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Corona Virus habt ihr Angst? - Aktuelle Umfrage geändert! - Impfung

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von disneyfan5002, 23. Februar 2020.

Schlagworte:
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Aus aktuellem Anlass: Lasst ihr euch gegen Corona impfen?

  1. Ja, so schnell wie möglich/sobald ich dran bin

  2. Ja, nach frühestens einem Jahr

  3. Ja, nach ein bis zwei Jahren

  4. Ja, nach frühestens drei Jahren

  5. Nein gar nicht, aber ich lasse mich sonst gegen andere Sachen impfen

  6. Nein, ich bin grundsätzlich gegen Impfungen

Das Ergebnis kann erst nach Abgabe einer Stimme betrachtet werden.
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Es gibt ja keine Notzulassung. Der Staat ist da außen vor.
    Ob aber der Hersteller hier die Haftung übernimmt, das bleibt abzuwarten.
     
  2. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Die Aufklärung über diese Rechte bei einem indirektem Impfzwang oder Druck wird doch hoffentlich die Arbeitnehmervertretung dieser Pflegeberufe einschl. Klinikärzte u.s.w. durch Aushang der Kontaktaufnahme am schwarzen Brett übernehmen. Man muss sich doch nicht immer alles selbst zusammen suchen. Vielen fehlt dazu einfach die Zeit und die Motivation.

    Nicht jeder Pfleger rennt gleich zur Arbeitnehmervertretung. Da sollten schon Angebote zur rechtlichen Situation von der Arbeitbehmervertretung öffentlich angeboten werden.
     
  3. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    Richtig. Aber gestern schrieb jemand, dass bei der Impfung nicht der Hersteller haften würde und stellte es so dar, als wenn das hier nur der Fall wäre. Ich schrieb gestern schon, dass es durchaus öfter vorkommt, dass der Staat die Haftung übernimmt. Jetzt habe ich nur noch einmal nachgeschaut, wie das genau ist. By the way, in den letzten Jahren gab es über 200 solcher Notfallzulassungen, in denen der Staat die Haftung übernahm ... also mal wieder nix für die Verschwörerfraktion ... ;)
     
    NurderS04, Winterkönig und Teoha gefällt das.
  4. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    Zum Thema "Impfzwang" in bestimmten Berufen und bevor auch hier viel Laienwissen verbreitet wird ... zunächst ein Blick in das neue, wenige Monate alte, Infektionsschutzgesetz, das durchaus einige scharfe Schwerter enthält:

    §23a IfSG:

    „Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf Krankheiten, die durch Schutzimpfung verhütet werden können, erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus erheben, verarbeiten oder nutzen, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts.“


    Quelle: § 23a IfSG - Einzelnorm


    Dazu die Einschätzung eines Fachjuristen, der auch die ÄK berät: Impfzwang oder nicht? Darf eine Pflegekraft / MFA ohne ausreichende Impfungen versetzt oder gar entlassen werden? Die Verunsicherung bei Arbeitgebern und Pflegekräften nimmt zu, seit die Bundesregierung das Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit § 23a ergänzte.

    § 23a IfSG bedeutet nicht nur, dass alle Arbeitgeber in Kliniken, Arztpraxen und Pflegediensten ihre Angestellten nach ihren Impfungen befragen dürfen. Die Formulierung „über Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden“ beinhaltet auch, ob jemand weiter beschäftigt werden kann – insbesondere, wenn keine freien Stellen für ungeimpfte Mitarbeiter vorhanden sind, auf die der Arbeitgeber sie versetzen kann. Oder wenn der damit verbundene organisatorische bzw. finanzielle Aufwand für den Arbeitgeber unzumutbar ist.


    Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) meinte zwar, dass „der Arbeitgeber vom Beschäftigten einen Impfschutz oder das Bestehen einer natürlichen Immunität in Bezug auf die entsprechenden Krankheiten“ verlangen kann. Eine Impfpflicht will die DKG in § 23a IfSG bisher jedoch nicht erkennen, da die Arbeitgeber einen „gewissen Entscheidungsspielraum“ hätten. Das setzt allerdings eine relativ hohe Betriebsgröße voraus, bei der Pflegekräfte in Bürojobs (auch Küchenjobs sind tabu) versetzt werden können. Welcher Pflegedienst und welche Arztpraxis kann das schon?


    Aus § 823 BGB leitet sich eine Schadenersatzpflicht auch für fahrlässige Körperverletzung ab. Durch das Prinzip des Organisationsverschuldens haften Geschäftsleitungen für Gesundheitsschäden, die ihre Mitarbeiter auch fahrlässig verursachen. Arbeitgeber, die ungeimpfte und dadurch ungeeignete Mitarbeiter mit Patienten Kontakt haben lassen, erfüllen die Kriterien des Selektionsverschuldens.


    Während bei Privatpersonen der Eigenschutz im Vordergrund steht, aber auch Dritte geschützt werden sollen, ist bei Pflegekräften der Schutz der anvertrauten Patienten zwingend.


    Das Robert Koch Institut (RKI) empfiehlt Impfungen unter anderem „aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos, z. B. nach Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz/Biostoffverordnung / Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und/oder zum Schutz Dritter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit.“


    Die Impfempfehlungen der „Ständigen Impfkommission“ (STIKO) des RKI gelten quasi als Norm für Gesetzgeber und Gerichte.

    Anmerkung: Die Stiko hat mittlerweile die Impfung empfohlen!
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26. Dezember 2020
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  5. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    Nachtrag dazu: Natürlich bekommen wir als Arztpraxis solche Informationen, weil es in vielen Betrieben die Diskussion gibt ... zum Glück nicht bei uns. Hier wollen sich alle impfen lassen, auch die jüngeren MFAs, eben weil wir erlebt haben, welche Folgen eine Covid-19 Infektion auch bei jüngeren Menschen haben kann.
     
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  6. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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  7. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    Wen es wirklich interessiert, kann hier alles zu dem Impfstoff nachlesen: https://www.fda.gov/media/144245/download

    Darin sind die Studienergebnisse, Nebenwirkungen und so weiter ... 53 Seiten offizielle Informationen.
     
  8. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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  9. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    Dass die Zulassung bedingt ist, habe ich mehrfach erwähnt und zudem ist es aufgrund der Zeitspanne gar nichts anderes als eine bedingte Zulassung möglich.

    Ich sage es mal so. Da an COVID-19 ca. 0.7% sterben (im Moment in Deutschland 29.700 Tote bei 1.7 Millionen Infektionsfällen + Dunkelziffer) erscheinen die bis jetzt beobachteten Nebenwirkungen des Impfstoffes gering gegenüber dem Nutzen. Sind die Beatmungskapzitäten erschöpft geht, die Mortalität mit Sicherheit und nach allen gängien Meinungen von Intensivmedizinern gegen 10%.

    Selbst die Langzeitfolgen einer überstandenen COVID-19 Infektion ausgeblendet (ca. 30% haben auch nach Monaten noch Einschränkungen), kommt man klar zu dem Ergebnis, das Benefit der Impfung überwiegt exponentiell das Risiko.
     
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  10. Ulti

    Ulti Foren-Gott

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    Eine ganze Reihe Bewohner werden geimpft weil sie sich entweder nicht mehr äußern können oder weil die Verwandten/Betreuer das einfach entscheiden.

    In wie weit da noch von freiem Willen die Rede ist bleibt jedem selbst überlassen.
     
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