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Darf die Hausverwaltung die Hausantenne entfernen?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über die Hausantenne (DVB-T/DVB-T2)" wurde erstellt von Dr.Trax, 20. Februar 2004.

  1. Dr.Trax

    Dr.Trax Junior Member

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    Salut,

    auch wenn ich Gefahr laufe, das Thema zu wiederholen:

    Hat der Vermieter nach der Umstellung zu digital das Recht, die Hausantenne und/oder die Leitung dorthin zu kappen/entfernen?

    Bei einer bekannten funktioniert die Hausantenne nämlich nicht mehr.

    Ciao+Thanx
    Dr.Trax
     
  2. Wocker

    Wocker Senior Member

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    Ist wohl etwas für ein Mietrecht-Forum, aber ich würde sagen, dass der Vermieter eine Möglichkeit des TV-Empfangs geben muss.
    Also, keine Hausantenne mehr und kein Kabelanschluss vorhanden -> Sat-Schüssel anbauen oder zumindest mal androhen ?!? durchein

    Ein berufen des Vermieters auf "Überall Fernsehen" mit (ausschliesslich) Zimerantenne dürfte er wohl nicht durchbekommen, denn das ist bekanntermassen nicht überall möglich.
     
  3. Dr.Trax

    Dr.Trax Junior Member

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    Kabelempfang ist (noch) möglich, aber unerheblich von der Problematik und Fragestellung. Da in vielen Haushalten eine "interne" Antenne für den Empfang nicht ausreicht, ist an dieser Stelle die Hausantenne notwendig. Die Anbringung von Sat-Schüsseln bedarf meines Erachtens die vorherige Erlaubnis des Vermieters / der Hausverwaltung. Ein Recht besteht hierbei nicht; lediglich "ausländischen Mitbürgern ist der Satellitenempfang" gestattet, schrieb mir mal vor einigen Jahren meine Hausverwaltung. Dennoch zurück zur grundlegenden Frage mit der Hausantenne...
     
  4. Chinaschnitte

    Chinaschnitte Silber Member

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    Hi.
    Kenn mich zwar nicht so aus, aber wenn im Haus Kabel liegt dann wunderts mich, warum der Vermieter nicht sofort die Antenne hat abreissen lassen? Wieso sollte er sie auch drauflassen? Die Leute können doch Kabel nehmen. wüt
    Aber geht das überhaupt? Kabelfernsehen und Hausantenne durch die gleiche Hausverkabelung? durchein

    Wenn es aber weder Kabel noch einen gescheiten Antennenempfang gibt dann kann doch der Vermieter nichts mehr gegen ne Sat-Schüssel sagen, oder?

    mfg
     
  5. Wocker

    Wocker Senior Member

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    Wenn Kabelempfang möglich ist, dürfte ein Anspruch auf die Einspeisung terrestrischer
    Signale gegenüber dem Vermieter wohl kaum durchsetzbar sein.
     
  6. iX

    iX Junior Member

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    ja, hausanlagen können mehrere techniken kombinieren, z.b. sat und antenne. diese anlagen sind jedoch sau teuer, da, soweit ich das kenne, für jeden sender eine modulkarte eingebaut werden muss.

    gruß
    iX
     
  7. satpre.tender

    satpre.tender Junior Member

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    Hallo,
    da gibt's nur eins den Hausverwalter ordentlich verprügeln...ach Quatsch.
    Habe immer das Schlagwort im Ohr ,,Wir leben in einer Demokratie!,,
    Dann nutze doch diese Methode.
    Alle Mieter im Haus befragen etwas in die Richtung argumentieren, wie du es gerne hättest, obwohl die Alternatven zum Kabelanschluß Richtung Sat tendiert und bei starken Regenfällen, wo dann die Schüssel aussteigt, noch die Reserve eingeschränktes Programmangebot über DVB-T empfangen werden kann.
    Habe ich genau so gemacht ein 4 Familienhaus mit ca 20 Anschlüssen Sat und Terrestrik und 7 habe ich. Gute Wahl!!
     
  8. iX

    iX Junior Member

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    aber warum sollte ein vermieter die kosten einer umstellung auf sich nehmen, wenn schon eine tv versorgung per kabel vorhanden ist?
     
