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COVID-19 - Die politische und gesellschaftliche Diskussion

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Gast 140698, 12. März 2021.

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Wie ist euer Impfstatus

Diese Umfrage wurde geschlossen: 23. Oktober 2022
  1. Ich warte noch auf einen Termin

    0 Stimme(n)
    0,0%
  2. 1. Dosis erhalten

    4 Stimme(n)
    1,6%
  3. 2. Dosis erhalten

    12 Stimme(n)
    4,9%
  4. Ich bin vollständig geimpft

    77 Stimme(n)
    31,3%
  5. Ich lasse mich nicht impfen

    35 Stimme(n)
    14,2%
  6. Ich kann aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden

    2 Stimme(n)
    0,8%
  7. Ich bin vollständig geimpft & Booster Impfung

    116 Stimme(n)
    47,2%
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Gab´s noch nie ist richtig, aber es kann trotzdem geben, wenn der Bundestag und der Bundesrat mit der jeweiligen erforderlichen Mehrheit für die Einsetzung der Bundeswehr zur staatlichen Gewalt zu Pandemiebekämpfung zustimmen würden. Dann wäre es legal.
     
  2. Eulendieb

    Eulendieb Gold Member

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    Supi... da stell' ich mir doch schonmal Chips & Bier parat. Danke für den Tipp! :)
     
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  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Also für mich ist die gesetzliche Bestimmung recht eindeutig. Der Bundestag ist da nicht erforderlich.
    Ich würde da aus historischen Gründen nicht eine Schraube überdrehen.
    Nur blanke Theorie....weil auch nicht nötig.

    Und zum Einsatz zur Hilfestellung der Aufgaben gegen Naturgewalten wird das Militär ja aktuell eingesetzt.
     
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  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... und es gibt aber auch Leute die das aus einer anderen Perspektive betrachten. Zitat Stephan Pusch, Landrat Kreis Heinsberg
    Die Aussage steht im Kontext des WDR-Beitrags "Freiheit in Modellregionen durch Schnelltests?"
    Quelle: Aktuell Stunde vom 25.03.2021 -> https://www.ardmediathek.de/video/a...M4MzQxLWYxM2UtNDkxMC1iZmNjLTYwN2ZmYjVhMjg5Yg/

    Position ab ca. 12m40s - Studiogespräch: Stephan Pusch, Landrat Kreis Heinsberg
    Position ab ca. 08m50s - Freiheit in Modellregionen durch Schnelltests?

    Und so nebenbei bemerkt: letztes Jahr gab es zu Ostern noch keine Maskenpflicht. Auch die Ostereinkäufe vor allem am Gründonnerstag und Karsamstag letzten Jahres konnte man noch ohne Maskenpflicht erledigen.
    Alle Märkte durften unabhängig von der Verkaufsfläche 1 Kunde pro 10qm einlassen.
    Heute gilt das nur für Märkte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 800qm. Märkte mit größerer Verkaufsfläche dürfen nur 1 Kunde pro 20qm einlassen.
    Coronoschutzverordnungen NRW:
    -> vom 30.03.2020
    -> vom 26.03.2021
     
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  5. NurderS04

    NurderS04 Foren-Gott

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    Bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen in BT und BR wird das nie passieren.wir wissen ja das die Parteien im Blockieren absolute Profis sind!:whistle::D:D
     
    Gast 140698 gefällt das.
  6. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Ach komm. Nach über ein Jahr Corona und dafür, dass du dich täglich mit dem Thema beschäftigst hätte ich dir bisschen mehr Fachwissen zugetraut.;)

    So einfach wie du das schreibst geht es nicht mehr. Das weißt du doch auch. So was hätte vor einem Jahr vielleicht funktioniert und man hätte Virus tatsächlich aussterben lassen können. Jetzt ist das praktisch unmöglich. Virus ist zu sehr verbreitet. Da kannst du alles drei Monate zumachen und das Virus wird immer noch da sein. Und sobald man wieder lockert und öffnet geht es von vorne los. Jeden Tag wieder mehr Infizierte. Deshalb auf Dauer hilft nur Impfen.
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Ja, das geht nicht. Die Aufgaben sind laut Grundgesetz klar und eindeutig geregelt. Die Bundeswehr darf nur im Ausland aktiv eingesetzt werden, im Innern ist ausschließlich die Polizei zur Durchsetzung von Recht und Ordnung zuständig. Ohne Ausnahme im Normalfall.

    Einzige Ausnahme ist der Verteidigungsfall. Dann darf die Bundeswehr auch im Innern aktiv tätig werden.

    Dazu gibt es noch drei Punkte, bei denen die Bundeswehr zu Hilfe gezogen werden kann
    a) Katastrophenfall (bspw. bei Überschwemmungen Sandsäcke füllen, bei Erdbeben etc.)
    b) Amtshilfe (wie jetzt z. B. bei den Corona-Tests/Impfungen)
    c) innere Unruhe (ganz seltener Ausnahmefall, nur dann, wenn alle anderen Behörden versagen/überfordert sind)

    Bei allen drei Punkten ist nur eine Hilfe/Unterstützung möglich. d. h. z. B. kein Einsatz von Kriegswaffen ist erlaubt.

    Polizeiliche Hoheitsaufgaben darf sie nicht übernehmen.
     
    -Rocky87-, Wolfman563, mischobo und 4 anderen gefällt das.
  8. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Mir ist es nach mehrmaligen Durchlesen des Artikel 35 Abs. 2 ein Fehler unterlaufen. Normalerweise müsste es da stehen, dass solche Einsätze der Bundeswehr zustimmungspflichtig wäre. Aber diesen Passus finde ich nicht in dem besagten Artikel. Das heißt, man darf auf Verlangen die Bundeswehr im Innendienst zur Bekämpfung der Pandemie einsetzen, was auch gerade geschieht. Von der Unterstützung der Bundeswehr zur Aufrechterhaltung der Ordnung sehe ich in dem besagten Artikel nicht.

    Ich bitte das Versehen zu entschuldigen.
     
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  9. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    @horud, in der besagten Artikel steht es auch vom Bundesgrenzschutz. Da wir keinen Bundesgrenzschutz mehr haben, nachdem diese nach der Inkraftsetzung der Schengener Verträge aufgelöst wurde und die übriggebliebenen in die neugegründeten Bundespolizei überführt wurden, haben wir keinen Bundesgrenzschutz mehr. Wer würde da hier die Aufgabe übernehmen? Bundespolizei?
     
  10. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Und Punkt b) wird ja gemacht. Mehr geht nicht und sollte auch nicht!
     
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