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COVID-19 - Der Wissensthread, keine Politik!

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Gast 140698, 12. März 2021.

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Wie steht ihr zum Thema COVID-19 Impfung?

  1. Ich bin bereits geimpft.

    80 Stimme(n)
    65,6%
  2. Ich lasse mich so bald wie möglich impfen.

    18 Stimme(n)
    14,8%
  3. Ich erwäge eine Impfung, möchte aber noch abwarten.

    4 Stimme(n)
    3,3%
  4. Ich würde mich gerne impfen lassen, kann es aber aus medizinischen Gründen nicht.

    0 Stimme(n)
    0,0%
  5. Ich werde mich nicht impfen lassen.

    19 Stimme(n)
    15,6%
  6. Ich bin unentschlossen und weiß es noch nicht.

    1 Stimme(n)
    0,8%
Status des Themas:
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  1. bdroege

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    Der Witz ist im Januar verbietet die "gemeine" EU potentiell giftige Tattoofarben (näheres unter Tattoo REACH) so das bunte tattoos nahezu unmöglich sind. Aktuell gibt einen riesen Aufschrei bei Tattoo-Studios bzw. deren Kunden.

    Mit der neuen Richtlinien dürfen auch durch Alterung der Pikmente, zersetzung durch UV-Licht oder weglasern keine gesundheitsschädlichen Stoffe entstehen. Ursprünglich zielte die Richtlinie auf giftige Haarfärbemittel.
     
    Wolfman563 gefällt das.
  2. Gorcon

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    Gut man hätte ja auch warten können bis die meisten tot sind. Hätte man mehr Zeit gehabt hätte das auch nichts geändert denn Nebenwirkungen gibts weniger wie bei anderen Impfstoffen oder Arzneien.
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Mussten bei euch auch keine Zettel mehr für die dritte Impfung ausgefüllt werden?
    Ich fragte heute beim Hausarzt ob ich die Zettel schon haben kann für die Impfung im Dezember damit ich die zu hause in Ruhe (und unbeschlagener Brille) ausfüllen kann. Man sagte mir das es kein Papierkram mehr für den Patienten gibt. (y)

    Wie ist das dann eigentlich mit dem QR Code wenn man den "unmittelbar" nach der Impfung in die Luca bzw. Corona Warnapp einträgt, wird dann weiter "Vollständiger Impfschutz" angezeigt?
     
  4. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Schon bei der zweiten nicht.........
     
  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Für die zweite hatte ich gleich Papierkram bei der ersten mitbekommen.
    Da ich mich für die dritte Impfung woanders impfen lasse haben die jetzt überhaupt keine "Unterlagen" wegen vorerkrankungen usw., auch komisch. :rolleyes:
     
  6. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    Also: Der Stand war / ist so:

    Dosis 1 und 2 mit Papierkram ... (Vorgabe der KV) und auch bei heterologischen Impfungen nicht zu vermeiden, da unterschiedliche Vakzine. Bei der Boosterimpfung nur dann Papierkram, wenn es hier ein neues Vakzin gibt.

    Ja, QR Code händigen wir aus und wird in den Apps als 3/3 angezeigt, die Gültigkeit in der App beträgt ein Jahr.
     
    Attitude, Gast 188551 und Gorcon gefällt das.
  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Das wurde ich gar nicht gefragt.
     
  8. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Am Dienstag ist dann meine Frau mit ihrer dritten Impfung dran.
    Mal schauen wie das dann in Bayern ist.
    Sie muss auf alle Fälle den Aufklärungsbogen mitbringen, jetzt ist mir auch klar warum.
     
  9. Attitude

    Attitude Foren-Gott

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    Interessant, ich hatte bei meiner Erstimpfung zwei Mal die Dokumente bekommen. Beides für AZ & einen Durchschlag nahm ich mit nach Hause. ;) Bei der Zweitimpfung bekam ich ja dann BT, also war der mitgebrachte Durchschlag für die Katz & ich musste vor Ort die Zettel für BT ausfüllen.

    Also so ganz offiziell hier in einem Impfzentrum in NRW. ;)
     
  10. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    Aus dem Newsletter der KV von heute, sehr passend:

    Impfdokumentation
    Die KVSH weist aus gegebenem Anlass erneut daraufhin, dass zu keiner COVID-Impfung in der Praxis der Ausdruck der RKI-Aufklärungsmerkblätter und Anamnese- und Einwilligungserklärungen erforderlich ist. Diese Materialien haben inzwischen einen Umfang von acht DIN A 4-Seiten. Von jeder impfwilligen Person darf erwartet werden, dass sie sich im Vorfeld der Impfung damit vertraut macht, sodass ggf. nur einzelne Fragen an den Arzt verbleiben. Auch ein Aushang ist möglich mit Verweis darauf. Es ist haftungsrechtlich völlig ausreichend, wenn in Ihrem PVS die Aufklärung und Einwilligung des Patienten zur Impfung festgehalten ist. Es bietet sich ein Textbaustein i.S. von „Einwilligung nach Aufklärung liegt vor“ an.

    Denken Sie aber unverändert an den täglichen Surveillance-Eintrag der Auffrischungsimpfungen. Diese Daten sind extrem wichtig zur Steuerung der weiteren Prozesse.
     
    Attitude und Gorcon gefällt das.
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