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COVID-19 - Die politische und gesellschaftliche Diskussion

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Gast 140698, 12. März 2021.

?

Wie ist euer Impfstatus

Diese Umfrage wurde geschlossen: 23. Oktober 2022
  1. Ich warte noch auf einen Termin

    0 Stimme(n)
    0,0%
  2. 1. Dosis erhalten

    4 Stimme(n)
    1,6%
  3. 2. Dosis erhalten

    12 Stimme(n)
    4,9%
  4. Ich bin vollständig geimpft

    77 Stimme(n)
    31,3%
  5. Ich lasse mich nicht impfen

    35 Stimme(n)
    14,2%
  6. Ich kann aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden

    2 Stimme(n)
    0,8%
  7. Ich bin vollständig geimpft & Booster Impfung

    116 Stimme(n)
    47,2%
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. LucaBrasil

    LucaBrasil Talk-König

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    So siehts aus. Sich nicht impfen zu lassen ist, solange es keine gesundheilichen Gründe gibt, durch nichts zu rechtfertigen.
     
  2. Friek

    Friek Gold Member

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    Richtig, darum ging es im konkreten Fall aber nicht.
    Der AG übernimmt für die ersten 6 Wochen die Lohnfortzahlung, wenn unverschuldet.
    Also 3 Tage ungeimpft Grippe oder 3 Wochen ungeimpft Corona oder 4 Wochen Reha nach Lungen-OP, alles wäre mittels Impfung oder "Nichtrauchen" mglw. zu verhindern gewesen, also Eigenverschulden. Was davon jetzt schlimmer, länger oder sonstwas ist, spielt für diese Abstraktionsebene überhaupt keine Rolle. Umgekehrt: wer das eine (Eigenverschulden bei Covid) will, MUSS nach meiner(!) Interpretation auch das andere mögen.
    Von daher läuft dein Hinweis (nicht Relativierung!) im konkreten Diskussionsstrang (wieder nach meiner Interpretation!) ins Leere.
     
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Rheinland-Pfalz setzt es ab 01. Oktober um:

    +++ 14:30 Keine Lohnfortzahlung mehr bei Quarantäne in Rheinland-Pfalz +++
    Wer in Rheinland-Pfalz nicht gegen Corona geimpft ist und eine behördliche Anweisung zur Quarantäne erhält, hat ab Oktober keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung. Zur Begründung teilte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums mit, dass ab dem 1. Oktober grundsätzlich davon auszugehen sei, "dass alle Bürgerinnen und Bürger in den Altersklassen, in denen die Impfung öffentlich empfohlen wurde und soweit ihnen die Impfung medizinisch möglich ist, ein Angebot für die Corona-Schutzimpfung erhalten haben". Im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne haben Arbeitnehmer laut Infektionsschutzgesetz Anspruch auf Entschädigung. Dies sei aber nach dem Infektionsschutzgesetz nicht mehr gegeben, wenn durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung eine Absonderung oder ein Tätigkeitsverbot hätte vermieden werden können, erklärte die Sprecherin.

    Quelle: n-tv.de-Newsticker.
     
  4. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Ich habe gestern einen Beitrag eines Impfverweigerers gesehen, musste abbrechen. Was hier teiweise abgegeben wird, ist aber genauso unter aller Kanone...
     
  5. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ja, das stimmt so weit, allerdings kann sich der Arbeitgeber
    - gegen den Ausfall seiner Mitarbeiter im Krankheitsfall selber eine Versicherung abschließen (sog. Lohnfortzahlungsversicherung)
    - bei Pandemien nach dem Infektionsschutzgesetz sich einen Teil der Lohnfortzahlungskosten aus der Staatskasse zurückholen, und genau um diesen Anteil geht es hier.
    Der Anteil aus der Staatskasse den Arbeitgeber bislang erhalten haben wenn Arbeitnehmer aufgrund einer Covid-19 Erkrankung ausfallen.
    Ein AG müsste also die Lohnfortzahlung kranker AN in voller Höhe selber stemmen.
     
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Der Staat wird übergriffig. Und dass lehne ich zutiefst ab. Ist Unehrlich. Denn man könnte ehrlich die Impfpflicht einführen. Das wäre Klartext. Warum macht man das nicht?
     
    Creep gefällt das.
  7. R2-D2

    R2-D2 Silber Member

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    Wahlen stehen vor der Tür! Dieses heiße Thema fasst keiner an!
     
  8. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Das ist eine subjektive Sichtweise.

    Weil es vermutlich juristisch deutlich angreifbarer wäre
     
  9. Creep

    Creep Guest

    Wenn eine Impfpflicht (die ich durchaus akzeptieren könnte) juristisch nicht akzeptabel ist, scheint es wohl doch genug Gründe zu geben, warum man es rechtfertigen kann, sich nicht impfen zu lassen. Und wenn es "nur" die gefühlte persönliche Freiheit ist.
     
    Eike und körper gefällt das.
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    a) politisch nicht durchsetzbar, da
    b) das Infektionsschutzgesetz geändert werden müsste und dort
    c) der Bundesrat zustimmen müsste, da Infektionsschutz grundsätzlich Ländersache ist-

    Buchstabe c) ist das größte Hindernis.
     
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