1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von kinofreak, 9. Mai 2007.

  1. foo

    foo Wasserfall

    Registriert seit:
    5. Januar 2002
    Beiträge:
    9.435
    Zustimmungen:
    40
    Punkte für Erfolge:
    58
    Technisches Equipment:
    d-box II - Neutrino
    NAS200
    Anzeige
    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    Das Problem ist halt, dass es der Radarfalle egal ist, ob man überholt oder nicht. Die löst in jedem Fall aus, sofern es technisch möglich ist. Dann muss man Einspruch einlegen und dann entscheidet ein Richter darüber. Bei diesen 20 km/h Differenz wäre praktisch jeder LKW zu LKW Überholvorgang weit daneben, da die oft nur mit 5 km/h Differenz oder weniger überholen.

    Aber 15 km/h sind doch ok. Wenn also jemand 90 km/h bei einer Geschwindigkeitbegrenzung von 100 km/h fährt, kannst Du bestimmt locker mit 105 km/h überholen. Wenn das nicht geht (mangels Sicht), dann darfst Du gar nicht überholen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Mai 2007
  2. J Wilson

    J Wilson Foren-Gott

    Registriert seit:
    5. Mai 2006
    Beiträge:
    10.694
    Zustimmungen:
    845
    Punkte für Erfolge:
    123
    Technisches Equipment:
    Der gerät
    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    Die Sache ist ja, dass ich in der Probezeit bin. Ich muss aber tägl. 50km fahren, daher bin ich auf den Schein angewiesen.
    Wenn ich den n paar Wochen nicht hätte, weil es bis zum Richter Wochen/Monate braucht, wäre es eher schlecht..
     
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.322
    Zustimmungen:
    47.862
    Punkte für Erfolge:
    278
    Technisches Equipment:
    Panasonic TX-P46S20E
    Sky Q Receiver (Sat)
    Apple TV 4K 32 GB
    Apple TV 4 32 GB
    Glasfaser FTTH 250 MBit/s
    Abos: Sky, Amazon Prime, Netflix, DAZN, Disney+
    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    Die Grenze ist eine obere Richtgrenze, keine untere. ;)

    Natürlich ist das einzelfallabhängig. Ne Radarfalle löst Du damit aus, weil so ein Gerät das nicht erkennt. An einen Einwand kommst Du da nicht rum
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.322
    Zustimmungen:
    47.862
    Punkte für Erfolge:
    278
    Technisches Equipment:
    Panasonic TX-P46S20E
    Sky Q Receiver (Sat)
    Apple TV 4K 32 GB
    Apple TV 4 32 GB
    Glasfaser FTTH 250 MBit/s
    Abos: Sky, Amazon Prime, Netflix, DAZN, Disney+
    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    Lies dir meinen Beitrag noch mal durch ;)
     
  5. digfan67

    digfan67 Guest

    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    Am besten man meidet diese Situationen. Habe nur eimal Glück gehabt, als eine mobile Radaranlage mich auf der A40 bei Bochum blitzte , aber nichts kam, da die Polizei wohl noch Testblitze bzw Testfilm voll machte. Ich war etwas zu schnell.
     
  6. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

    Registriert seit:
    16. Januar 2005
    Beiträge:
    11.508
    Zustimmungen:
    372
    Punkte für Erfolge:
    93
    Technisches Equipment:
    Sony XR-85X95J
    Technisat Sonata 1
    AUDIOMASTER SW 150 Subwoofer
    AUDIOMASTER RS 1 Surround-System
    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    nö.... wie schnell du fahren darfst sagt dir doch StVO §3 Geschwindigkeit ganz genau! dort wird die zulässige höchstgeschwindigkeit exakt beschrieben und ich lese keine ausnahmen!


    ich sehen hier keinesfalls das man schneller überholen darf als die zulässige höchstgeschwindigkeit es erlaubt, sondern nur, das du den überholvorgang nur ansetzten darfst, wenn du wesentlich schneller fahren kannst UND darfst wie den, den du überholen willst!
    beispiel:
    wenn der 90 fährt und 100 ist erlaubt, darfst du ihn nicht überholen weil du eben nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit fahren kannst wie den, den du überholen willst!

    das lese ich aus deinen text, nicht das ich mit 120 überholen darf, dort wo nur 100 erlaubt sind!
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Mai 2007
  7. foo

    foo Wasserfall

    Registriert seit:
    5. Januar 2002
    Beiträge:
    9.435
    Zustimmungen:
    40
    Punkte für Erfolge:
    58
    Technisches Equipment:
    d-box II - Neutrino
    NAS200
    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    yup, genau so sehe ich das auch.
     
  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.322
    Zustimmungen:
    47.862
    Punkte für Erfolge:
    278
    Technisches Equipment:
    Panasonic TX-P46S20E
    Sky Q Receiver (Sat)
    Apple TV 4K 32 GB
    Apple TV 4 32 GB
    Glasfaser FTTH 250 MBit/s
    Abos: Sky, Amazon Prime, Netflix, DAZN, Disney+
    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    Nun, dann glaub es eben nicht. Aber ich denke, eine Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist einschlägiger als das, was wir beide glauben oder nicht ;) :winken:

    Ein solcher Richtwert macht ja keinen Sinn, wenn Du einen Traktor, der 30 km/h fährt, auf einer Landstraße überholen willst, auf der 100 erlaubt sind, Den kannst Du auch ohne Prügel mit 60-70 überholen ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Mai 2007
  9. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

    Registriert seit:
    16. Januar 2005
    Beiträge:
    11.508
    Zustimmungen:
    372
    Punkte für Erfolge:
    93
    Technisches Equipment:
    Sony XR-85X95J
    Technisat Sonata 1
    AUDIOMASTER SW 150 Subwoofer
    AUDIOMASTER RS 1 Surround-System
    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    für mich ist alles klar:
    da stehts eigentlich ganz genau drinn was man darf und was nicht!

    aber scheint mir doch ein streit-thema zu sein, von daher bin ich nicht mehr ganz so verwundert über meine Kollegen ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Mai 2007
  10. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

    Registriert seit:
    16. Januar 2005
    Beiträge:
    11.508
    Zustimmungen:
    372
    Punkte für Erfolge:
    93
    Technisches Equipment:
    Sony XR-85X95J
    Technisat Sonata 1
    AUDIOMASTER SW 150 Subwoofer
    AUDIOMASTER RS 1 Surround-System
    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    ach komm, wir sprachen davon ob man jemanden der 90 fährt mit 110 - 120 überholen darf, wp nur 100 erlaubt ist! um Traktoren ging es nie... ;) es geht ganz einfach darum das man nicht schneller fahren darf als erlaubt, egal ob man überholt oder nicht! nirgends hab ich gefunden: zum überholen dürfen sie schneller fahren als die erlaubte höchstgeschwindigkeit! das ist auch genau der streitpunkt mit meinen kollegen!

    die erlaubte höchstgeschwindigkeit wird exakt beschrieben und das eben ohne ausnahme überholen ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Mai 2007