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CSU will ARD und ZDF zusammenlegen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. September 2016.

  1. drgonzo3

    drgonzo3 Institution

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    Schaut man sich im europ. Ausland um hat keiner zwei ÖR-Sender (inkl. Vielfalt bzgl ZDF_neo etc.)
    BBC1-4, France 2-5, Rai. Das wars (mal von den großen Ländern).

    Also für völlig unmöglich halte ich das ebenfalls nicht. Man kann natürlich auch alles so lassen, sozusagen als deutsche Idee des ÖR.

    Interessant wäre es nur, ob es günstiger für die Bevölkerung wird. Macht man es wie in Frankreich und privatisiert das ZDF (wie TF1) oder "vereinigt" man ARD/ZDF zu ARD 1, ARD 2, ARD 3 (ähnlich BBC).

    Ein Rechenbeispiel. Klar wäre es toll, wenn man dann nur noch 10 Euro zahlt im Monat. Aber, und genau das ist die selbe Frage ob HH zu SH oder Bremen zu Niedersachsen geht: Sägt man sich den Ast ab, auf dem man sitzt?
    Im Prinzip wäre ARD 1, ARD 2 etc. völlig ausreichend.
     
  2. zyz

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    Ein von der CSU herausgegebenes Magazin unterstützt die Meinung der CSU! Da legs die nieder....
    Einen solchen Link vom anderen politischen Spektrum hätten du und deine Freunde schon wieder hundertfach verhöhnt.
    Aber seis drum. Du solltest den Text genau lesen. Denn auch dort steht nicht, wie diese Obergrenze denn jetzt genau eingeführt werden soll. Es wird auch im Zusammenhang mit einer Obergrenze über das Indiviadualrecht geschrieben, obwohl das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Denn genau das Indiviualrecht sagt ja, dass jeder (!) das Asylrecht zumindest beantragen kann. Jeder. Ausnahmslos.

    Aha. Also weil die EU nicht mitmacht, darf sich Deutschland über die eigenen Verfassung hinwegsetzen. Ja nee is klar.
     
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  3. Fakeaccount

    Fakeaccount Guest

    Entschuldige bitte, der vom Bayernkurier verlinkte Text stammt nicht von irgendeinem dahergelaufenen Journalisten, sondern von Prof. Dr.Rupert Scholz. Also was soll das jetzt?

    Ich habe den Text genau gelesen, Du scheint ihn einfach nicht verstanden zu haben. Ich kann Dir die entscheidenden Passagen textlich gerne nochmal hervorheben wenn Du magst. Dein Behauptung, es ginge nicht, ist einfach nur falsch!

    Auf deine "Beweisführung" zum Thema Zusammenlegung ARD/ZDF freue ich mich auch schon! :)
     
  4. timecop

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    Außerhalb Bayerns wird die CSU von den meisten eh nur als "derselbe Verein" wie die CDU angesehen, vielleicht sollte man da als erstes diese christliche Extrawurst in Bayern abschaffen. ;)
     
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  5. zyz

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    Das ist ja interessant, dass jetzt auf einmal die dahinterstehende Person von Relevanz ist.

    Dann zeig mir mal die Textstelle, wo steht, wie eine Obergrenze (und in welcher Höhe) konkret umgesetzt werden soll. Es ist im Übrigen unumstritten, dass es mehrere Meinungen zu diesem Thema gibt. Scholz hat hier nicht die Wahrheit gepachtet, nur weil sie deiner Meinung entspricht. Scholz beschreibt, warum die Argumentation der Bundesregierung (deren Teil übrigens die CSU ist) fehl geht. Aber wie die Obergrenze jetzt genau umsetzen will und wie diese aussehen soll, kann ich nicht erkennen.
    Aber vielleicht kannst du mir helfen :)
     
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  6. Real-dBoxer

    Real-dBoxer Guest

    Einfach unausstehlich, die bayerische Dampfnudel...
     
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  7. Fakeaccount

    Fakeaccount Guest

    Ach, und was genau soll daran jetzt interessant sein?


    Komisch, eben noch hast Du noch ganz felsenfest behauptet, sowas wie eine Obergrenze könne es nicht geben. Nun plötzlich räumst Du ein, dass es hier verschiedene Ansichten gibt und man sich hauptsächlich darum streitet, wie man diese "Obergrenze" denn umsetzen soll :D

    Bringen wir das Ganze doch auf den Punkt: Die Geschichte mit der Obergrenze ist nur eine Seite der Medaille. Darüber hinaus besteht laut renommierten Staats- und Verfassungsrechtlern, wie z.B. dem werten Herrn Di Fabio "keinerlei rechtliche Verpflichtung Deutschlands, den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiserlaubnis zu garantieren". Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht bestünde weder europarechtlich noch völkerrechtlich.

    Prof.Dr.Scholz weist daraufhin, dass "das Grundrecht aus Art. 16a GG kein Super- oder Obergrundrecht ist, das keine Einschränkungen wie die einer Obergrenze erlaubte. Selbst das Bundesverfassungsgericht hat vor längerer Zeit bereits darauf hingewiesen, dass das Asylgrundrecht sogar ganz abgeschafft werden könnte, da es nicht unter der sogenannten Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG steht. Des Weiteren hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass das Asylgrundrecht kein Einwanderungsgrundrecht ist. Ebenso hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass das Asylgrundrecht auch verfassungsimmanent wesentlichen Schranken unterliegt, die im Einzelnen vom Gesetzgeber zu aktualisieren und zu konkretisieren sind. Dies gilt vor allem für die im Rechtsstaatsprinzip verankerte Garantie der Rechtssicherheit."

    Mit anderen Worten, dieses "es kann keine Obergrenze geben" ist letztlich völlig irrelevant, da das Grundrecht auf Asyl klare Grenzen hat, es mitunter sogar gänzlich abgeschafft werden könnte. Soviel zum Thema: Man könne die Verfassung nicht ändern. :)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. September 2016
  8. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Außerhalb Bayerns wird die CSU sowieso kaum ernst genommen. Eine bayerische CDU und der Käse wäre schnell erledigt.
     
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  9. Fakeaccount

    Fakeaccount Guest

    oh, das würde ich gerne auf einen Versuch ankommen lassen! :)
     
  10. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Hä, das haben sie doch? Und da haben sie mehr Stimmen geholt als heutzutage.

    Ach so, Du beschränkst das nur auf die letzten 3 Jahre ...