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darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von kinofreak, 9. Mai 2007.

  1. foo

    foo Wasserfall

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    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    Der Typ in diesem Forum schreibt:

    Link

    Vielleicht liegt das einfach im Ermessen des Richters, prinzipiell ist es wohl aber verboten schneller zu fahren, auch beim Überholen.

    Das Thema wird im Netz auch rege diskutiert.
     
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    Doch, darf man, der Überholvorgang ist zügig abzuschließen.

    Natürlich nur im Rahmen der physikalischen Grenzen ;)

    Und Überholen bei Hundert auf der Landstraße macht wenig Sinn, wenn man generell nur 100 fahren darf. ;) Aber wenn der Vordermann nur sagen wir 90 fährt, kann ich ihn auch mit 110 überholen, um anschließend 100 zu fahren. Die 110 hat man schnell drauf
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Mai 2007
  3. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

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    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    wo steht das? anderes glaub ich dir das nciht! ;) natürlich ist der überholvorgang zügig abzuschließen! eben im erlaubten rahmen! wenn du das nicht kannst, darfst du eben nicht überholen!

    wo ist hier ein fahrleherer + gesetzttext ??? :D

    wo steht: der Überholvorgang ist zügig abzuschließen, dafür dürften sie auch die zulässige Geschwindigkeitsbeschränkung kurzfristig überschreiten!?? ;) dann glaub ich dir das!

    das kann ich mir nur vorstellen wenn du bereits überholst und du erkennst das es knapp wird und du nur einen unfall vermeiden kannst wenn du schneller fährst! dann liegt aber der fehler schon vorher, du hättest den überholvorgang gar nicht einleiten dürfen....
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Mai 2007
  4. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    Wenn das erlaubt wäre, dann könnte ich ja jedesmal wenn ich geblitzt werde einfach sagen dass ich gerade meinen Überholvorgang beendet habe, daher durfte ich schneller fahren - das wäre mir neu!

    Eine Geschwindigkeitsbegrenzung darf nicht übertreten werden, ausser wenn Gefahr im Verzug ist, Leib und Leben in Gefahr oder so, und natürlich niemand anderes gefährdet wird.

    Also, wenn ich keine sterbende Person neben mir im Auto habe und auf dem Weg in Krankenhaus bin, darf ich nicht schneller Fahren als erlaubt.

    So habe ich das zumindest seinerzeit gelernt...

    Gruß
    emtewe
     
  5. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

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    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    danke foo, sowas in der art hab ich gesucht! ich bin erstaunt da ich mit meine Kollegen ziemlich schnell verschiedener meinung über dieses thema war und hier im forum wird auch gleich heftig diskutiert darüber... ;)
     
  6. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    StVO §5 Überholen

    StVO §3 Geschwindigkeit

    Wie sich jeder überzeugen kann, gibt es anscheinend in der Straßenverkehrsordnung keine Regelung, die es erlaubt, beim Überholen schneller als erlaubt zu fahren.

    Für mich wieder mal unfassbar, was sich in der Justiz für Spinner als Richter herumtreiben, die willkürlich irgendwelchen Unsinn quatschen, dass man angeblich beim Überholen 5 km/h schneller fahren dürfe.

    So ein Ideot hat als Richter bei der Justiz nichts verloren. :mad:
     
  7. J Wilson

    J Wilson Foren-Gott

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    Der gerät
    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    Und wie läuft das, wenn ein LKW vor mir in ner 70er Zone 60 oder 65 fährt? Kann ich geblitzt werden, wenn ich mit 90kmh überhole?
     
  8. digfan67

    digfan67 Guest

    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    Der Blitzer löst natürlich aus. Der Richter wird aber später evtl entscheiden
     
  9. foo

    foo Wasserfall

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    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    Ich denke die 5 km/h wäre die Toleranzgrenze gewesen, unter der die Polizei ohnehin nicht aktiv geworden wäre. Sogesehen kann der Richter das leicht sagen, denn niemand blitzt auf der Autobahn bei einer Überschreitung von 5 km/h.
     
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    § 5 Abs. 2 Satz 2 der Straßenverkehrsordung besagt:

    "Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt."

    Wie hoch die genau sein darf, regelt das Gesetz nicht. Es gibt eine Bundesgerichtshof-Entscheidung aus dem Jahre 1968, daß zum zügigen Überholen 20km/h mehr erlaubt ist. Also, wenn der Vordermann 90 fährt, darfst Du mit 110 überholen. Letztendlich ist das aber nur ein Richtwert, der bei einem Einzelfall geprüft werden muß. Wenn Du kurzfristig zum überholen 120 km/h fährst, wird niemand (auch kein Richter) was dagegen sagen (solange Du damit niemanden gefährdest). Bretterst Du aber mit deinem Ferrari mit 200 km/h vorbei, biste den Lappen für ne zeitlang los.

    So hab ich das auch in der Fahrschule gelernt. Überholst Du einen mit bspw. nur 5 km/h, gefährdest Du den Verkehr, insbesondere den Gegenverkehr. Das ist ein schwerwiegenderer Verstoß als die kurzfristige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Ober-sticht-unter-Prinzip sagt man glaube ich dazu.

    Ist auch Situationsabhängig, z. B. überholen in einer schlecht einsehbaren Kurve oder vor einer Kuppel ist natürlich fahrlässig.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Mai 2007