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d-box bei Pleite von Premiere?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Klingon, 3. April 2002.

  1. Darklord

    Darklord Silber Member

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    Die Kaution muß auf einem Treuhandkonto liegen.
     
  2. s.weber-online

    s.weber-online Senior Member

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    Hallo Leute !

    Jetzt schiebt mal keine Panik, selbst wenn Premiere Insolvenz beantragt läuft das Programm erstmal die nächsten Monate weiter, und in dieser Zeit wird sich schon eine Lösung ergeben, also

    Keep Smiling [​IMG] [​IMG] [​IMG] [​IMG]


    Gruß Sawe
     
  3. W. Ryker

    W. Ryker Gold Member

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    <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr>Original erstellt von Sawe]
    Jetzt schiebt mal keine Panik, selbst wenn Premiere Insolvenz beantragt läuft das Programm erstmal die nächsten Monate weiter, und in dieser Zeit wird sich schon eine Lösung ergeben, also
    </strong><hr></blockquote>

    Richtig ! - so sehe ich das auch. Spätestens wenn Insolvenz angemeldet wurde, gibt es irgendeinen der Premiere zum Schnäppchenpreis übernimmt, und weiterführt. Immerhin können dabei ja die Preise mit den Filmstudios neu verhandelt werden. Und da die Filmstudios ja nun gelernt haben, daß man in Deutschland die Preise nicht ins unendliche Steigern kann, sind die mit Sicherheit bereit, alle Filme auch für weniger herzugeben. Dann dürfte wirklich in rel. kurzer Zeit ein + vor dem operativen Ergebnis von Premiere stehen - auch bei 2,5 Mio Abonenten.
     
  4. Thomas5

    Thomas5 Guest

    Das denke ich auch. Darklord hat übrigens recht: Kautionen sind treuhändish verwaltete Gelder und gehören NICHT zur Konkursmasse (oder heißt das jetzt Insolvenzmasse?).
     
  5. AndreX

    AndreX Junior Member

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    Die Frage ist natürlich weiterhin, was Premiere überhaupt mit den alten Boxen will. Im Fall der Insolvenz sollten sie eher über jeden froh sein der das DIng behält und nicht seine 75€ wieder haben will.

    Entscheidend ist doch hier nicht der ehemalige Verkaufspreis sondern der aktuelle Gebrauchswert. Und der ist bspw. für eine Box die 3 Jahre alt ist nicht höher als 75€ (DBox1).
     
  6. Silo

    Silo Junior Member

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    ha ha ha, weihnachtspaket ohne kation :)

    aber was solls? was kann ich mit dem Dingen schon groß anfangen nachdem premiere endgülig den löffel abgegeben hat ? was nützt mir dann ein dd-ausgang ? sendet ja leider kein ******* in dolby digital übers kabelnetz :-(
     
  7. Steerpike

    Steerpike Junior Member

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    @Thomas5 u.a.:

    Die Kaution in unserem Fall ist als ein Kredit des Kunden an den Schuldner aufzufassen und somit als Fremdkapital Teil der Konkursmasse.

    Dieses gilt ausdrücklich nicht, wenn es sich um Mietkautionen bei Wohnungsmietverträgen handelt, deshalb wohl auch die teilweise geäußerten anderen Auffassungen. Nur in diesen Fällen handelt es sich um treuhänderisch verwaltetes Geld, worauf der Schuldner keinen Anspruch hat.
    Dies wird in einem extra Gesetz ausdrücklich für diesen Spezialfall geregelt und kann daher nicht auf andere Bereiche angewendet werden.
    MfG.

    [ 04. April 2002: Beitrag editiert von: Steerpike ]</p>
     
  8. Thomas5

    Thomas5 Guest

    Danke für die Info. Aber in dem Fall könnte man ja dann doch die Box als Sicherheit zurückhalten, bis die Kaution zurückgezahlt wird, oder?

    [ 04. April 2002: Beitrag editiert von: Thomas5 ]</p>
     
  9. kobi87

    kobi87 Senior Member

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    ich habe das auchmal gefragt...

    nur da haben mich alle nur angemeckert:-(
    das sei sinnlos darueber zu reden..;-)
     
  10. Steerpike

    Steerpike Junior Member

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    Thomas5:
    So sicher ist das leider auch nicht.
    Ich habe gerade mal einen Freund von mir, der als Anwalt in einer Kanzlei arbeitet, die zufälligerweise viel mit Insolvenzverwaltungen befasst ist und der sogar zufällig auch eine Premiere Miet-dBox hat, zu dem Fall interviewt.
    Der fand den Fall auch sehr interessant und kam nach etwas Herumgedenke zu dem Schluß, daß es durchaus sein könne, daß man die dBox zurück geben muß ohne seine Kaution zurück zu bekommen.

    Ich möchte aber ausdrücklich hinzufügen, daß das von Ihm nur eine "ad hoc" Analyse war, die sich bei genauerer Recherche und Befassung mit dem Fall durchaus auch als danebengegriffen herausstellen könnte. Das letzte Wort hätten dann sowieso die Gerichte.

    Im übrigen war er der Meinung, daß es zu einem solchen Fall aber wahrscheinlich sowieso nicht kommen wird, da mit Sicherheit irgendein Interessent(Berlusconi?) den Kundenstamm vom Konkursverwalter für bestimmtes Geld kauft. Dieser würde sicher in den neuen Verträgen, wenn er die Kunden vereinfacht ausgedrückt bei "Laune" halten will, die Boxen weiterverleihen und auch die Kautionsrückgabe bei Vertragsende zusichern.

    Soviel an Spekulation für heute
    MfG.