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Corona Virus

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Eike, 27. Januar 2020.

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  1. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    So lange er zum ersten Mal kostenfrei verwarnt worden ist, ist das dann bei uneinsichtigen legitim.
    An Klopapiermangel wird dieser sicherlich nicht leiden.
    -
    Unfreiheit ist berechtigte Angst vor Todesfällen entgegenzusetzen.
    Ist was anderes als wenn jemand einzeln auf Parkbänken sitzt, und deshalb bestraft werden sollte.

    Gesunder Menschenverstand sollte auch in Krisenzeiten vorherrschen.
     
    Wolfman563, Winterkönig und Rohrer gefällt das.
  2. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Ich bin ja auch dafür, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird.

    Und wenn ich lese, dass bei der Polizei "Coronaparties" gemeldet wurden und sich dann rausstellte, dass da lediglich mehrere Zweiergruppen, die jeweils den Abstand eingehalten und nichts miteinander zu tun hatten, spazieren gegangen sind (weshalb die Polizei auch nichts unternahm) fürchte ich, dass schon wieder das Denunzieren um sich greift.

    Gibt wohl grad zu wenig Falschparker ;).
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. März 2020
    brixmaster, Martyn, Winterkönig und 2 anderen gefällt das.
  3. Satsehen

    Satsehen Talk-König

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    In Belgien ist ein 12jähriges Mädchen an den Folgen der Infektion gestorben. (laut Text bei phoenix)
    Dort war auch der Fall mit der Katze.
     
  4. Martyn

    Martyn Institution

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    Solange keine konkrete Gefährdung vorliegt (das wäre der Fall wenn er positiv getestet worden wäre oder es in seinem Haushalt oder an seinem Arbeitsplatz Infizierte gäbe) kann man aber niemanden vor Abschluss des Rechtsweges in Haft nehmen.

    Wer ein Bußgeld (wegen was auch immer) erhält muss die Möglichkeit haben den Rechtsweg dagegen zu beschreiten.

    Erst wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist und der Betroffene trotzdem nicht zahlt sind Zwangsmassnahmen wie Erzwingungshaft legitim.
     
  5. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    "Kurzer" Abriss über ein Bußgeldverfahren:

    • Anzeige von irgendwem geht bei Bußgeldstelle ein.
    • Bußgeldstelle prüft erst mal die Zuständigkeit (Regel Nummer eins: prüfe Deine Zuständigkeit ;)).
    • Bußgeldstelle prüft, ob Rechtsgrundlage vorliegt und geschilderter Sachverhalt diesen Tatbestand erfüllt.
    • Je nach Ergebnis wird entschieden, ob ein Verfahren eingeleitet wird.
    • Falls ja: Verwarnung (bis 55 €) oder Bußgeld?
    • Falls Verwarnung: mit oder ohne Verwarnungsgeld?
    • Falls ohne Verwarnungsgeld: Verwarnung geht raus, Verfahren normalerweise abgeschlossen.
    • Falls mit Verwarnungsgeld: Verwarnung mit Anhörung geht raus.
    • Beschuldigter bezahlt: Verfahren abgeschlossen
    • Beschuldigter bezahlt nicht und bestreitet Vorwurf bzw macht Angaben im Anhörbogen: Nochmalige Prüfung, ggfs weitere Ermittlungen z.B. bei Polizei
    • Je nach Ergebnis Einstellung, nochmalige Verwarnung (evtl. mit reduziertem Verwarnungsgeld) oder Bußgeldverfahren
    • Beschuldigter zahlt nicht und macht auch keine Angaben: Bußgeldverfahren (Bußgeldhöhe identisch mit Verwarnungsgeld, nun aber zusätzlich mit Gebühren und Auslagen)
    • Falls von Anfang an Verwarnung nicht möglich: Bußgeldverfahren
    • Bußgeldverfahren: erst Anhörung
    • Je nach Ergebnis der Anhörung Einstellung, Verwarnung oder Bußgeldbescheid
    • Betroffener kann gegen diesen Einspruch einlegen
    • Falls Bußgeldstelle diesem nicht abhelfen (Reduzieren des Bußgelds, Umwandlung in Verwarnung oder Einstellung) kann: Vorgang geht an Staatsanwaltschaft, Gericht entscheidet.
    Erzwingungshaft kommt nur, wenn rechtskräftiges Bußgeld trotz Mahnung nicht bezahlt wird.
    Damit habe ich aber z.B. nichts mehr zu tun, weil das hier die Kasse als Vollstreckungsstelle macht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. April 2020
    patissier1 gefällt das.
  6. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    Gerade mit der Arbeit telefoniert.

    Sind gestern nur 4 Päckchen gekommen. Werde jetzt nächste Woche den Osterurlaub nehmen denn ich eigentlich erst in der zweiten Woche gehabt hätte. Zweite Osterwoche schaut nach Kurzarbeit aus.
     
  7. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Soeben wurde uns mitgeteilt, dass die Überstunden für nicht bei der Hotline Eingesetzte rückwirkend ab März gestrichen werden.

    Jetzt warte ich noch darauf, dass ich den gesamten 2020er Urlaub auf einmal nehmen muss (andrerseits hätte ich nichts dagegen, mich für 6 Wochen so gut es geht aus der Gefahrenzone zu bringen).
     
  8. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    Die QS, die bei uns auch Hotline machen. Arbeiten derzeit von zuhause aus. Bestimmte Neugeräte die zum Testen sind können die auch zuhause machen und auch Hotline können die zu Hause machen.
     
  9. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Corona-Hotline von zu Hause geht halt schlecht, weil da ein Mediziner für entsprechende Rückfragen anwesend sein muss ;).
     
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  10. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    Das ist natürlich was anders außer du nimmst den Mediziner mit nach Hause. :D
     
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