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darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von kinofreak, 9. Mai 2007.

  1. HardyL

    HardyL Senior Member

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    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    Seit wann darf man auf'ner vierspruig ausgebauten Bundestraße so schnell fahren wie man will?

    Auf normalen Bundes und Landstraßen, egal wieviel Spuren, sind 100 erlaubt.

    Auf Kraftfahrtstraßen mit getrennten Fahrspuren sind's 130, ohne bauliche Trennung auch nur 100 (dabei ist's unerheblich ob inner- oder außerorts)...

    Nur auf BAB ist freies Fahren erlaubt (sofern nicht durch Schilder begrenzt)...


    Zum Thema:
    Man darf eigentlich nicht beim Überholen schneller als erlaubt fahren.

    Aber: Wenn man schnell vorbeikommen muss, kann man kurzfristug schneller fahren, muss aber nach Beendigung des Überholvorganges sofort wieder auf die reguläre Geschwindigkeit.
    Geschwindigkeitsüberschreitungen beim Überholen sind übrigens sehr schlecht nachzuweisen. Höchstens wenn es für jede Fahrspur einen extra Blitzer gibt, ist es noch "gerichtsfest". Gibt es nur einen Blitzer, kann jeder gute Anwalt die Einstellung des Verfahrens bewerkstelligen können, da die "Beweise" nicht verwertbar sind.
    Daher kommt's, dass man, obwohl geblitzt, nie 'nen Bescheid bekommt, da man 100%ig festellen kann, welches Auto nun der Auslöser war...


    gruß
     
  2. Creep

    Creep Guest

    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    @Gag: Wie sieht es mit der baulichen Trennung der Fahrtrichtungen aus?
    HardyL war schneller ;)
     
  3. Gag Halfrunt

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    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    Ich habe damals in der Fahrschule beigebracht bekommen, dass als "bauliche Trennung" bereits eine doppelt durchgezogene Linie anzusehen ist.
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    Okay, ein Blick in die StVO schafft Klarheit. Ich habe Recht, ihr nicht. ;)

     
  5. atomino63

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    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    @ Gag

    du hast eben nicht Recht.

    Die Regelung gilt, wie von dir zitiert, für Fahrbahnen mit in jeder Richtung zwei Fahrspuren. Von dir weiter oben angeführt wurden aber dreispurige Ausbaustrecken, welche sich abwechselnd die mittlere Fahrspur teilen. Solche Ausbaustrecken gibt es seit Jahrzehnten in der Tschechei, bergauf zwei Fahrspuren, bergab in der selben Richtung nur eine, in der Gegenrichtung umgekehrt. Der Zweck ist einleuchtend, bergauf ist es möglich, langsamere Fahrzeuge gefahrlos zu überholen und den Streckendurchsatz damit zu erhöhen - gleichzeitig müssen keine weiteren Hektar Landschaft zugeteert werden.
    Die Geschwindigkeit ist begrenzt, weil es sich in der jeweiligen Richtung um nur kurze zweispurige Ausbaustrecken handelt.
    Das ist für mich in sich logisch und durchaus verständlich.
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    Nein, du hast mich falsch verstanden:

    Ich habe nicht geschrieben, dass es auf diesen 2+1-Ausbaustrecken kein Tempolimit gelte -- im Gegenteil. Ich habe mich gewundert, dass es auf den erwähnten dreispurigen Straßen es nicht erlaubt sei, weil es für mich als Fahrer auf der Ausbaustrecke ja völlig unerheblich ist, ob die Gegenfahrbahn eine oder fünf Spuren hat.

    Nur dass man die Ausbaustrecke zum Überholen praktisch nicht nutzen kann, bzw. sogar nicht darf, wenn man sich an die 100 halten muss. Das ist doch das Widersinnige daran.

    Gag
     
  7. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Wenn ich wüsste, was digitales Fernsehen überhaupt ist, könnte ich meine Geräte hier angeben.
    Wie kommst Du auf so was? :confused: Gibt es in der StVO eine diesbezügliche Ausnahmeregeleung? Ich kenne jedenfalls keine. Warum muss man ggf. schnell vorbeikommen?

    Ich habe das in der Fahrschule so gelernt, dass man sich vor dem Überholvorgang davon überzeugen muss, dass man gefahrlos vorbeikommt, ohne die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten. Andernfalls muss man auf den Überholvorgang verzichten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Mai 2007
  8. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

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    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    genau so ist es!

    in der Praxis ist es natürlich so, wenn du den überholvorgang schon eingeleitet hast und es wird knapp und du nur durch schnelles fahren einen unfall vermeiden kannst, wird dir sicher niemand böse sein wenn du mal auf die tube drückst.... :D
    aber ein generelles RECHT das man beim überholen von haus aus die geschwindigkeitsbegrenzung kurzfristig überschreiten darf, hab ich nicht gefunden! diese annahme ist ganz einfach falsch! man darf nur überholen wenn man sich sicher ist, das man auch ohne überschreitung der vorgeschriebenen geschwindigkeitsbegrenzung am anderen auto sicher vorbei kommt! ansonsten muss man es einfach bleiben lassen..... in der praxis schaut das natürlich oft anders aus! ich fahr nicht auf einer gut ausgebauten bundesstraße jemanden mit 90 hinterher! wenn es geht, überhol ich natülrlich und wenn ich dabei kurz 110 oder 120 fahre ist mir das auch egal! mir ging es bei dieser anfrage nur um das grundsätzliche! :winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Mai 2007
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    Wenn unter Abwägung der Alternativen (z.B. Abbrechen des Überholvorgangs) das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit als einziges Mittel zur Abwendung einer unmittelbar drohenden Gefahr übrig bleibt, dann ist dies durch den von mir bereits erwähnten §34 des StGB straffrei.

    Gag