  9. octavius

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    Hallo alle,

    meine eigene Erfahrung ist, dass das eher NICHT geht. Ich war zum Beispiel auf der Hauseigentuemerversammlung meines Vaters. Da gilt dann der Grundsatz:

    "Never change a winning team"

    Kabelfernsehen in Nordrhein-Westfalen - distributed by a company called ish - ist im Prinzip eine feine Sache. Solange sich die Leute nicht massiv aergern, wirst Du gegen die erdrueckende und von der deutschen Justiz immer wieder bestaetigte Vormachstellung des Kabels nicht viel ausrichten koennen.

    1992 wurde festgestellt, dass Kabel und Sat im Wesentlichen auf dassselbe abzielen.

    Entweder, Du legst deutlich dar, warum die Sachen, die Du machen willst, per Kabel nicht funktionieren, oder Du fuegst Dich und zahlst brav Deine Kabelgebuehren.

    Wenn die das mit der Grundverschluesselung durchziehen, irgendwann analog abschalten und ploetzlich Geld fuers Digi-Kabel kassieren wollen - DANN wird es massenweise Kabel-Abschaltungen geben. Dann ist das Kabel fertig.

    Aber bis dahin muesstest Du mir mal genau erklaeren, was das Kabel-Fernsehen fuer Nachteile hat.

    Viele Leute klagen, dass Kabelanschluss zu teuer ist. Das ist aber kein Argument. Das interessiert auf einer Mierterversammlung kaum jemanden. Viele Leute wissen ja noch nicht mal, wie man einen Video Recorder programmiert.

    Die willst Du mit DVB-T zwangsbegluecken?

    Ich persoenlich habe mit dem Kabelfernsehen das Problem, dass die Fernseh- und Radio-Programme, die ich typischerweise angucke oder hoere, zumindest mehrheitlich auf dem Kabel NICHT drauf sind.

    Wenn ich nix besseres zu tun habe, laeuft hier stundenlang im Hintergrund die Musik von e-tv. Dieses nervige Fernseh-Programm kostet mich eine ganze 75cm grosse rote Satellitenschuessel, die sonst ueberhaupt keinen Zweck hat, als dass ich damit e-tv kriege. Das aergert mich, aber wenn ich die Schuessel wegdrehe, hab' ich kein e-tv mehr.

    Nun bin ich in der gluecklichen Situation, dass ich niemanden fragen muss, was ich mit dieser roten Satelliten-Schuessel mache. Entweder Du kaufst Dir auch so ein Teil, oder Du bleibst bei Deinem Kabelanschluss.

    @Chianschnitte:

    Klar geht das!!! läc Es ist total easy und kostet nix läc

    Dafuer gibt es Frequenzweichen, die 42-860 MHz und 950-2150 MHz zusammenschalten. Viele Switchboxen haben auch gleich einen Eingang fuer Hausantenne.

    Bedenke, dass DVB-T ganz normale Antennenprogramme sind. Es ist wirklich super-einfach.

    Das ist noch nicht klar. Wenn Du in einer Region lebst, wo DVB-T anstelle des herkoemmlichen analogen Fernsehens im Regelbetrieb sendet, gehoert die Nutzung von DVB-T zum vertragsgemaessen Gebrauch der Mietsache. Wenn der DVB-T Empfang so stark ist, dass eine Zimmerantenne ausreicht, wirst Du eine Hausantenne wahrscheinlich nicht einklagen koennen. Aber dann ist sie ja streng genommen auch gar nicht noetig.

    Ansonsten ist die Frage, warum Du eine DVB-T Antenne einklagen wolltest. Das macht wenig Sinn. Saviola hat andernorts folgendes festgestellt:

    Dem kann ich nur 100% zustimmen.

    Wenn Du schon aufwaendig vor Gericht ziehst, dann hol Dir gleich DVB-Sat.

    DVB-Sat hat im Moment die Nase vorn, vor allem, wenn man mit einem schielenden Auge eine zweite Satelliten-Orbit-Position anzapfst. Und ich hab noch keinen gesehen, der vor Gericht verloren hat, weil er ernsthaft behauptet hat, dass er DAYSTAR TV sehen will.

    Gruss
    Octavius
     
  10. Chinaschnitte

    Chinaschnitte Silber Member

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    Du verwechselst da was. Es geht nicht um Sat und Kabel/Terrestrisch in einer Leitung sondern es geht um Kabelfernsehen und terrestrische Antenne in einer Leitung. Je nachdem wie weit das Kabel ausgebaut ist bzw. auf welchen Frqs. terrestrisch gesendet wird hat man Überschneidungen. Hauptsächlich wohl im VHF Band III.

    Hat jetzt aber mit dem Thema hir nix zu tun.