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Darwin: Tote Fußballfans

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Gag Halfrunt, 15. Juni 2012.

  1. Gag Halfrunt

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    AW: Darwin: Tote Fußballfans

    Selbstverständlich darf es Ausnahmen geben. Allerdings sind die genehmigungspflichtig und sind i.d.R. nur unter bestimmten Auflagen durchzuführen. Eben damit sichergestellt werden kann, dass "alles ganz easy" abläuft.
     
  2. Theo.Lingen

    Theo.Lingen Silber Member

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    AW: Darwin: Tote Fußballfans

    Gönnen muss man können, wohl wahr.

    Übrigens:

    Für alle, die sich angesichts von drei mal zwei Stunden weniger Schlaf alle zwei Jahre in ihrem Fortbestand bedroht sehen, gibt es eine wirkungsvolle Lösung.

    Startseite*- OHROPAX: Luxus für die Ohren

    Einziger Nachteil:
    Man hört nichts und hat dann nichts, worüber man sich aufregen kann.
     
  3. Eisenbahnfan

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    AW: Darwin: Tote Fußballfans

    Die GO ist hier sicher fehl am Platze, aber im PAG, dem LStVG oder im BImSchG würde man sicher fündig werden.
     
  4. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Darwin: Tote Fußballfans

    Das ist noch nicht raus.
    Man "hört" u.U. den eigenen Blutdruck, was einen persönlich zur Raserei und damit wiederum zur Erhöhung desselben führen kann.

    Ein Teufelskreis.:D
     
  5. Weiskopfadler

    Weiskopfadler Junior Member

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    AW: Darwin: Tote Fußballfans

    Naja...
     
  6. Weiskopfadler

    Weiskopfadler Junior Member

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    AW: Darwin: Tote Fußballfans

    naja
     
  7. Eisenbahnfan

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    AW: Darwin: Tote Fußballfans

    Bestimmt nichts, denn das wäre ja "uncool". :eek:
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Darwin: Tote Fußballfans

    Du hast die StVO vergessen.
     
  9. Eisenbahnfan

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    AW: Darwin: Tote Fußballfans

    Und nur weil du das gemacht hast willst du die jetzigen Studenten mehr oder weniger nötigen, das auch so zu tun? Wieder muss ich sagen, das ist ziemlich asozial.
     
  10. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Darwin: Tote Fußballfans

    Es darf eines Grundes. Eines Streitpunkts. Nun, in der Regel verletzt sich der Fahrer bei einem Personenunfall selbst durch den Aufprall mit, zumindest aber das Fahrzeug wird beschädigt.

    Die nötigen Beweise für die Beschädigung oder die Verletzung gibt's von der Polizei bzw. von den Rettungskräften bescheinigt.

    Wenn das Opfer sich wehrt, und den Täter dabei verletzt, ist das gesetzlich möglich. Kommt auch nicht selten vor, dass bei Überfällen später der Räuber das Opfer wegen Körperverletzung verklagt und gewinnt. In Fällen, in denen der Räuber das Opfer nur bestiehlt.

    Genauso beim genannten Autofahrer. Prozess 1 stellt fest, dass der Fahrer nicht schuldfähig ist am Unfall. Fall abgeschlossen. Fahrverbot gibt's zwar, aber solange man kein Alkoholiker ist, gibt's den Führerschein direkt nach Prozessende zurück. Prozess/Urteilsverkündig zieht sich eh 6-9 Monate hin.

    Anschließend kann der Fahrer in einem unabhängigen zweiten Prozess Schmerzensgeld einklagen. Frag einfach den Weißen Ring, die erklären Dir, wie das geht. Die geben nämlich in solchen Fällen "Prozesskostenhilfe" an die verklagten Opfer. Es sind eben bestimmte Personen, die sich alkoholisiert hinters Steuer setzen. Und diese Personen sehen sich dann auch als eigentliches Opfer und fordern Gerechtigkeit. Und das gesprochene Urteil des ersten Prozesses erlaubt nun, dass sie im zweiten Prozess recht gesprochen bekommen.

    Und wenn wir schon dabei sind, ab 2 Promille zahlt die Haftpflicht des Autofahrers nicht mehr.