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Corona Virus habt ihr Angst? - Aktuelle Umfrage geändert! - Impfung

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von disneyfan5002, 23. Februar 2020.

Schlagworte:
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Aus aktuellem Anlass: Lasst ihr euch gegen Corona impfen?

  1. Ja, so schnell wie möglich/sobald ich dran bin

  2. Ja, nach frühestens einem Jahr

  3. Ja, nach ein bis zwei Jahren

  4. Ja, nach frühestens drei Jahren

  5. Nein gar nicht, aber ich lasse mich sonst gegen andere Sachen impfen

  6. Nein, ich bin grundsätzlich gegen Impfungen

Das Ergebnis kann erst nach Abgabe einer Stimme betrachtet werden.
Status des Themas:
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  1. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Stimme ich zu. Maximal hätte man die Schüler oder Lehere die mit der infizierten Persone Kontakt hatten Testen können bzw. 14 Tagen nach Hause schicken können aber nicht gleich die ganze Schule schließen.
     
    cesar77, Cro Cop und AlBarto gefällt das.
  2. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Das ist doch eh nur alles Show. Für die Kameras setzten man bei den Politikern die Maske auf. Sobald die Kamera weg ist, ist die Maske auch ganz schnell wieder runter.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. August 2020
    Gast149901, DVB-T2 HD und Cro Cop gefällt das.
  3. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Auch von diesen Personen oder Branchen gab und gibt es genügend Demos und teilese auch gerichtliche Klagen.
    Woher weißt Du denn ob nicht auch die von Dir erwähnten Personen auf der Demo in Berlin waren?
     
    Cro Cop gefällt das.
  4. AlBarto

    AlBarto Talk-König Premium

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    Grundsätzlich finde ich es gut, dass im Fall der Fälle es "eine" Kompetenz gibt. Dies müsste man aber ergänzen, mit dem Zusatz, dass das Bundesverfassungsgericht alle drei Monate hat, dies neu zu bewerten und die Spielregeln zu bestätigen oder zu kippen. Natürlich nach bestem Wissen und Gewissen. Das wäre ein fairer Ausgleich um die Sanktionen für/gegen den Infektionsschutz immer überprüfen zu können.
     
  5. AlBarto

    AlBarto Talk-König Premium

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    NRW-Regierung: Zweifel an rechtlicher Grundlage für Großkonzert
    Ein Konzert mit Bryan Adams, Sarah Connor und "The Boss Hoss" soll am 4. September vor 13 000 Zuschauern in Düsseldorf stattfinden - es wäre die erste derartige Veranstaltung seit vielen Monaten. Doch die Politik stellt wegen der Corona-Pandemie in Frage, ob das Großereignis überhaupt stattfinden kann.

    Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) äußert "begründete Zweifel an der rechtlichen Grundlage" des geplanten Konzerts. Das Konzept sei nicht mit dem Land abgestimmt worden, erklärt Laumann. Das Ministerium habe das Düsseldorfer Gesundheitsamt angewiesen, "unverzüglich die Rechtsgrundlage für diese Genehmigungsentscheidung darzustellen".
     
  6. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Diese Großkonzerte sind kein Menschenrecht. Es geht nur um das Vergnügen.

    Der Freiheitsbegriff ist zu unbestimmt, es kommt immer darauf an, von welcher politischen Seite dieser gesehen wird.

    Und so lange in der Diskussion hinsichtlich der Demos & Einschränkungen, diese politisch ideologisch und instrumentalisiert werden
    und jede Seite ihr politisches Süppchen daraus zu kochen versucht, so lange ist eine sachlich sinnvolle Auslebung zwecklos.

    Denn jemand der Langzeitfolgen wegen Erkrankung hat, oder auf der anderen Seite dessen Existenz vernichtet wurde, wegen der Ausgangsbeschränkungen, interessiert es herzlich wenig, wer das auf indirekter Weise zu verantworten hat.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. August 2020
  7. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Mich interessiert es immer noch wie in Weißrussland überhaupt noch jemand lebt, wenn man weiß, dass dort kaum solche Einschränkungen wegen Coronavirus eingeführt sind. Auch in diesen Tagen große Kundgebungen gegen Lukaschenko wegen Präsidentenwahl am kommenden Sonntag. Und ein Wunder, es gibt noch lebende gesunde Menschen dort. Laut manch einem Experten müsste dort bereits gesamte Bevölkerung vom Coronavirus befallen und ausgelöscht sein.
     
  8. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Kann man nicht auch gegen die von der Landesregierung erlassenen Schutzverordnungen klagen? Ist es nicht so, daß diese Schutzverordnungen der Länder alle unterschiedlich sind und Verwirrung stiften, was zur Folge hat, daß Rufe laut werden, diese Verordnungen auf Bundesebene zu übertragen ?
    Und wenn das geschieht, hat das Bundesgesundheitsministerium freie Entscheidung über das Gesetz zu epidemischen Notlage und kann Verordnen was es will, wann es will und wie lange es das will.
    War das nicht das Ziel des Epidemiegesetz?
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. August 2020
  9. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Ist oder wurde denn das Konzert schon gehmigt, muss es überhaubt genehmigt werden, wenn man die geltenden Einschränkungen und Regel einhält?
    Oder ist es erst einmal nur ein Konzept? Ich konnte das nicht so richtig herauslesen.
    Ich kenne in meiner Region verschiedene Betriebe, die aktuell immernoch mit einer Sondergehmigung am laufen sind.

    Diese Sondergehmigung wurden jedoch von den jeweiligen Ordnungsämtern erteilt um einen schnellstmögliche Wiederaufnahme der Betriebe zu gewährleisten.
    Ohne das da ein Politker oder ein Ministerium seine Finger mit im Spiel hatte um das womöglich noch zu verhindern.
     
  10. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Nur eine Kompetenz.
    Das Epidemiegesetzt berechtigt das Bundesgesundheitsministerium im Falle einer Epidemie, ob und wann er eine solche der WHO meldet. Nur eine Kompetenz geht immer in Richtung Alleingang und kann durch Interessen gegenüber z.B. der Wirtschaft geleitet sein.


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