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Darf das Jobcenter von mir eine Eingliederungsvereinbarung verlangen?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Spid3r, 6. Juni 2010.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Darf das Jobcenter von mir eine Eingliederungsvereinbarung verlangen?

    Ja, auch wiederum so ein Paradoxon. Da wird die Scheckbuch-Mentalität der "Leistungsträger" kritisiert, aber selber sieht man darin anscheinend das Allheilmittel... :rolleyes:
     
  2. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Darf das Jobcenter von mir eine Eingliederungsvereinbarung verlangen?

    Ja, immer die Pauschalisierung, die "Leistungsträger" müssen ihre Kinder immer zu hunderten Nachhilfelehrern schicken. Die Tatsache, dass es auch Hausaufgaben zu Hause ohne Lehrer oder Fernseher gibt - ist jenseits des Erkenntnishorizonts.

    Meine Eltern hätten auch kein Geld am Ende des Monats gehabt, hätte ich Nachhilfelehrer gebraucht oder unsere Nahrungsmittelversorgung wäre über McDoof gelaufen. Wird eigentlich Hauswirtschaft o.ä. unterrichtet? Wie koche ich mein Essen selbst? Was ist eine Bibliothek?
     
  3. PapaJoe

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    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
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    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: Darf das Jobcenter von mir eine Eingliederungsvereinbarung verlangen?

    Über die Jahre kennen wir doch mittlerweile diesen Schwätzer hier im Forum.

    Deshalb verstehe ich gar nicht, warum so viele "Alteingesessene" auf sein
    Gesülze immer wieder anspringen. ?? Lasst den doch einfach schreiben.

    Und dann einfach ignorieren, diese Gags.

    :rolleyes:
     
  4. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Darf das Jobcenter von mir eine Eingliederungsvereinbarung verlangen?

    Du wirst es nicht glauben, aber es gibt für 3. sogar ein 2-seitiges Formular.

    Das dient dazu, um festzustellen, ob der Antragssteller arbeitsfähig ist und ALG II bezieht oder ob er eben nicht arbeitsfähig ist und Sozialgeld bekommt (dabei muss er sich dann auch nicht mehr nach Arbeit etc. umsehen, aber immernoch alle 6 Monate melden).

    In einer Eingliederungsvereinbarung steht das aber eigentlich nicht. Sowas reicht man mit dem Haupt-, Folgeantrag oder Änderungsbescheid oder auf Verlangen der ARGE ein. In der EGV hat das nicht zu stehen.

    1. können höchstens Befunde oder eine Umschreibung von ihm selbst beinhalten. Das darf man aber auch nur mit 3., also dem ausgefüllten Formular verlangen. Auch das darf so nicht in der Vereinbarung stehen.
     
  5. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Darf das Jobcenter von mir eine Eingliederungsvereinbarung verlangen?

    Mit "unmöglich" meine ich, dass die ARGE nicht eine Unterschrift verlangen kann. Oder bei Weigerung mit Maßnahmen oder Kürzungen drohen kann (Ausnahme Amtsarzt, den man aber zur Verschwiegenheit verpflichten kann - dann gibt's nur ein Ergebnis/Befund).

    Zur Unterschrift vorlegt werden kann alles. Auch z.B. dass der Antragssteller die Gemeinde/Kreis/Bundesland verlassen muss. Oder dass der Antragssteller auf alle Leistungen verzichtet und keine mehr beantragen wird, oder oder oder.
     
  6. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Darf das Jobcenter von mir eine Eingliederungsvereinbarung verlangen?

    Gerade das macht man aber. Wenn er sich verweigert, wird man wohl die Leistungen verweigern.

    Ich verstehe die Hatz aber auch nicht.
     
  7. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Darf das Jobcenter von mir eine Eingliederungsvereinbarung verlangen?

    Wenn er sich weigert, zum Amtsarzt zu gegen, dann. Ansonsten nicht. Darüber braucht man gar nicht diskutieren. Bei der ARGE wird auch keine Peitsche eingesetzt als Bestrafung, auch wenn das einige behaupten.
     
  8. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Darf das Jobcenter von mir eine Eingliederungsvereinbarung verlangen?

    Da bist du nicht auf dem neuesten Stand. Mittlerweile geht der Trend in Richtung: "Die die wollen, dürfen nicht"
    ...
     
  9. radio bino

    radio bino Guest

    AW: Darf das Jobcenter von mir eine Eingliederungsvereinbarung verlangen?

    Schön das du die Harz4 Empfänger in schöner Reglemässigkeit als Trolle bezeichnest, wenn dir solche Threads wo man seine Meinung sagt nicht gefallen, dann ignoriere sie doch, oder willst du nur selbst trollen? :rolleyes:

    Ach ich vergaß, richte dich schon mal auf den nächsten Hartz4 Thread ein, denn es kam gerade in den Nachrichten das für Hartz4 Empfänger keine Rentenbeiträge mehr gezahlt werden sollen, und das finde ich als nicht Hart4 Empfänger ehrlich gesagt zum ******. :mad:
     
  10. radio bino

    radio bino Guest

    AW: Darf das Jobcenter von mir eine Eingliederungsvereinbarung verlangen?

    Ich hatte in meiner Lehre Nachhilfeunterricht, und finde es ehrlich gesagt nicht schlimm wenn man Kinder die in der Schule nicht mitkommen auch Nachhilfeuntersicht gewährt, und Familien die es sich nicht leisten können auch bezahlt, das ist sinnvoller als so mancher Unsinn den wir sonst noch von unserer Steuern zahlen müssen

    Ach und das der Schulstoff immer dünner wird halte ich für ein Gerücht, wenn ich sehe was meine Nichte inzwischen lernen muss und was ich damals noch gelernt habe, das ist schon ein Unterschied.

    Und was die Freizeitbeschäftigung angeht, ist gerade bei denen Familien die Geld für Nachhilfe brauchen kaum gegeben, da können die Kinder schon froh sein wenn sie einmal im Monat ins Kino gehen können.

    Dort wo die Freizeitbeschäftigung zu nimmt ist bei Familien wo das Geld da ist, das sehe ich bei meiner Schwester und meinen Schwager die können es sich leisten das meine Nichte und mein Neffe viel in der Freizeit unternehmen können, aber die können wenn es sein muss sich auch Nachhilfeunterricht für meine Nichte und meinen Neffen leisten, oder auch mal eine Sprachreise in den Ferien für meinen Neffen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 7. Juni 2010