicht mehr indiziert werden.
    Generell können Filme nach 10 Jahren zur Neuprüfung bei der FSK vorgelegt werden, das geht bei indizierten Filmen natürlich erst nach 25 Jahren.
    Als einzige Möglichkeit bleibt also nur noch einen Film zu Beschlagnahmen. Dies ist aber normalerweise nicht möglich. Da muss die FSK bei der Erteilung der Freigabe schon geschlafen haben, dass ein Film mit "Keine Jugendfreigabe" Inhalte enthält, die beschlagnahmungswürdig sind. Das sollte eigentlich nur noch bei ungeprüften Filmen möglich sein. Denn sogar Filme mit SPIO/JK Freigabe sind ja, wegen der Freigabe strafrechtlich unbedenklich.
     
  5. Tuvok

    Tuvok Silber Member

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    also einen Film kannst du nach 25 Jahren, wenn er indiziert ist neu bewerten lassen oder wie?
    und wieso kann ich als Verleiher nicht nach 4 Jahren hingehen oder gleich sagen, er ist ab 18, wieso bei nichtindizierten Filmen nach 10 Jahren?
     
  6. KarlOtto

    KarlOtto Gold Member

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    Du kannst nach 25 Jahren den Film wieder bei der FSK Vorlegen. Und wenn du dann eine Freigabe erhälst, kann der Film nach neuem Recht nicht mehr indiziert werden. Du läufst dabei aber genausogut Gefahr, dass der Film abgelehnt wird.
    Das mit den 10 Jahren bei nichtindizierten Filmen ist so geregelt. Das neu vorlegen macht auch nur dann Sinn, wenn ich mir sicher bin, dass der Film jetzt eine niedrigere Freigabe erhält. Und 10 Jahre ist schon ein guter Abstand, weil sich da einiges ändern kann.
    Gleich sagen, dass ein Film ab 18 ist, geht in Deutschland nicht. Weil es im Endeffekt auch noch höhere Freigaben, als "Keine Jugendfreigabe" gibt. Normalerweise geht es so, dass man einen Film erstmal bei der FSK vorlegt. Die geben dem Film dann eine Freigabe oder lehnen ihn ab, z.B. weil sie ihn für zu hart halten. Die nächste Möglichkeit wäre dann, den Film bei der SPIO/JK vorzulegen und bescheinigen zu lassen, dass der Film strafrechtl. unbedenklich ist. Die Gefahr hierbei ist, wird er abgelehnt, darf ich ihn ungekürzt in Deutschland nicht mehr veröffentlichen oder ich mach mich strafbar und darauf steht in dem Fall sogar Gefängnis. Die andere Möglichkeit wäre nach der Ablehnung durch die FSK den Film gar nicht mehr vorzulegen und ihn ungeprüft zu veröffentlichen. Man läuft dann aber Gefahr, dass der Film beschlagnahmt wird, sollte er nicht strafrechtl. unbedenklich sein und schon wieder hätte man das Problem mit dem Gefängnis.
    Für ungeprüfte Medien gelten die gleichen Bestimmungen, wie für indizierte Medien. 100%ig weiß ich nicht, wie das bei SPIO/JK freigegebenen Filmen aussieht, aber ich glaube, die darf man auch nicht einfach so ausstellen.
     
  7. Tuvok

    Tuvok Silber Member

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    sehr ausführlich danke
    aber eines kapier ich nicht
    Wie geht das z.B wenn William Lustig Maniac rausbrachte vor Jahren der ja jetzt beschlagnahmt ist, oder Zombies unter Kannibalen, den selben unter Cannibal Ferox, der ist nur indiziert, oder Sado - Stoß das Tor zur Hölle auf, unter einem anderen Titel ist er wieder nicht beschlagnahmt, und nach 10 Jahren wollen die den Film neu rausbringen, von einer anderen Firma auf DVD, wie lauft das dann ab?
     
  8. weltdeswissens

    weltdeswissens Senior Member

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    Ich glaube das die Menschen in Deutschland durch die Bundesregierung und den Rest der Politik(er) eher zu einem Herzinfarkt kommen als durch Filme wie Freitag, der 13 oder Starship Troppers.

    Der Horror im Irak ist wesentlich schlimmer als die dargestellte Gewaltkunst im Film.

    NEIN, die FSK muss sich schliesslich beschäftigen und finanziell rechnen. In 10 Jahren wird Starship Troppers eine Komödie sein wo man diesen Film unCut sehen kann.

    Ob man Starship Troppers endlich auf PREMIERE sehen kann, das wäre eine gute Nachricht. Im FreeTV gab es den vor zwei drei Jahren.
     
  9. KarlOtto

    KarlOtto Gold Member

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    Also einfach den Titel ändern ist verboten. Wenn das jemanden auffällt gibt das ne Menge Ärger.
    Ein Film der beschlagnahmt ist, kann man nicht einfach wieder veröffentlichen, außer bei dem Film handelt es sich nicht um eine inhaltsgeleiche Fassung (nicht inhaltsgleich ist eine Fassung dann, wenn es sich um eine andere Schnittfassung des Films handelt, dies muss nicht unbedingt kürzer sein, ist es aber meistens). Dazu muss man vor Gericht ziehen und die Beschlagnahmung aufheben lassen.
    Für eine inhaltsgleiche Filmfassung gilt also automatisch das gleiche, wie für die ursprünglich bewertete Fassung.
     
  10. Mart2000

    Mart2000 Guest

    Was ist eigentlich wenn man den Film einfach gar nicht prüfen lässt? Geht das? Dann gäbe es ja eigentlich für den Film gar keine Altersbeschränkung. Sehe ich das richtig?